Kfz-Versicherung Berlin
Kfz-Versicherung Berlin:
Die Kfz-Versicherung unterteilt sich in 3 ‚Bereiche‘ und schützt Ihren Geldbeutel,
auch vor Schadensersatzansprüchen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Pflichtversicherung.
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Kfz-Versicherung Berlin: Darauf kommt es an
Preiswerte Kfz-Versicherung in Berlin
Um eine preiswerte Kfz-Versicherung zu finden, bedarf es manchmal viel Geduld und Recherche, insbesondere wenn das Auto ein ‚Reimport‘ ist oder aus dem Ausland kommt. Dennoch ist die Einstufung in die Kfz-Versicherung immer von denselben Grundlagen abhängig. Diese sind wie folgt festgehalten:
- die erfahrene Schadenfreiheitsklasse, sofern vorhanden (z.B. ‚SF 5‘)
- der Fahrzeughersteller (HSN)
- der Fahrzeugtyp, z.B. Golf, 7-er BMW etc. (TSN)
- den Regionalklassen (Haftpflicht-, Teil- und Vollkaskoversicherung)
- von den sog. ‚weichen Tarifmerkmalen‘, z.B. Einzelfahrer, Kilometerleistung p.a. etc.
- die gewählte Zahlungsweise, z.B. mtl., vierteljährlich usw. (Ratenzahlungszuschlag)
André Böttcher – unabhängiger Versicherungsmakler Berlin
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⭐⭐⭐⭐⭐
Vorab in aller Kürze: Freundlich, kompetent, unkompliziert und absolut vertrauenswürdig!
Mein Anliegen war nicht ganz einfach: einen PKW aus Kanada wollte so leicht keiner versichern. Nach zahlreichen erfolglosen eigenen Versuchen wandte ich mich an Herrn Böttcher.
Der Kontakt war von Anfang an einfach. Alles lief telefonisch oder per Mail ab. Er verstand es, eine sehr unkomplizierte Kommunikation aufzubauen und alle meine Bedürfnisse zusammenzutragen. Es war jedes Mal eine Freude, mit ihm zu telefonieren – so soll es sein! …
Hinzu können noch deutlich mehr Faktoren kommen, die einen direkten Einfluss auf den Beitrag in der Kfz-Versicherung für Berlin haben.
So kann es z.B. entscheidend sein, ob der Halter und der Versicherungsnehmer am selben Wohnort gemeldet sind. Obendrein kann man pauschal sagen: „Je neuer das Auto ist, desto preiswerter ist im Regelfall der Versicherungsschutz für die Kfz-Versicherung.“ Der einzige Unterschied liegt im Umfang der Versicherungsleistungen begründet als auch in den zugeordneten Typenklassen.
Schließlich wird nahezu jeder Neuwagen mit einer Vollkaskoversicherung versichert. Und das erhöht natürlich den Gesamtbeitrag.
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André Böttcher – unabhängiger Versicherungsmakler Berlin
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Kfz-Versicherung Berlin: Darum einen Versicherungsmakler wählen
Kfz-Versicherung in Berlin:
Vorteile Versicherungsmakler
Wie Sie vielleicht wissen arbeite ich als Versicherungsmakler aus Berlin nicht für eine Versicherung, sondern für Sie, den Kunden.
Genau das ist der entscheidende Unterschied!
Denn daraus resultieren diverse Vorteile für den Kunden.
Das bedeutet für Sie:
- mich, als Ihren persönlichen Ansprechpartner zu haben
- einen ‚Preis-Leistungs-Vergleich‘ etlicher Versicherungen für Ihr Auto
- ich arbeite als Versicherungsmakler für Sie und Ihre Interessen
- die umfassende und unkomplizierte Unterstützung im Schadensfall
- auf Wunsch eine Recherche zu bestimmten Themen (z.B. Oldtimerversicherung, Selbstfahrvermietfahrzeuge, Übernahme der SF-Klasse aus dem Ausland etc.)
André Böttcher – unabhängiger Versicherungsmakler Berlin
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Wann wird man gestuft?
Kfz-Versicherung Berlin: Hilfreiche Informationen zur Zulassung in Berlin
Kfz-Versicherung Berlin: Auto zulassen in Berlin
Im Gegensatz zu anderen Städten verfügt Berlin sogar über zwei Zulassungsstellen. Folgende Zulassungstellen sind für Sie in Berlin da:
Kfz-Zulassungsbehörde – Berlin Lichtenberg – Ausfuhrkennzeichen
Ferdinand-Schultze-Str. 55
13055 Berlin
Tel.: (030) 90269-3300
Fax: (030) 90269-3696
E-Mail: post.kfz-zulassung@labo.berlin.de
Öffnungszeiten – Lichtenberg
Kfz-Zulassungsbehörde-Friedrichshain-Kreuzberg
Jüterboger Str. 3
10965 Berlin
Tel.: (030) 90269-3065
Fax: (030) 90269-3091
E-Mail: post.kfz-zulassung@labo.berlin.de
Öffnungszeiten – Friedrichshain-Kreuzberg
Wunschkennzeichen und Zulassung für Berlin online beantragen
» Wunschkennzeichen – „Berlin.de“: „Kfz-Online Berlin„
» Berlin: Zulassung/Außerbetriebsetzung: Kontaktformular auf Berlin.de
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Elektronische Versicherungsbestätigung eVB
» Fragen? Berlin ✆ 030.56 555 940 | Nachricht schreiben
Kfz-Versicherung Berlin: Welche Kosten erwarten mich für meine Kfz-Versicherung?
