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Kfz-Versicherung Berlin

Kfz-Versicherung Berlin:
Die Kfz-Versicherung unterteilt sich in 3 ‚Bereiche‘ und schützt Ihren Geldbeutel,
auch vor Schadensersatzansprüchen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Pflichtversicherung.

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André Böttcher – unabhängiger Versicherungsmakler Berlin

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Kfz-Versicherung Berlin: Darauf kommt es an

Preiswerte Kfz-Versicherung in Berlin

Um eine preiswerte Kfz-Versicherung zu finden, bedarf es manchmal viel Geduld und Recherche, insbesondere wenn das Auto ein ‚Reimport‘ ist oder aus dem Ausland kommt. Dennoch ist die Einstufung in die Kfz-Versicherung immer von denselben Grundlagen abhängig. Diese sind wie folgt festgehalten:

  • die erfahrene Schadenfreiheitsklasse, sofern vorhanden (z.B. ‚SF 5‘)
  • der Fahrzeughersteller (HSN)
  • der Fahrzeugtyp, z.B. Golf, 7-er BMW etc. (TSN)
  • den Regionalklassen (Haftpflicht-, Teil- und Vollkaskoversicherung)
  • von den sog. ‚weichen Tarifmerkmalen‘, z.B. Einzelfahrer, Kilometerleistung p.a. etc.
  • die gewählte Zahlungsweise, z.B. mtl., vierteljährlich usw. (Ratenzahlungszuschlag)
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André Böttcher – unabhängiger Versicherungsmakler Berlin

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⭐⭐⭐⭐⭐


Vorab in aller Kürze: Freundlich, kompetent, unkompliziert und absolut vertrauenswürdig!

Mein Anliegen war nicht ganz einfach: einen PKW aus Kanada wollte so leicht keiner versichern. Nach zahlreichen erfolglosen eigenen Versuchen wandte ich mich an Herrn Böttcher.

Der Kontakt war von Anfang an einfach. Alles lief telefonisch oder per Mail ab. Er verstand es, eine sehr unkomplizierte Kommunikation aufzubauen und alle meine Bedürfnisse zusammenzutragen. Es war jedes Mal eine Freude, mit ihm zu telefonieren – so soll es sein!

Quelle : Rezensionen auf Google

Herr Hitschler

Hinzu können noch deutlich mehr Faktoren kommen, die einen direkten Einfluss auf den Beitrag in der Kfz-Versicherung für Berlin haben.

So kann es z.B. entscheidend sein, ob der Halter und der Versicherungsnehmer am selben Wohnort gemeldet sind. Obendrein kann man pauschal sagen: „Je neuer das Auto ist, desto preiswerter ist im Regelfall der Versicherungsschutz für die Kfz-Versicherung.“ Der einzige Unterschied liegt im Umfang der Versicherungsleistungen begründet als auch in den zugeordneten Typenklassen.

Schließlich wird nahezu jeder Neuwagen mit einer Vollkaskoversicherung versichert. Und das erhöht natürlich den Gesamtbeitrag.

» Tipp » Was ist eine Führerscheinregelung

» Tipp » Wann wird man gestuft?

» Tipp » Schadenfreiheitsklasse übertragen

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André Böttcher – unabhängiger Versicherungsmakler Berlin

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Kfz-Versicherung Berlin: Darum einen Versicherungsmakler wählen

Kfz-Versicherung in Berlin:
Vorteile Versicherungsmakler

Wie Sie vielleicht wissen arbeite ich als Versicherungsmakler aus Berlin nicht für eine Versicherung, sondern für Sie, den Kunden.

Genau das ist der entscheidende Unterschied!

Denn daraus resultieren diverse Vorteile für den Kunden.

Das bedeutet für Sie:

  • mich, als Ihren persönlichen Ansprechpartner zu haben
  • einen ‚Preis-Leistungs-Vergleich‘ etlicher Versicherungen für Ihr Auto
  • ich arbeite als Versicherungsmakler für Sie und Ihre Interessen
  • die umfassende und unkomplizierte Unterstützung im Schadensfall
  • auf Wunsch eine Recherche zu bestimmten Themen (z.B. Oldtimerversicherung, Selbstfahrvermietfahrzeuge, Übernahme der SF-Klasse aus dem Ausland etc.)
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André Böttcher – unabhängiger Versicherungsmakler Berlin

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Kfz-Versicherung Berlin: Hilfreiche Informationen zur Zulassung in Berlin

Kfz-Versicherung Berlin: Auto zulassen in Berlin

Im Gegensatz zu anderen Städten verfügt Berlin sogar über zwei Zulassungsstellen. Folgende Zulassungstellen sind für Sie in Berlin da:

Kfz-Zulassungsbehörde – Berlin Lichtenberg – Ausfuhrkennzeichen
Ferdinand-Schultze-Str. 55
13055 Berlin
Tel.: (030) 90269-3300
Fax: (030) 90269-3696
E-Mail: post.kfz-zulassung@labo.berlin.de
Öffnungszeiten – Lichtenberg

Kfz-Zulassungsbehörde-Friedrichshain-Kreuzberg
Jüterboger Str. 3
10965 Berlin
Tel.: (030) 90269-3065
Fax: (030) 90269-3091
E-Mail: post.kfz-zulassung@labo.berlin.de
Öffnungszeiten – Friedrichshain-Kreuzberg

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Kfz-Versicherung Berlin: Welche Kosten erwarten mich für meine Kfz-Versicherung?

