Zahnzusatzversicherung Berlin

Zahnzusatzversicherung Berlin – Kurzinformation
Die Zahnzusatzversicherung übernimmt teilweise oder vollständig entstehende Kosten für
Zahnbehandlungen und damit verbundene Leistungen, im Rahmen der Gebührenordnungen.

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Zahnzusatzversicherung Berlin – Versicherungsmakler Berlin

Zahnzusatzversicherung Berlin

Eine Zahnzusatzversicherung* – auch als Zahnversicherung bezeichnet – ist eine private Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder in einem Tarif der privaten Krankenversicherung (PKV). Zunehmend viele Leistungen werden im Zahnbereich nur noch teilweise (z.B. Sichtbereich) von der gesetzlichen Krankenkasse in ausreichender Höhe bezahlt. Mit Hilfe einer Zahnzusatzversicherung können Sie – je nach Tarif und Umfang – zusätzliche Kosten bestenfalls zu 100% auffangen. Ein Versicherter zahlt umso weniger, je früher (Eintrittsalter) er eine Zahnzusatzversicherung abschließt. Auch Familientarife können abgeschlossen werden.

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Die Leistungen einer Zahnzusatzversicherung können sehr stark variieren. Daher ist ein Vergleich immer empfehleneswert, um den Versicherungsschutz wie einen passenden ‚Maßanzug‘ an die gewünschten Bedürfnisse des Versicherten anzugleichen. Hierbei sollte möglichst das beste Preis-Leistungs-Verhältnis berücksichtigt werden. Die Zahnzusatzversicherung leistet zum Beispiel für: Prophylaxe (Zahnreinigung) Zahnbehandlungen, Reparaturen und Provisorien, Prothesen, Inlays, Brücken, Kronen und für die  Kieferorthopädie.

Im Regelfall gilt, wie auch bei anderen privaten Krankenzusatzversicherungen*, die allgemeine Wartezeit von 3 Monaten sowie die besondere Wartezeit von 8 Monaten. Die Wartezeiten – sofern vereinbart – einer Zahnzusatzversicherung sind in den Musterbedingungen des Verbands der Privaten Krankenversicherung (MB/KK 2009) geregelt.

Manche Zahnzusatzversicherungen bieten den Entfall der Wartezeit an. Tarife ohne Wartezeiten sind überwiegend – im Verhältnis zu leistungsstarken Tarifen – im unteren Mittel zu finden. Die allgemeine Wartezeit der Zahnzusatzversicherung  bezieht sich auf die Zahnbehandlungen. Die besondere Wartezeit hingegen bezieht sich auf den Zahnersatz und die Kieferorthopädie.

Tipp: Beide Wartezeiten können bei Vorlage des aktuellen Zahnzustandes vollständig erlassen werden. Die Kosten für diese ‚Durchsicht‘ müssen im Regelfall aus der eigenen Tasche gezahlt werden. Im Übrigen werden fehlende Zähne nicht mitversichert. Weiterhin wird ab einer bestimmten Anzahl von nicht ersetzen Zähnen kein Versicherungsschutz gewährt.

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Zahnzusatzversicherung – was bedeutet das genau?

Die Zahnzusatzversicherung – ebenso als Zahnversicherung benannt – begleicht grundsätzlich keine versicherten Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bzw. der Krankenkasse. Eine Zahnzusatzversicherung erweitert den bestehenden Versicherungsschutz der Krankenkasse sinnreich und entlastet durch entstehende Behandlungen die geldlichen Ausgaben.

Denn die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichern indessen nur bestimmte Materialien und bestimmte Bereiche. Bei Kindern wird teilweise gar keine Leistung im Zahnbereich erbracht, z.B. bei der Zahnspange.

Deshalb sind nur die Personen versicherbar, die in der  gesetzlichen Krankenversicherung versichert bzw. Mitglied sind. Durch den gesetzlich bestehenden Versicherungszwang (§ 5 SGB V – Versicherungspflicht) ist nahezu Jedermann gesetzlich krankenversichert. Wichtig(!): Sollte der Versicherungsschutz der GKV enden, endet an demselben Tag auch der Versicherungsschutz der Zahnzusatzversicherung für die versichte Person.

» Der Versicherungsfall ist die nach Abschluss der Zahnzusatzversicherung

erstmals bekannt gewordene und
erstmals ärztlich angeratene

medizinisch notwendige zahnärztliche oder kieferorthopädische Heilbehandlung der versicherten Person.

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Zahnzusatzversicherung Berlin – Versicherungsmakler Berlin

Wichtige Leistungen – Kurzüberblick

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Zahnprophylaxe und kosmetische Zahnbehandlungen

Ersetzt werden alle erstattungsfähigen Aufwendungen für zahnprophylaktische Leistungen, auch professionelle Zahnreinigungen und Fissurenversiegelungen – je nach dem gewähltem Tarif – bis zum vereinbarten Höchstbetrag je Kalenderjahr. In einer leistungsstarken Zahnzusatzversicherung ist die professionelle Zahnreinigung sogar häufig bis zu 2 x pro Kalenderjahr mitversichert. Gute Kopferechner haben den direkten Nutzen gleich erkannt. Sie auch? 😉

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Zahnbehandlung und Zahnersatz

Ersetzt werden alle erstattungsfähigen Aufwendungen für Zahnbehandlung und Zahnersatz – ggf. nach Abzug der Vorleistung einer GKV – oder eines anderen Kostenträgers in der – je nach gewähltem Tarif der Zahnzusatzversicherung – vereinbarten Höhe.