Kfz-Versicherung Berlin: Kfz-Beitrag verstehen
Der Beitrag für eine Kfz-Versicherung setzt sich aus vielen Merkmalen zusammen. Vereinfacht kann man sagen, dass ein Kfz mit einer geringen Leistung (KW / PS) nahezu immer preiswerter ist als ein Auto, das viel „Leistung unter der Haube“ hat.
Berechnungsgrundlagen für den Beitrag zur Kfz-Versicherung
Ein Kfz wird für die Kfz-Versicherung immer über die sog. „HSN“ (Herstellerschlüsselnummer) und „TSN“ (Typenschlüsselnummer) definiert.
Diese beiden Angaben lassen sich ganz einfach aus der Zulassungsbescheinigung Teil I (Schein) oder Teil II (Brief) entnehmen. Die „HSN“ (4 Stellen) findet man im „Schein“ auf der zweiten Seite (oben, mittig – „2.1“).
Gleich daneben, oben rechts, befindet sich die „TSN“ (3 Stellen).
Weiterhin ist der Tag der Erstzulassung wichtig zur Berechnung der Kfz-Versicherung. Faustformel: Je jünger ein Fahrzeug ist, desto preiswerter ist das Fahrzeug – zumindest überwiegend – in der Kfz-Versicherung.
Kfz-Versicherung Berlin: Halter / Versicherungsnehmer
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» Schauen Sie gern später erneut vorbei oder rufen Sie an: 030.56 555 940.
Danke für Ihr Verständnis.
Kfz-Versicherung Berlin: Die Jahresfahrleistung
Diese Regelung ist sicherlich vielen bekannt. Ein ausschlaggebendes Kriterium für den Kfz-Beitrag ist die vereinbarte Jahresfahrleistung. Je geringer diese vereinbart ist (muss der Wahrheit entsprechen), desto preiswerter ist die Kfz-Versicherung.
Wer hierzu etwas schummelt, den kann im Leistungsfall (versicherter Kfz-Schaden) eine Beitragsnachzahlung treffen, und zwar ab Beginn der Kfz-Versicherung. Eine Abweichung von 500 Kilometer über die vereinbarte Jahresfahrleistung hinaus, wird im Regelfall ohne einen Beitragsnacherhebung geduldet.
Kfz-Versicherung Berlin: Die Zahlungsweise
Jeder Versicherer einer Kfz-Versicherung bietet vier verschiedene Zahlungsweisen an:
- monatlich (mtl.) | ZW 1/12
- vierteljährlich | ZW: 1/4
- halbjährlich | ZW: 1/2
- jährlich | ZW: 1/1
Wem es wichtig ist den Beitrag in der Kfz-Versicherung zu senken, der sollte sich für die jährliche Zahlungsweise entscheiden. Denn – soweit bekannt – erhebt jeder Versicherer einen Ratenzahlunsgszuschlag auf den Beitrag, sofern man ratiertlich zahlen möchte, also nicht jährlich.
André Böttcher – unabhängiger Versicherungsmakler Berlin
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Interessant für Jung und Alt
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Kündigungsfrist: Kfz-Versicherung
André Böttcher Versicherungsmakler Berlin: Das sagen Kunden und Interessenten über mich
Versicherungsmakler Berlin → Kundenmeinungen
Kfz-Versicherung Berlin: Weitere Informationen von mir
Kfz-Versicherung Berlin – unabhängiger Versicherungsmakler Berlin
Kfz-Versicherung Berlin: Gut zu wissen
Die Autoversicherung (Haftpflicht) ist eine Pflichtversicherung für jeden Halter eines im Straßenverkehr zugelassenen Kfz´s und schützt den Versicherten gegen die Ansprüche Dritter in Form von Personen-, Sach- und Vermögensschäden (→ siehe Umfang). Sofern unberechtigte Ansprüche gegenüber dem berechtigten Fahrer oder dem Versicherungsnehmer erhoben werden, würde der Versicherer dies auch für seinen Kunden und letztlich im eigenen Interesse verteidigen. Notfalls sogar vor einem ordentlichen Gericht der BRD.
