Eine Reiserücktrittsversicherung muss nicht bei jedem Rücktritt des Reisenden die Kosten übernehmen, zumal dann nicht, wenn ein vertraglich nicht vereinbarter Rücktrittsgrund vorliegt; Urteil des Amtsgericht München vom 22.6.2011 – Az.: 233 C 7220/11. Ein Ehepaar...