Seite wählen

Chancen nutzen

Prüfen Sie jetzt kostenfrei Ihre Möglichkeiten inkl. Steuervorteilen.
Mehr erfahren
Home 9 Urteileintrag 9 Vortäuschung einer Pflegebedürftigkeit

Vortäuschung einer Pflegebedürftigkeit

18. April 2024
Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors
finanzlexeintrag
urteileintrag
verslexeintrag
expertenbeitrag
tippeintrag
experte
glossareintrag

» Dieses Urteil lesen «

Übersicht » Urteile

» Beratung

Anzeige

030.56 555 940

» 030.56 555 940

Makler-Service

Makler-Service

E-Mail senden

⭐ Google – Bewertungen

Menü  Themenauswahl

3

Versicherungen

Vorsorge

Verbrauchertipps

Experten

Glossar

Übersicht

Vortäuschung einer Pflegebedürftigkeit

Wenn ein Versicherungsnehmer seiner Versicherung gegenüber Pflegebedürftigkeit vortäuscht, rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung sowohl der Pflegeversicherung als auch der Unfallversicherung; Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 14.11.2008 – 10 U 592/07.

Grundsätzlich, so die hier entscheidenden Richter, seien an Kranken- und Pflegeversicherungskündigungen erhöhte Anforderungen zu stellen wegen der sozialen Funktion dieser Versicherungen, so dass vom Grundsatz her hier eine Vertragsauflösung fern liege.

André Böttcher
Versicherungsmakler Berlin

RechtsschutzVergleich »

Vorliegend habe der Versicherungsnehmer die Interessen der Versicherung allerdings besonders schwer verletzt aufgrund des Erschleichens von Leistungen.

Auch das Aufrechterhalten der Krankenversicherung sei für die Versicherung aufgrund der verübten Täuschung unzumutbar.

 

Vorschau und  » verwandte Themen

Private Pflegepflichtversicherung kann nicht außerordentlich gekündigt werden

Private Pflegepflichtversicherung kann nicht außerordentlich gekündigt werden

Die Unkündbarkeit einer privaten Pflegepflichtversicherung durch eine Versicherung gegenüber ihrem Versicherungsnehmer ist rechtmäßig; Urteil des Bundesgerichtshofes vom 7.12.2011 – Az.: IV ZR ...
Private Pflegepflichtversicherung kann nicht außerordentlich gekündigt werden

Private Pflegepflichtversicherung kann nicht außerordentlich gekündigt werden

Die Unkündbarkeit einer privaten Pflegepflichtversicherung durch eine Versicherung gegenüber ihrem Versicherungsnehmer ist rechtmäßig; Urteil des Bundesgerichtshofes vom 7.12.2011 – Az.: IV ZR 105/11. Ein Versicherungsnehmer unterhielt bei derselben Versicherung sowohl eine private  Krankenvollversicherung, Krankentagegeldversicherung und Pflegepflichtversicherung. Infolge einer Operation ...

Vorschau

Verwandte Themen

Verwandte Themen zu diesem Urteil

Private Pflegepflichtversicherung

Private Pflegepflichtversicherung

Die private Pflegepflichtversicherung ist eine selbstständige Versicherung der Sozialversicherung und dient zur Absicherung des Risikos der Pflegbe- dürftigkeit (Pflegefall). Im elften ...
Gesetzliche Pflegepflichtversicherung

Gesetzliche Pflegepflichtversicherung

Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung ist eine selbstständige Versicherung der Sozialversicherung und dient zur Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit (Pflegefall). Im elften ...
Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung schützt den Versicherten vor finanziellen Risiken, die Rechtsstreitigkeiten oder die Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen nach sich ziehen können. Bei der ...
Private Pflegepflichtversicherung

Private Pflegepflichtversicherung

Die private Pflegepflichtversicherung ist eine selbstständige Versicherung der Sozialversicherung und dient zur Absicherung des Risikos der Pflegbe- dürftigkeit (Pflegefall). Im elften Sozial-gesetzbuch (SGB XI) werden die Grundlagen der privaten Pflegepflicht- versicherung geregelt. Die Versicherten der privaten Pflegepflichtversicherung Jedes Mitglied der privaten Krankenversicherung ...
Gesetzliche Pflegepflichtversicherung

Gesetzliche Pflegepflichtversicherung

Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung ist eine selbstständige Versicherung der Sozialversicherung und dient zur Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit (Pflegefall). Im elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) werden die Grundlagen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung geregelt. Die Versicherten der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung Laut  Grundsatz „Die Pflegeversicherung ...
Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung schützt den Versicherten vor finanziellen Risiken, die Rechtsstreitigkeiten oder die Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen nach sich ziehen können. Bei der Rechtsschutzversicherung gibt es verschiedene Tarifmodelle, die zumeist einzeln oder auch in Kombination abgeschlossen werden können. Die verschiedenen Tarifmodelle der Rechtsschutzversicherung ...
Anspruch auf Kostenerstattung einer Gleitsichtbrille nur für alleinige Nutzung im Arbeitsleben