Die Höhe der Deckung einer Kfz-Haftpflichtversicherung kann von Versicherer zu Versicherer etwas unterschiedlich ausfallen. Sie entspricht jedoch mindestens der gesetzlichen Mindestdeckung (gemäß § 4 Pflichtversicherungsgesetz):
- 7,5 Mio. Euro bei Personenschäden,
- 1,22 Mio. Euro bei Sachschäden und
- 50.000 Euro bei Vermögensschäden.
Im sogenannten Normalfall bietet die Autoversicherung (Hafttpflicht) eine Deckung von 50 Mio. Euro oder 100 Mio. Euro an. Manche Versicherer bieten sogar eine unbegrenzte Höhe der Deckung. Die Anpassung des Beitrags durch die Leistungserhöhung wirkt sich jedoch nur minimal aus, so dass es zumeist nicht einmal 15 Euro mehr im Jahr erhoben werden.
Sofern Schäden über die Deckung der Kfz-Haftpflichtversicherung hinausgehen, haften je nach Schadensfall / Ausgangssituation entweder der Fahrzeughalter, der Fahrer oder beide gesamtschuldnerisch. In der Praxis kommt dies jedoch äußerst selten vor. → Mehr erfahren
Kfz-Versicherung Berlin
Kfz Versicherung Berlin – Kfz-Haftpflichtversicherung
Kfz-Versicherung Berlin – Versicherungsmakler Berlin
Kfz-Haftpflichtversicherung – was ist das genau?
Grundsatz
Die gesetzliche Grundlage für die Kfz-Haftpflichtversicherung stellt das Pflichtversicherungsgesetz (Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter) dar. Sie versichert Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug Anderen zufügen.
Versicherung muss versichern!
In der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt daher der Kontrahierungszwang. Das bedeutet, das ein Versicherungsunternehmen den Antrag auf Versicherungsschutz für eine Kfz-Haftpflichtversicherung annehmen muss. Mindestens die gesetzlichen geforderten Deckungssummen müssen versichert werden.
Leistung - Zusammenfassung
Die Kfz-Versicherung leistet bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen Schadenersatz durch belegbare Ansprüche Dritter und wehrt unberechtigte Forderungen ab (passiver Rechtsschutz).
Sie kommt für alle Fälle auf, bei denen durch das versicherte Fahrzeug Personen verletzt oder getötet, Sachen beschädigt oder zerstört werden bzw. verloren gehen oder Vermögensschäden entstehen.
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Vorschäden
Wenn ein Versicherter einer Kfz-Haftpflichtversicherung erhebliche Vorschäden vorzuweisen hat, kann die Versicherung den Vertrag unter bestimmten Bedingungen annehmen, z. B. eine Selbstbeteiligung oder einen erhöhten Beitrag verlangen.
Ein bis vier Schäden werden über die übliche Tabelle (Rückstufung im Schadenfall) geregelt.
Versicherungsschutz überprüfen!
Die Beiträge einer Kfz-Versicherung können sich stark unterscheiden, so dass man bis zu 70% an Beitrag sparen kann. Deshalb lohnt es sich den bestehenden Vertrag regelmäßig zu überprüfen, um eventuelle Änderungen festzuhalten und bestenfalls eine Beitragerparnis, ohne Leistungsverluste realisieren zu können.
Kfz-Versicherung Berlin – Versicherungsmakler Berlin
Kfz-Haftpflicht – Kurzübersicht wichtiger Leistungen
Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt folgende Personen
Mitversicherte Personen:
- den Fahrer des Fahrzeugs,
- den Halter des Fahrzeugs,
- den Eigentümer des Fahrzeugs,
- berechtigte Insassen,
sofern nicht anderweitig ein Haftpflichtversicherungs-schutz besteht. Die mitversicherten Personen können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag selbständig gegen den Versicherer geltend machen.
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Wo besteht Versicherungsschutz
In der Kfz-Haftpflichtversicherung haben Sie Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas und den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Der Versicherungsschutz richtet sich nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfang, mindestens jedoch nach dem
Umfang des bestehenden Versicherungsvertrages.
Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte)
Wird Ihnen eine Internationale Versicherungskarte ausgehändigt, erstreckt sich Ihr Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung Allgemeine Bedingungen der Kfz-Versicherung (AKB) auch auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, soweit Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind. Der Umfang der Leistungen sind analog: „Wo besteht Versicherungsschutz„
Beschädigung von Anhängern oder abgeschleppten Fahrzeugen
Ist mit dem versicherten Kraftfahrzeug ein Anhänger oder Auflieger verbunden, besteht auch der Versicherungsschutz dafür. Versicherungsschutz besteht, wenn mit dem versicherten Kraftfahrzeug ein betriebsunfähiges Fahrzeug im Rahmen üblicher Hilfeleistungen ohne gewerbliche Absicht abgeschleppt wird und dabei am abgeschleppten Fahrzeug Schäden verursacht werden.
Beschädigung von beförderten Sachen
Es besteht kein Versicherungsschutz bei Schadenersatzansprüchen wegen:
- Zerstörung,
- Beschädigung oder
- des Abhandenkommens von Sachen,
die mit dem versicherten Kfz befördert werden.
