Das unabwendbare Ereignis in der Kfz-Haftpflichtersicherung bedeutet den Ausschluss der Haftung des Kfz-Halters. So darf der entstandene Schaden weder auf einem Fehler der Fahrzeugbeschaffenheit noch auf dem Versagen seiner Vorrichtungen (z.B. Bremsen oder Lenkung)...