Für entstandene Aufwendungen, also Behandlungen usw., sind nach dieser Maßgabe und bis zu den Höchstsätzen der jeweiligen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. Ärzte (GOÄ),  die Kosten erstattungsfähig.

Tipp: Bei einem Unfall entfallen die Wartezeiten. Auch ein ärztliches Zeugnis, mit dem entsprechendem Untersuchungsergebnis über den guten Gesundheitszustand der Zähne, hebt die Wartezeiten auf.

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Kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG)

Die ‚KIG‘ definieren den Grad und Art einer Kiefer- oder Zahnfehlstellung. Die Unterteilung der KIG erfolgt von 1-2 und von 3-5. In einer leistungsstarken Zahnzusatzversicherung ist im Regelfall auch der Bereich 3-5 der KIG mitversichert. Denn aus diesen ‚Ebenen‘ entstehen streckenweise erhebliche Zusatzkosten.

Schließlich kann das Zahnziehen, ggf. ein Knochenaufbau, der Zahnersatz und die Folgebehandlungen können schnell 2.000 Euro – 6.000 Euro kosten. Wer die Beitragskosten einer Zahnzusatzversicherung – selbst über mehrere Jahre gerechnet – überschlägt, hat nach einer etwas größeren Behandlung wohl den besseren Schnitt gemacht.

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Leistungen im Ausland + Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz gilt für medizinisch notwendige zahnärztliche oder kieferorthopädische Heilbehandlungen auf der ganzen Welt. Im Normalfall gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland in den Tarifen der Zahnzusatzversicherung, auch wenn versicherte Leistungen im Ausland in Anspruch genommen werden.

Versicherungsleistungen gelten nach der Leistungshöhe auch für Behandlungen im Ausland. Die in ausländischer Währung entstandenen Kosten werden zum Kurs des Tages, an dem die Belege dem Versicherer vorliegen, in Euro umgerechnet.

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Leistungshöhe

Die Leistungshöhe ist überwiegend in sog. Leistungsabschnitte gestaffelt und steigert sich Jahr für Jahr bis zu einer festgeschriebenen Höchstgrenze, z.B. 6.000 Euro. Häufig ist nach 48 Monaten (5 Jahren) das Ende dieser Unterteilung erreicht. Die Tarife der Zahnzusatzversicherung sind hier oft ähnlich ausgestaltet. Dennoch sollte man sich genau belesen, um im unerwünschten Versicherungsfall Ärger zu vermeiden. Sonst heißt es wieder:“ Typisch Versicherung!“ 😉

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Zahnzusatzversicherung Berlin – Versicherungsmakler Berlin

Gute Gründe

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Unabhängig

Als Versicherungsmakler arbeite ich ausschließlich für Sie, meine Kunden. Das verschafft Ihnen ein hohes Maß an Transparenz und die Sicherheit sich das möglichst beste ‚Preis-Leistungs-Verhältnis‘ einzukaufen.

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Vereinbaren Sie einen persönlichen Termin und erfreuen Sie sich an dem Nutzen. Telefonisch, online oder offline – Sie entscheiden. Auch im Schadensfall erhalten Sie meine umfassende Unterstützung.

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Im Mittelpunkt stehen Ihre Wünsche und Ziele. Dadurch bringen wir nachhaltige und wesentliche Ergebnisse hervor, die zu Ihnen passen. Auch das Miteinander halten wir zusammen für Sie fest. Denn eine ‚Partnerschaft‘ ist immer individuell.

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Zahnzusatzversicherung Berlin

Zahnzusatzversicherung  Berlin – Kundenbewertung

⭐⭐⭐⭐⭐

„Herr Böttcher ist bereits seit 15 Jahren unser Ansprechpartner. Es verläuft immer alles zuverlässig und unkompliziert. Selbst wenn es einmal unübersichtlich wird, löst er unsere Probleme mit Ruhe und Weitblick. Dadurch sind wir sorgenfrei. Herrn Böttcher möchte ich allen ans Herz legen, die kompetente Hilfe in allen Versichungsbelangen brauchen und möchten. In diesem Sinne.“

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Marcel B.

Kunde seit 2004

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Zahnzusatzversicherung Berlin – Tipps

Folgt in Kürze…

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Was ist versichert, was nicht?

Weitere Informationen zu diesen Fragen finden Sie in meinen Verbrauchertipps.

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Was ist KIG 1-2?

Die kieferorthopädischen Indikationsgruppen beleuchte ich für Sie in den Verbrauchertipps.

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Was sind Zahnersatz & Inlays?

Wie ist der Zahnersatz und Inlays mitversichert und worauf ist dabei zu achten?

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