Für die berechtigten Insassen eines Kfz´s besteht jedoch Versicherungsschutz für Sachen, die üblicherweise mit sich geführt werden (z.B. Brieftasche, Brille, Kleidung etc.).
Kfz-Versicherung Berlin – unabhängiger Versicherungsmakler Berlin
Kfz Versicherung Berlin – Teilkaskoversicherung
Kfz-Versicherung Berlin – Versicherungsmakler Berlin
Teilkaskoversicherung – was ist das genau?
Die Teilkaskoversicherung schützt im vereinbarten Umfang vor finanziellen Risiken durch Zerstörung, Beschädigung oder Verlust des versicherten Fahrzeugs, z. B. durch Diebstahl des KFZs oder Teilen des KFZs, Naturgewalten, Bruch an der Fahrzeugverglasung, Zusammenstoß mit Tieren (Haarwild), Tierbiss oder Kurzschluss an der Verkabelung.
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Brand, Explosion und Blitzschlag
Versichert sind in der Teilkaskoversicherung
- der Brand
- die Explosion und
- die direkte Einwirkung durch einen Blitzschlag.
Ein Blitzschlag ist das direkte Auftreffen eines Blitzes auf Sachen. Versichert sind zudem Schäden, bei denen durch den Blitzschlag Gegenstände gegen oder auf das Kfz geworfen werden.
Ein Beispiel: Ein Ast wird durch einen Blitzschlag gegen das Kfz geschleudert. Sollte sich der Fahrer des Kfz´s wegen eines Biltzes erschrecken und das Kfz infolge ins Schleudern geraten, ist dies nicht in die Teilkaskoversicherung eingeschlossen.
Naturgewalten (Elementarschäden)
Versichert ist die unmittelbare Einwirkung folgender Naturgewalten auf das Fahrzeug:
- Sturm – ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 7
- Hagel
- Überschwemmung
- Erdfall – ist eine naturbedingte Absenkung des Erdbodens über naturbedingten Hohlräumen
- Erdrutsch – ist ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Gesteins- oder Erdmassen
- Dachlawine
- Lawine – ist ein Abgang von Schnee- oder Eismassen an Abhängen
- Mure – ist ein Abgang von Geröll, Schlamm und Gesteinsmassen an Abhängen
- Vulkanausbruch – ist eine plötzliche Druckentladung beim Aufreißen der Erdkruste, verbunden mit Lava-Ergüssen, Asche-Eruptionen oder dem Ausströmen von sonstigen Materialien und Gasen
- Erdbeben – ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinnern ausgelöst wird Versichert sind auch Schäden, bei denen durch eine der Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden.
Beispiel: Ein Ast wird durch Sturm gegen das Fahrzeug geschleudert. Kein Versicherungsschutz besteht, wenn die Gegenstände mit dem Fahrzeug verbunden sind. Beispiel: Eine Vorzeltstange beschädigt bei Sturm den Wohnwagen.
Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch die Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind. Beispiel: Sie kommen auf der mit Hagel bedeckten Fahrbahn ins Schleudern.
Kfz-Versicherung Berlin – Versicherungsmakler Berlin
Teilkasko – Kurzübersicht wichtiger Leistungen
Welche Fahrzeugteile und welches Zubehör ist mitversichert?
Was sind Fahrzeugteile und was ist Fahrzeugzubehör?
Fahrzeugteile: Alle mit dem Fahrzeug verbundenen Teile, ohne die das Fahrzeug nicht bestimmungsgemäß in Gebrauch genommen werden kann. (Beispiele: Sitze, Lenkrad, Außenspiegel, Kupplung, Getriebe, Motor, Kupplung, Auspuffanlage, Reifen, Alufelgen/Stahlfelgen, Kotflügel, Türen und diverse Assistenzsysteme.
Fahrzeugzubehör: Hierzu gehören Teile, die nicht zwingend für den Gebrauch des Kfz´s erforderlich sind. (Beispiele: Autoradio (Soundsystem), Navigationssystem, Fahrradhalterung, Dachbox etc.
Teil- und Volldiebstahl (Entwendung)
Versichert ist die Entwendung (der Diebstahl):
- durch Diebstahl und Raub sowie die Herausgabe des Kfz´s aufgrund einer räuberischer Erpressung.
- durch die Unterschlagung des Kfz´s, wenn dem Täter das Kfz weder zum Gebrauch in seinem eigenen Interesse, noch zur Veräußerung oder unter Eigentumsvorbehalt überlassen wird.
- durch unbefugten Gebrauch, wenn der Täter gar nicht berechtigt ist. Kein unbefugter Gebrauch liegt im Übrigen vor, wenn der Täter vom Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wird (z.B. ein Hotel- oder ein Werkstattmitarbeiter der Kfz-Werkstatt).
Für solche Umstände hat z.B. eine Kfz-Werkstatt eine Kfz-Handel-Handwerkversicherung.
