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Unabwendbares Ereignis

Unabwendbares Ereignis

Das unabwendbare Ereignis in der Kfz-Haftpflichtersicherung bedeutet den Ausschluss der Haftung des Kfz-Halters. So darf der entstandene Schaden weder auf einem Fehler der Fahrzeugbeschaffenheit noch auf dem Versagen seiner Vorrichtungen (z.B. Bremsen oder Lenkung)...