Es besteht seit dem 01.01.2001 nur noch ein Leistungsanspruch auf Grund einer teilweisen- oder einer vollen Erwerbsminderungsrente. Diese Leistungen werden, neben anderer, durch die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) erbracht. Hierbei unterscheidet der Gesetzgeber...
Eine Berufsunfähigkeit der versicherten Person liegt vor, wenn sie mindestens 6 Monate, ohne Unterbrechung und weniger als 50%, arbeitsfähig ist. Das heißt sie kann weniger als 50 % ihren aktuell ausgeführten Beruf ausüben. Diese Form entspricht den aktuellen...