Versichert sind auch Beschädigungen des Kfz´s, wenn es durch eine versuchte oder vollendete Entwendung
- des kompletten Kfz´s
- seiner mitversicherten Teile oder
- sonstigen Fahrzeuginhalts (z.B. Taschen, Koffer, Kleidung, Brille) verursacht werden.
Dies gilt nicht für Vandalismusschäden. Hier greift die Vollkskoversicherung.
Versicherungsschutz besteht, wenn die Schlüssel des versicherten Kfz´s
- geraubt oder
- durch einen Einbruch in ein Gebäude einschließlich dessen Räume oder in ein verschlossenes Behältnis (z.B. in einem Spind) gestohlen werden. Die nachgewiesenen Kosten für den Austausch von den Türschlössern- und dem Lenkradschloss oder die Kosten einer Umcodierung des Kfz-Schlüssels wird ersetzt.
Der Diebstahl oder Raub der Fahrzeugschlüssel muss immer bei der Polizei angezeigt werden!
Zusammenstoß mit Tieren (jeglicher Art)
In der Teilkaskoversicherung ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Kfz´s mit Tieren (Haarwild) oder mit Tieren jeglicher Art – je nach den bestehenden Versicherungsbedingungen – versichert.
Die Benutzung von Schiffen und Fähren
Bei der Nutzung von Schiffen und Fähren leistet die Teilkaskoversicherung, wenn das versicherte Kfz
- dadurch untergeht,
- durch die Schiffsführung aufgeopfert wird, soweit Sie nicht aus der Großen Havarie unmittelbar entschädigt werden.
- durch Schlingern des Wasserfahrzeugs, überkommendes Wasser oder Gegenfallen von Gegenständen beschädigt wird.
Weiterhin leistet die Teilkaskoversicherung den Ersatz für Aufwendungen, die dem Versicherungsnehmer im Rahmen der Großen Havarie im Zusammenhang mit der Beschädigung oder dem Verlust des Kfz´s entstehen.
Kfz-Versicherung Berlin – unabhängiger Versicherungsmakler Berlin
Kfz Versicherung Berlin – Vollkaskoversicherung
Kfz-Versicherung Berlin – Versicherungsmakler
Vollkaskoversicherung – was ist das genau?
Die Vollkaskoversicherung involviert die Leistungen der Teilkaskoversicherung und bietet ergänzend – im vertraglich vereinbarten Umfang – Versicherungsschutz für Unfallschäden am versicherten Fahrzeug – auch bei selbst verursachten Unfällen – und für Schäden, die durch mutwillige Handlungen (Sachbeschädigung) fremder Personen entstehen.
Die Beiträge der Vollkaskoversicherung können sich von Versicherer zu Versicherer stark unterscheiden. Daher lohnt es sich den Vertrag regelmäßig zu überprüfen, um eventuelle Änderungen festzuhalten und bestenfalls eine Beitragerparnis, ohne Leistungsverluste realisieren zu können.
Einstufung in der Vollkaskoversicherung
In einer Vollkaskoversicherung richtet sich die Einstufung des Kfz-Vertrags nach der bestehenden SF-Klasse und der sich daraus ergebende Beitragssatz nach dem sog. Schadenverlauf.
Sofern zuvor eine SF-Klasse in der Vollkaskoversicherung bestanden hat, wird diese an die nachfolgende Versicherung – z.B. durch einen Versicherungswechsel zum 01.01. des Folgejahres – übermittelt.
Einstufung in der Vollkaskoversicherung ohne Vorversicherung
Sofern in der Vollkaskoversicherung noch gar keine Schadenfreiheitsklasse besteht, weil man noch nie eine Vollkaskoversicherung hatte oder der Rabatt verfallen ist, wird die Schadenfreiheitsklasse analaog der SF-Klasse in der Kfz-Haftpflichtversicherung eingestuft.
Tipp: Sollte man mind. 13 Monate seine Schaden- freiheitsklasse (SF-Klasse) der Vollkaskoversicherung nicht genutzt haben, kann man erneut die SF-Klasse in der Vollkaskoversicherung analog zur Kfz-Haftpflichtversicherung einstufen lassen.
(!) Dies lohnt sich jedoch nur, wenn man nicht einen Schaden in der Kfz-Haftpflichtversicherung hatte, der zu einer Stufung führt. Demzufolge wäre man durch die simultane SF-Einstufung in der Kfz-Haftpflicht auch in der Vollkaskoversicherung schlechter gestellt.
Kfz-Versicherung Berlin – Versicherungsmakler Berlin
Vollkasko – Kurzübersicht wichtiger Leistungen
Unfallschäden
Versichert sind Schäden, die durch einen Unfall verursacht wurden und das eigene Kfz beschädigen.
Mut- oder böswillige Handlungen
In der Vollkaskoversicherung sind grundlegend mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die nicht berechtigt sind, das Fahrzeug zu nutzen, mitversichert.
