Ein „Stalker“ kann die Kosten auf Schadensersatz wegen seines rechtswidrigen „Stalking-Verhaltens“ grundsätzlich nicht von seiner eigenen privaten Haftpflichtversicherung ersetzt bekommen; Beschluss des Oberlandesgericht Oldenburg vom 4.11.2011 – Az.: 5 W 58/11. Ein...