Privathafpflichtversicherung
Vor was schützt eine Privathaftpflichtversicherung?
Eine Privathaftpflichtversicherung schützt
den Versicherten vor Schadenersatzansprüchen Dritter.
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Eine Privathaftpflichtversicherung schützt die versicherte Person vor Schadenersatzansprüchen Dritter, infolge von Personenschäden, Sachschäden sowie Vermögensschäden. Der Versicherer prüft in diesem Zusammenhang immer für den Versicherten inwieweit aufgrund der gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts (Zivilrecht) tatsächlich eine Schadensersatzpflicht besteht.
Das bedeutet für den Versicherten, dass ein sogenannter passiver Rechtsschutz in den Vertrag eingebunden ist. Sofern die Prüfung des Versicherers ergibt, dass die Ansprüche ungerechtfertigt sind und es notwendig werden sollte, wehrt der Versicherer für seinen Versicherungsnehmer den Anspruch ab. Im ärgsten Fall sogar vor Gericht. Der aktive Rechtsschutz ist in der Rechtsschutzversicherung versichert und sollte, je nach Bedarf, parallel geprüft werden.
Grundlegend versichert die Privathaftpflichtversicherung zum Zeitwert und nicht wie z.B. in der Hausratversicherung zum Neuwert oder Wiederbeschaffungswert. Insbesondere bei elektronischen Geräten kann dies aufgrund des rasanten Wertverlustes einen deutlich messabren Unterschied bewirken. Eine Handyversicherung bzw. Gegenstandsversicherung oder Instrumentenversicherung swird Ihnen einen verbesserten Schutz gegen diverse Schäden bieten.
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Privathaftpflicht – was bedeutet das genau?
Die Schadensersatzpflicht ist im bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. Das BGB regelt dies im § 823 des BGB. Weiterhin wird die Leistungspflicht des Versicherers im § 100 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) festgeschrieben.
Was die Privathaftpflichtversicherung genau für Sie leistet, können Sie in den Versicherungsbedingungen des bestehenden Vertrages nachlesen oder vor Abschluss im Detail nachlesen. Daraus ergibt sich nahezu detailliert, was zu einer Leistung aus dem abgeschlossenen oder abzuschließenden Versicherungsvertrag verpflichtet.
Weiterhin ist es möglich, dass bestimmte Regelungen in den sog. Besonderen Bedingungen geregelt sind, die bestimmte Positionen ein- oder ausschließen.
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Kurzübersicht wichtiger Leistungen
Personen-, Sach- und Vermögensschädensschäden
Jede abgestimmte Privathaftpflichtversicherung sollte Personen-, Sach und Vermögensschäden einschließen. Das bedeuet für Sie in allen wichtigen Ebenen umfassend gegen Haftpflichtansprüche geschützt zu sein.
Mietsachschäden
Ein Schaden an Ihrem Waschbecken oder sonstigem Inventar, dass Ihnen der Vermieter stellt, ist hierdurch mitversicht und schützt Sie vor Ersatzansprüchen. Zudem schützen manche Tarife zusätzlich auf Reisen.
Gefälligkeitsschäden
Sie helfen aktiv bei einem Umzug oder unterstützen durch Ihre private Hilfe eine andere Person. Entstehende Schäden sind aus Gefälligkeitshandlungen mitversichert und sorgen für einen schnellen finanziellen Ausgleich des entstanden Schadens zum Zeitwert. Manche Tarife schließen auch den begrenzten Neuwert ein, z.B. bis 3.000 Euro.
Forderungsausfalldeckung
Hätten Sie es gewusst? Knapp jeder 3. Singlehaushalt* hat keine Privathaftpflichtversicherung. Hiergegen hilft die Forderungsausfalldeckung. Sie schützt vor Schäden durch andere – unversicherter Personen – die Ihnen infolge entstanden sind. Jedoch erst ab einer Mindestschadenhöhe!
*Quelle: Statistisches Bundesamt
Privathaftpflichtversicherung – Kundenbewertung
⭐⭐⭐⭐⭐
„Seit Jahren betreut mich André Böttcher höchst professionell.
Nur zu empfehlen.“
Mirko B.
Kunde seit 2014
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Als Versicherungsmakler arbeite ich ausschließlich für Sie, meine Kunden. Das verschafft Ihnen ein hohes Maß an Transparenz und die Sicherheit sich das möglichst beste ‚Preis-Leistungs-Verhältnis‘ einzukaufen.
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Vereinbaren Sie einen persönlichen Termin und erfreuen Sie sich an dem Nutzen. Telefonisch, online oder offline – Sie entscheiden. Auch im Schadensfall erhalten Sie meine umfassende Unterstützung.
Versorgt
Im Mittelpunkt stehen Ihre Wünsche und Ziele. Dadurch bringen wir nachhaltige und wesentliche Ergebnisse hervor, die zu Ihnen passen. Auch das Miteinander halten wir zusammen für Sie fest. Denn eine ‚Partnerschaft‘ ist immer individuell.
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