Tipp: Ein versuchter Einbruch in das Kfz ist über die Teilkaskoversicherung versichert. Dies ist ggf. wichtig zu wissen, da die Teilkaskoversicherung keine Hochstufung aufgrund eines Schadens veranlasst.
Als berechtigte Nutzer sind Personen anzusehen, die vom Verfügungsberechtigten des Autos mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wurden oder in einem näheren Verhältnis (Familie, Freunde, Bekannte) zu dem Verfügungsberechtigten stehen.
Sachschäden & Vermögensschäden
Wenn Ihr Zuhause – beispielsweise nach einem Einbruchdiebstahl oder einem Brand – unbewohnbar ist, zahlt die Hausratversicherung für eine bestimmte Zeit Ihre Übernachtungen im Hotel. Außerdem sind Transport, Lagerung & Aufräumarbeiten Ihres Hausrates in solchen Fällen mitversichert. Selbst die Bewachung der Wohnung ist dabei.
Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte)
Der Versicherungsschutz der Kfz-Haftpflichtversicherung erstreckt sich auch auf die genannten nichteuropäischen Länder, soweit diese aufgeführt sind und nicht eventuell gestrichen.
Kfz-Versicherung Berlin. Unabhängig. Persönlich.
Kfz-Versicherung Berlin: Kontakt
Kfz-Versicherung Berlin
André Böttcher – Versicherungsmakler Berlin
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Kfz-Versicherung Berlin: Fragen und Antworten - Teil 1
Was ist durch die Kfz-Haftpflichtversicherung versichert?
Die Kfz-Versicherung stellt Sie (Versicherungsnehmer/Halter) von Schadenersatzansprüchen frei, wenn durch den Gebrauch des KFZs:
- Personen verletzt oder gar getötet werden,
- Sachen verlorengehen, beschädigt oder zerstört werden und/oder
- reine Vermögensschäden* verursacht werden
und deshalb Schadenersatzansprüche gegen Sie als Versicherungsnehmer/Halter oder den Versicherer geltend gemacht werden.
Die Kfz-Versicherung reguliert mittels der Haftpflichtbestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), des Straßenverkehrsgesetzes oder mithilfe anderer gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts.
*Als reine Vermögensschäden werden Schäden bezeichnet, die weder mit einem Personen noch mit einem Sachschaden direkt oder indirekt im Zusammenhang stehen.
» Kfz-Versicherung Berlin – berechnen | Fragen? ✆ 030.56 555 940 » Nachricht schreiben
Wer ist in der Kfz-Haftpflichtversicherung versichert?
Durch die Kfz-Haftpflichtversicherung gilt für Sie als Versicherungsnehmer (Vertragspartner) und für folgende mitversicherte Personen der Versicherungsschutz:
- für den Fahrer des Fahrzeugs
- für den Eigentümer des Fahrzeugs
- für den Halter des Fahrzeugs
- für die berechtigten Insassen. Ausgenommen ist es, wenn ein anderer Versicherer den Versicherungsschutz zu gewähren hat.
- Ihr Arbeitgeber oder den öffentlichen Dienstherrn, sofern das Fahrzeug mit Ihrer Zustimmung für dienstliche Zwecke gebraucht werden darf
» Kfz-Versicherung Berlin – berechnen | Fragen? ✆ 030.56 555 940 » Nachricht schreiben
Wo besteht Versicherungsschutz der Kfz-Haftpflichtversicherung?
Es besteht Versicherungsschutz durch die Kfz-Haftpflichtversicherung in den geographischen Grenzen Europas und den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
Der vereinbarte Versicherungsschutz richtet sich nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfang des Besuchslands. Hierbei ist Schutz der abgeschlossenen Kfz-Haftpflichtversicherung vorrangig, insbesondere in den Mindestdeckungssummen.
» Kfz-Versicherung Berlin – berechnen | Fragen? ✆ 030.56 555 940 » Nachricht schreiben
Was ist nicht in der Kfz-Haftpflichtversicherung versichert?
Grundlegend besteht kein Versicherungsschutz für Schäden, die Sie vorsätzlich und/oder widerrechtlich herbeiführen.
Weiterhin sind behördlich genehmigte Fahrveranstaltungen nicht mitversichert, da diese separat von dem jeweiligen Veranstalter versichert werden müssen.
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei der Beteiligung an behördlich genehmigten ‚kraftfahrtsportlichen Veranstaltungen‘, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt ebenso für dazugehörige Übungsfahrten.
Tipp: Der berechtigte Haftpflichtanspruch eines Geschädigten bleibt natürlich auf Grund der gesetzlichen Regelungen bestehen. Jedoch riskiert der Versicherungsnehmer von seinem Versicherer in Regress genommen zu werden. Im ärgsten Fall kann dies drastische Konsequenzen mit sich bringen, z.B. hohe Geldstrafen und je nach Schwere des Delikts auch eine Gefängnisstrafe.