Anspruch auf Kostenerstattung einer Gleitsichtbrille nur für alleinige Nutzung im Arbeitsleben

Ein Versicherungsnehmer kann gegenüber der Deutschen Rentenversicherung die Kostenerstattung einer Gleitsichtbrille nur dann verlangen, wenn diese ausschließlich für die Nutzung im Arbeitsleben bestimmt ist; Urteil des Sozialgericht Dortmund vom 13.7.2010 – Az.: S 26 R 309/09. Ein Arbeitsloser verlangte hier von der Deutschen Rentenversicherung die Übernahme der Kosten einer ...
Ansprüche der gesetzlichen Rentenversicherung können verjähren

Ansprüche der gesetzlichen Rentenversicherung können verjähren

Ansprüche der gesetzlichen Rentenversicherung gegenüber einem Arbeitgeber können durch eine Betriebsprüfung in der Verjährung gehemmt werden; Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 20.4.2010 – Az.: L 5 R 832/08. Ein Landwirt setzte bei seiner Arbeit auch Hilfskräfte ein. Mehrere Jahre nach der Einsetzung dieser Hilfskräfte kam es zu einer sozialversicherungsrechtlichen ...
Fehlerhafte Rentenberatung einer Beratungsstelle der gesetzlichen Rentenversicherung kann zu Haftung führen

Fehlerhafte Rentenberatung einer Beratungsstelle der gesetzlichen Rentenversicherung kann zu Haftung führen

Eine Beratungsstelle der gesetzlichen Rentenversicherung, die eine fehlerhafte Rentenberatung durchführt, kann zu Ansprüchen aus Amtshaftung des fehlerhaft Beratenen führen; Oberlandesgericht München, Urteil vom 4.8.2011 – Az.: 1 U 5070/10. Ein Angestellter wurde arbeitslos. In der Folge machte er sich selbstständig. Zum Ende des Jahres 2006 beendete der Mann seine Selbstständigkeit. Er ...

Anzeige

Rechtsschutzversicherung-Berlin-Versicherungsmakler-Berlin-Rechtsschutz-vergleichen-abschliessen-Agentin-Andre-Boettcher

Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors
finanzlexeintrag
urteileintrag
verslexeintrag
expertenbeitrag
tippeintrag
experte
glossareintrag

Anzeige

Anzeige

Rechtsschutzversicherung-Berlin-abschliessen-Rechtsschutz-Berlin-vergleichen-Versicherungsmakler-Berlin-Agentin-Andre-Boettcher

Verbraucherüberblick

Fragen?  »  ✆ 030.56 555 940

✉ Kontakt

Versicherungslexikon

Finanzlexikon

Anzeige

Rechtsschutzversicherung-Berlin-Rechtsschutz-Berlin-vergleichen-abschliessen-Versicherungsmakler-Berlin-Andre-Boettcher-Agentin

Anzeige

Anzeige

Anzeige

Anzeige

Anzeige

Rechtsschutzversicherung-Berlin-abschliessen-Rechtsschutz-Berlin-vergleichen-Versicherungsmakler-Berlin-Andre-Boettcher-Agentin

Anzeige

Anzeige

Anzeige

Anzeige

Rechtsschutzversicherung-Berlin-vergleichen-abschliessen-Versicherungsmakler-Berlin-Agentin-Andre-Boettcher

Anzeige

Anzeige

Anzeige

Autoversicherung Berlin

Anzeige

Gute Gründe

Unabhaengig-Hausratversicherung-Kaulsdorf-Versicherungsmakler-Berlin-Andre-Boettcher

Unabhängig

Als Versicherungsmakler arbeite ich ausschließlich für Sie, meine Kunden. Das verschafft Ihnen ein hohes Maß an Transparenz und die Sicherheit sich das möglichst beste ‚Preis-Leistungs-Verhältnis‘ einzukaufen.

Hausratversicherung-Kaulsdorf-Versicherungsmakler-Berlin-Andre-Boettcher

Persönlich

Vereinbaren Sie einen persönlichen Termin und erfreuen Sie sich an dem Nutzen. Telefonisch, online oder offline – Sie entscheiden. Auch im Schadensfall erhalten Sie meine umfassende Unterstützung.

Versorgt-Hausratversicherung-Kaulsdorf-Versicherungsmakler-Berlin-Andre-Boettcher

Versorgt

Im Mittelpunkt stehen Ihre Wünsche und Ziele. Dadurch bringen wir nachhaltige und wesentliche Ergebnisse hervor, die zu Ihnen passen. Auch das Miteinander halten wir zusammen für Sie fest. Denn eine ‚Partnerschaft‘ ist immer individuell.

AGENTIN-André-Böttcher-Versicherungsmakler-Berlin-Versicherung-Vorsorge

Urteile – Ihre Nachricht an mich

Datenschutz

13 + 8 =

Ich stimme den Datenschutzbestimmungen zu.

Anzeigen powered by TarifCheck