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Zahnversicherung

Das bietet eine Zahnversicherung
Sie übernimmt teilweise oder vollständig entstehende
Kosten für Zahnbehandlungen und damit verbundene Leistungen.

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Zahnversicherung

Eine Zahnversicherung – auch Zahnzusatzversicherung genannt – ist eine private Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder in einem Tarif der privaten Krankenversicherung (PKV). Viele Leistungen im Zahnbereich werden nur noch teilweise (z.B. Sichtbereich) von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Mit Hilfe einer Zahnversicherung können – je nach Tarif – zusätzliche Kosten bestenfalls umfassend aufgefangen werden. Der Versicherungsnehmer zahlt umso weniger, je früher (Eintrittsalter) er eine Zahnversicherung abschließt.

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Die Leistungen einer Zahnzusatzversicherung können sehr unterschiedlich ausfallen. Daher lohnt sich immer ein Vergleich, um den Versicherungsschutz wie einen ‚Maßanzug‘ an die Bedürfnisse des Versicherten anzupassen und bestenfalls ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden. Die Zahnversicherung leistet zum Beispiel für: Inlays, Prothesen, Brücken, Kronen, Reparaturen und Provisorien, Zahnbehandlungen, Kieferorthopädie und Prophylaxe (Zahnreinigung).

Im Regelfall gilt, wie auch bei anderen privaten Krankenzusatzversicherungen*, die allgemeine Wartezeit von 3 Monaten sowie die besondere Wartezeit von 8 Monaten. Hierbei bezieht sich  allgemeine Wartezeit der Zahnversicherung  auf die Zahnbehandlungen. Hingegen bezieht sich die besondere Wartezeit auf den Zahnersatz und die Kieferorthopädie. Beide Wartezeiten können jedoch bei Vorlage des aktuellen Zahnzustandes vollständig erlassen werden. Die Kosten für diese ‚Durchsicht‘ müssen im Regelfall aus der eigenen Tasche gezahlt werden.

Zahnversicherung – was bedeutet das genau?

Die Zahnversicherung – ebenso als Zahnzusatzversicherung benannt – ersetzt grundlegend keine versicherten Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bzw. Krankenkasse. Eine Zahnversicherung erweitert den bestehenden Versicherungsschutz der Krankenkasse zweckvoll und entlastet durch entstehende Behandlungen Ihren Geldbeutel.

Denn die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung versichern lediglich bestimmte Bereiche und nur mit bestimmten Materialien. Bei Kindern wird teilweise gar keine Leistung im Zahnbereich erbracht, z.B. bei der Zahnspange.

Deshalb sind nur die Personen versicherbar, die in der  gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied bzw. versichert sind. Wichtig(!): Sollte der Versicherungsschutz der GKV enden, endet an demselben Tag auch der Versicherungsschutz der Zahnversicherung für die versichte Person.

Der Versicherungsfall ist die nach Abschluss der Zahnzusatzversicherung

erstmals bekannt gewordene und
erstmals ärztlich angeratene

medizinisch notwendige zahnärztliche oder kieferorthopädische Heilbehandlung der versicherten Person.

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Kurzübersicht wichtiger Leistungen

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Professionelle Zahnreinigung

Präventiv ist besser als kurativ! Oder besser formuliert: Die professionelle- und kontinuierliche Pflege Ihrer Zähne ist grundsätzlich empfehlenswert! Aber wem erzähle ich das? 😉 In einer leistungsstarken Zahnversicherung ist die professionelle Zahnreinigung sogar häufig bis zu 2 x pro Kalenderjahr mitversichert. Gute Kopferechner haben den direkten Nutzen gleich erkannt. Sie auch?

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Zahnbehandlung und Zahnersatz

Für entstandene Aufwendungen, also Behandlungen usw., sind nach dieser Maßgabe und bis zu den Höchstsätzen der jeweiligen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. Ärzte (GOÄ),  die Kosten erstattungsfähig. Denn die korrekte Kiefer- und Zahnstellung ist sehr wichtig für die Funktion des Kauens als auch der Ästhetik.

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Kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG)

Die ‚KIG‘ definieren den Grad und Art einer Kiefer- oder Zahnfehlstellung. Die Unterteilung der KIG erfolgt von 1-2 und von 3-5. In einer leistungsstarken Zahnversicherung sollte auch der Bereich 3-5 der KIG mitversichert sein. Denn aus diesen ‚Ebenen‘ entstehen streckenweise enorme Zusatzkosten.

Schließlich kann das Zahnziehen, ggf. ein Knochenaufbau, der Zahnersatz und die Folgebehandlungen schnell 2.000 Euro – 6.000 Euro verschlingen. Wer die Kosten einer Zahnversicherung – selbst über Jahre – überschlägt, hat nach einer größeren Behandlung wohl den besseren Schnitt gemacht.

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Wartezeiten

Die Wartezeiten – sofern vereinbart – einer Zahnversicherung sind in den Musterbedingungen des Verbands der Privaten Krankenversicherung (MB/KK 2009) geregelt. Für Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Kieferorthopädie gilt die besondere Wartezeit (8 Monate). In manchen Tarifen wird auf die Wartezeit verzichtet. Tipp: Bei einem Unfall entfallen die Wartezeiten. Auch ein ärztliches Zeugnis, mit dem entsprechendem Untersuchungsergebnis über den guten Gesundheitszustand der Zähne, hebt die Wartezeiten auf.

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Leistungshöhe

Die Leistungshöhe ist überwiegend in sog. Leistungsabschnitte gestaffelt und steigert sich Jahr für Jahr bis zu einer festgeschriebenen Höchstgrenze, z.B. 6.000 Euro. Häufig ist nach 48 Monaten (5 Jahren) das Ende dieser Unterteilung erreicht. Die Tarife der Zahnzusatzversicherung sind hier oft ähnlich ausgestaltet. Dennoch sollte man genau nachlesen, um im Ernstfall ein Ärgernis zu vermeiden. Sonst heißt es wieder:“ Typisch Versicherung!“

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Zahnversicherung – Kundenbewertung

⭐⭐⭐⭐⭐

„Seit Jahren betreut mich André Böttcher höchst professionell.
Nur zu empfehlen.“

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Mirko B.

Kunde seit 2014

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Tipps zur Zahnversicherung

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Was ist versichert, was nicht?

Weitere Informationen zu diesen Fragen finden Sie in meinen Verbrauchertipps.

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Was ist KIG 1-2?

Die kieferorthopädischen Indikationsgruppen beleuchte ich für Sie in den Verbrauchertipps.

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Was sind Zahnersatz & Inlays?

Wie ist der Zahnersatz und Inlays mitversichert und worauf ist dabei zu achten?

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