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Was versichert eine Mallorca-Deckung / Mallorca-Police?
Fahren Sie einen versicherungspflichtigen Pkw im Ausland (Mietwagen), gilt, sofern vereinbart (siehe Versicherungsbedingungen), die Mallorca-Deckung in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Hierzu zählen auch Campingfahrzeuge oder Krafträder.
Es besteht Versicherungsschutz für:
- Ihr Fahrzeug in den Ländern, in denen der Versicherungsschutz für Ihr Fahrzeug in der Kfz-Haftpflichtversicherung vereinbart wurde (zumeist EU).
- Sie oder Ihr Ehe-/Lebenspartner, die den Pkw fahren,
- die ersten 3 Monate ab Anmietung des Pkw,
- sofernkein Versicherungsschutz aus der Kfz-Haftpflichtversicherung des gemieteten Pkw besteht.
Die Versicherungssummen der ‚Mallorca-Deckung‘ sind identisch mit den Versicherungssummen der Kfz-Haftpflichtversicherung, die Sie bei einem deutschen Versicherer abgeschlossen haben.
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Was ist die Verkehrsopferhilfe?
Zitat von der ‚Website der Verkehrsopferhilfe‘:
„Die VOH hilft Verkehrsopfern in der Funktion als Garantiefonds bei Unfällen in Deutschland, die durch nicht ermittelte oder nicht versicherte Kraftfahrzeuge verursacht werden oder in denen das Auto vorsätzlich und widerrechtlich als „Tatwaffe“ eingesetzt wird oder der Autohaftpflichtversicherer insolvent wird.
Außerdem hilft die VOH Verkehrsopfern bei Unfällen im Ausland in der Funktion als Entschädigungsstelle nach der 4. KH-EG-Richtlinie.
Die endgültige Schadenbearbeitung erfolgt im Auftrag der VOH entweder durch in Deutschland zugelassene Autohaftpflichtversicherer oder in Untervollmacht für diese durch Schadenregulierungsbüros.“ Zitat Ende
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"Tipps
Die Verkehrsopferhilfe hilft Verkehrsopfern in der Funktion als Garantiefonds bei Unfällen in Deutschland, die sich nicht ermitteln lassen oder durch nicht versicherte KFZs verursacht wurden.
→ Direkt zu den praktischen Tipps
Kfz-Versicherung Berlin – Versicherungsmakler Berlin
Kfz-Versicherung Berlin: Fragen und Antworten - Teil 2
Was bedeutet die Werkstattbindung und der Werkstattservice für Pkw?
Im Schadensfall übernimmt die Versicherung nach telefonischer Abstimmung (sofern gewünscht) mit dem Versicherungsnehmer die Auswahl der Werkstatt. Im Regelfall befindet sich die Werkstatt in Wohnortnähe.
Der Reparaturauftrag wird infolge von der Kfz-Versicherung erteilt und die Kosten der Reparatur trägt die Kfz-Versicherung gemäß den vertraglichen Bedingungen.
Sollte der versicherte Pkw nicht fahrfähig oder nicht verkehrssicher sein, lässt die Kfz-Versicherung den Pkw vom Schadensort in die Werkstatt transportieren. Die Kosten hierfür trägt die Kfz-Versicherung.
Im Regelfall erhält der Versicherungsnehmer, für die Dauer der Reparatur, in der ausgesuchten Werkstatt, einen Ersatzwagen (im Regelfall einen Kleinwagen).
Sollte der Versicherungsnehmer seinen Pkw nicht in einer ‚gebundenen Werkstatt‘ reparieren lassen, kürzt die Kfz-Versicherung die Entschädigungshöhe, um den vereinbarten Satz (Versicherungsbedingungen) in der Kfz-Versicherung.
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Welche Folgen haben ein Selbstverursachter Unfall (Teilkasko / Vollkasko)?
Sollte der Versicherungsnehmer oder ein berechtigter Fahrer das versicherte Fahrzeug selbst beschädigen, ist das grundlegend in der Vollkaskoversicherung mitversichert.
Der Schaden und die damit verbundenen Kosten werden nach Abstimmung mit der Kfz-Versicherung (Obliegenheit!) in einer selbstgesuchten oder vorgegebenen Werkstatt repariert.
Aufgrund der finanziellen Entschädigung durch die Kfz-Vollkaskoversicherung wird der Vertrag im Folgejahr / nächstes Versicherungsjahr (z.B. zum 01.01.) hochgestuft. Dadurch ändert sich der Schadenfreiheitsrabatt und die Vollkaskoversicherung wird teurer. Nachlesen und einfach nachrechnen kann man dies in den Tabellen aus den Versicherungsbedingungen (AKB) der Kfz-Versicherung.
