Eine Lösegeldversicherung ist eine Absicherung sowohl für Privatpersonen als auch Unternehmen gegen die finanziellen Folgen von Entführung. Die Lösegeldversicherung wird in Deutschland erst seit 1998 angeboten und unterliegt sehr strengen Prüfungskriterien durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Der Versicherungsschutz einer Lösegeldversicherung erstreckt sich sowohl auf die Zahlung eines möglichen Lösegeldes, als auch auf die Kosten für spezialisierte Berater, die in diesen Fällen vom Versicher gestellt werden.
Weiterhin kann der Versicherungsschutz einer Lösegeldversicherung folgende Zusatzbausteine beinhalten:
- Todesfall und Invaliditätsschutz
- Gelder für Informanten
- Dolmetscher
- Evakuierungskosten
- Arzt- und Krankenhauskosten
- Betriebsunterbrechungskosten
Die Prämie einer Lösegeldversicherung richtet sich nach der Versicherungssumme, dem gewünschten Versicherungsschutz, dem gewöhnlichen Aufenthaltsort der versicherten Person, der Höhe der evtl. vereinbarten Selbstbeteiligung und der Zahlweise.
Gängige Zahlungsweisen der Lösegeldversicherung sind: monatliche, viertel-, halb- oder jährliche Beiträge, wobei viele Versicherer auf den Raten- zahlungszuschlag bei jährlicher Zahlungsweise der Lösegeldversicherung verzichten.
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