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Zahnzusatzversicherung

Leistungen entdecken und abschließen.

Die Zahnzusatzversicherung übernimmt teilweise oder vollständig entstehende Kosten für
Zahnbehandlungen und damit verbundene Leistungen, im Rahmen der ärztlichen Gebührenordnungen (GOÄ, GOZ).

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Es handelt sich um eine ausschließliche Vermittlungstätigkeit von André Böttcher. Verantwortlich für die Vermittlung dieser Versicherung ist André Böttcher – Versicherungsmakler. Kontakt: Carola-Neher-Str. 66; Tel./Fax: 030-56555940/ 030-56555941; E-Mail: info[at-zeichen]agentin[und ein punkt]de; Internet: https://agentin.de; Registernummer: D-O5GZ-7E2LH-64

Zahnzusatzversicherung

Eine Zahnzusatzversicherung – wird umgangsprachlich auch als Zahnversicherung bezeichnet – ist eine private Ergänzungsversicherung zu der verpflichtenden gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder ist ‚Bestandteil in einem Tarif der privaten Krankenversicherung (PKV)‘ für privat Versicherte. Sie begleicht grundlegend keine versicherten Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beziehungsweise der jeweiligen Krankenkasse. Denn die Zahnversicherung erweitert den bestehenden Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenkasse sinnvoll als auch messbar und senkt durch entstehende Behandlungen die finanzielle Belastung für den Versicherten.

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichern indessen nur vorbebestimmte Materialien und abgegrenzte Bereiche. So wird von der gesetzlichen Krankenversicherung teilweise gar keine Leistung für Kinder im Zahnbereich erbracht, z.B. bei der Zahnspange.

Wer kann sich mit einer Zahnzusatzversicherung absichern?

Den ergänzenden Versicherungsschutz der Zahnzusatzversicherung können nur die Personen abschliessen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert bzw. Mitglied sind. Durch den gesetzlich bestehenden Versicherungszwang (§ 5 SGB V – Versicherungspflicht) ist nahezu Jedermann gesetzlich krankenversichert. Die Voraussetzung, um sich gänzlich privat versichern zu können sind relativ eng umfasst. Gut zu wissen: Sollte der Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung enden, endet an demselben Tag auch der Versicherungsschutz der Zahnversicherung für die versichte Person beziehungsweise für dei versicherten Personen.

Zunehmend viele Leistungen werden im Zahnbereich nur noch teilweise (z.B. Sichtbereich) von der gesetzlichen Krankenkasse in ausreichender Höhe bezahlt. Mit Hilfe einer Zahnzusatzversicherung können Sie – je nach Tarif und Umfang – zusätzliche Kosten bestenfalls zu 100% auffangen. Ein Versicherter zahlt umso weniger, je früher (Eintrittsalter) er eine Zahnzusatzversicherung abschließt. Auch Familientarife können abgeschlossen werden.

Warum sollte man eine Zahnzusatzversicherung abschließen?

Zunehmend werden diverse Leistungen im Zahnbereich nur noch teilweise (z.B. im sog. Sichtbereich) von der gesetzlichen Krankenkasse in ausreichender Höhe bezahlt. Mit Hilfe der Zahnversicherung können Sie – je nach Tarif und Umfang – zusätzliche Kosten bestenfalls zu 100% auffangen. Ein Versicherter zahlt umso weniger, je früher (Eintrittsalter) er eine Zahnzusatzversicherung abschließt. Auch Familientarife können abgeschlossen werden.