Unter Umständen bringt es Sinn den Schaden „zurückzukaufen“. Hierzu sollte man berechnen, ob dies für den Versicherungsnehmer der Kfz-Versicherung finanziell lohnt. Die Kfz-Versicherung selbst oder der Vermittler (Vermittler der Versicherung bzw. der Versicherungsmakler) kann Ihnen diesen Zusammenhang konkret aufzeigen.
Im Übrigen ist die Option „Schaden zurückkaufen“ in der Vollkaskoversicherung binnen sechs Monaten, nach Zugang der Mitteilung über die Entschädigungsleistung stellen. Dieser Zeitverlauf gilt ebenso für die Kfz-Haftpflichtversicherung.
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Wie wird nach einem wirtschaftlichen Totalschaden reguliert?
Nach einem sog. wirtschaftlichen Totalschaden zahlt die Kfz-Versicherung für ältere Pkw (z.B. bis 15 Jahre nach der Erstzulassung) eine Entschädigung, die über den Wiederbeschaffungswert hinausgeht.
Der Versicherungsnehmer kann grundsätzlich wählen, ob er sein Kfz reparieren lassen möchte oder sich die anerkannte Schadenhöhe (Geldbetrag) oder ggf. den Restwert auszahlen lässt. Bei der o.g. Rgelung ist sicherlich die Reparatur zu empfehlen.
Sollte diese Verhältnismäßigkeit nicht mehr gegeben sein, zahlt die Kfz-Versicherung den sog. Restwert des versicherten Kfz aus bzw. wird die reparatur abgelehnt, sofern die Reparaturkosten den restwert des Pkw übersteigen.
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Was bedeutet der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit?
- eine Die Kfz-Versicherung bietet in Teil- und Vollkaskoversicherung auch Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer einen Schaden grob fahrlässig verursacht.
Ausnahmen:
- Das versicherte Fahrzeug oder mitversicherte Teile werden entwendet.
- Der Versicherungsnehmer oder ein berechtigter Faher verursachen einen
Unfall infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel.
Typische Beispiele für die grobe Fahrlässigkeit im Straßenverkehr:
- die Ampel zeigt rot: Kreuzung wird trotzdem überquert
- es wird ein Stopp-Schild missachtet
- die Vorfahrt wird genommen
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Was ist eine GAP-Deckung (Differenzdeckung)?
Bei einem geleasten oder finanzierten Fahrzeug ersetzt die Kfz-Versicherung bei einem Totalschaden oder der Entwendung (Diebstahl des Kfz) wie folgt:
Die Kfz-Versicherung zahlt im Regelfall eine etwaige Differenz zwischen der vereinbarten Höchstentschädigungsgrenze und dem offenen, abgezinsten Saldo aus Ihrem Darlehens- oder Leasingvertrag.
Die Dauer dieser Leistung ist im Regelfall auf 12 – 24 Monate, ab Tag der Zulassung auf den Versicherungsnehmer, begrenzt. Hinzu kommt in der Regel auch das Alter des Pkw in betracht. Daher sollte man diesen Part, sofern er einem wichtig ist, genau nachlsen bzw. von seinem Versicherungsmakler prüfen lassen.
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Kfz-Versicherung Berlin – Versicherungsmakler Berlin
Kfz-Versicherung Berlin: Verbrauchertipps
Jahresfahrleistung in der Kfz-Versicherung
Kfz-Haftpflichtversicherung: Saisonkennzeichen und die Ruheversicherung
Kfz-Versicherung: Rabattübertragung
Kündigungsfrist: Kfz-Versicherung
Schadenfreiheitsklasse übertragen
Unabwendbares Ereignis
Wann wird man gestuft?
Was ist eine Führerscheinregelung?
Wer darf fahren?
Wettfahrten
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Kfz-Versicherung Berlin – Versicherungsmakler Berlin
Kfz-Versicherung Berlin: Urteile
Alleinhaftung des Fahrers wegen Küssen während der Autofahrt möglich
Anspruch auf Nutzungsausfall kann auch ohne angemietetes Ersatzfahrzeug bestehen
Autovermieter muss aufklären
Erstattung der Mietwagenkosten
Fälschung eines Kfz-Kaufvertrages
Höhe der Stundensätze
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Kfz-Versicherung Berlin: André Böttcher – Versicherungsmakler Berlin
Kfz-Versicherung Berlin: Gute Gründe → Versicherungsmakler
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Kfz-Versicherung Berlin – Versicherungsmakler
Kfz-Versicherung Berlin: Für ‚Wissensdurstige‘
Was ist eine Führerscheinregelung?
Die Führerscheinregelung bietet eine bessere Einstufung.
Wann wird man gestuft?
Welche Voraussetzungen müssen zur Stufung erfüllt sein?
Was ist eine Rabattübertragung?
Kann ich einen Rabatt für mein Auto von einem anderen übernehmen?
Kfz-Versicherung Berlin – Versicherungen
Ein Auszug der Anbieter
Kfz-Versicherung Berlin
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Die neuen Tarife der Versicherungen bieten viele nützliche ‚Zusatzbausteine‘.
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