Kfz-Versicherung Berlin: Kfz-Beitrag verstehen

Der Beitrag für eine Kfz-Versicherung setzt sich aus vielen Merkmalen zusammen. Vereinfacht kann man sagen, dass ein Kfz mit einer geringen Leistung (KW / PS) nahezu immer preiswerter ist als ein Auto, das viel „Leistung unter der Haube“ hat.

Berechnungsgrundlagen für den Beitrag zur Kfz-Versicherung

Ein Kfz wird für die Kfz-Versicherung immer über die sog. „HSN“ (Herstellerschlüsselnummer) und „TSN“ (Typenschlüsselnummer) definiert.

Diese beiden Angaben lassen sich ganz einfach aus der Zulassungsbescheinigung Teil I (Schein) oder Teil II (Brief) entnehmen. Die „HSN“ (4 Stellen) findet man im „Schein“ auf der zweiten Seite (oben, mittig – „2.1“).

Gleich daneben, oben rechts, befindet sich die „TSN“ (3 Stellen).

Weiterhin ist der Tag der Erstzulassung wichtig zur Berechnung der Kfz-Versicherung. Faustformel: Je jünger ein Fahrzeug ist, desto preiswerter ist das Fahrzeug –  zumindest überwiegend – in der Kfz-Versicherung.

Kfz-Versicherung Berlin: Halter / Versicherungsnehmer

Dieser Text wird gerade für Sie angepasst.
» Schauen Sie gern später erneut vorbei.

Danke für Ihr Verständnis.

Kfz-Versicherung Berlin: Die Jahresfahrleistung

Diese Regelung ist sicherlich vielen bekannt. Ein ausschlaggebendes Kriterium für den Kfz-Beitrag ist die vereinbarte Jahresfahrleistung. Je geringer diese vereinbart ist (muss der Wahrheit entsprechen), desto preiswerter ist die Kfz-Versicherung.

Wer hierzu etwas schummelt, den kann im Leistungsfall (versicherter Kfz-Schaden) eine Beitragsnachzahlung treffen, und zwar ab Beginn der Kfz-Versicherung. Eine Abweichung von 500 Kilometer über die vereinbarte Jahresfahrleistung hinaus, wird im Regelfall ohne einen Beitragsnacherhebung geduldet.

Kfz-Versicherung Berlin: Die Zahlungsweise

Jeder Versicherer einer Kfz-Versicherung bietet vier verschiedene Zahlungsweisen an:

  • monatlich (mtl.) | ZW 1/12
  • vierteljährlich | ZW: 1/4
  • halbjährlich | ZW: 1/2
  • jährlich | ZW: 1/1

Wem es wichtig ist den Beitrag in der Kfz-Versicherung zu senken, der sollte sich für die jährliche Zahlungsweise entscheiden.  Denn – soweit bekannt – erhebt jeder Versicherer einen Ratenzahlunsgszuschlag auf den Beitrag zur Kfz-Versicherung, sofern man ratiertlich zahlen möchte, also nicht jährlich.

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André Böttcher – unabhängiger Versicherungsmakler Berlin

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Interessant für Jung und Alt

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André Böttcher – unabhängiger Versicherungsmakler Berlin

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André Böttcher Versicherungsmakler Berlin: Das sagen Kunden und Interessenten über mich

Versicherungsmakler Berlin → Kundenmeinungen

D. Winkelmann
⭐⭐⭐⭐⭐

„Immer ein korrektes Auftreten gepaart mit Erfahrung und Einfühlungsvermögen in die jeweils aktuelle Situation zeichnen Herrn Böttcher aus. Seit einigen Jahren werde ich sehr gut betreut und bin nie enttäuscht worden. Er findet immer die beste Lösung die zur jeweiligen Person passt. An dieser Stelle möchte ich herzlichen Dank sagen für eine schnelle und kompetente Beratung in der aktuellen Angelegenheit, ein Gespräch mit Ihnen ist immer eine Bereicherung 👍“

Uwe Hitschler
⭐⭐⭐⭐⭐

Vorab in aller Kürze: Freundlich, kompetent, unkompliziert und absolut vertrauenswürdig!

Mein Anliegen war nicht ganz einfach: einen PKW aus Kanada wollte so leicht keiner versichern. Nach zahlreichen erfolglosen eigenen Versuchen wandte ich mich an Herrn Böttcher.

Der Kontakt war von Anfang an einfach. Alles lief telefonisch oder per Mail ab. Er verstand es, eine sehr unkomplizierte Kommunikation aufzubauen und alle meine Bedürfnisse zusammenzutragen. Es war jedes Mal eine Freude, mit ihm zu telefonieren – so soll es sein!

Die ersten Recherchen seinerseits waren nicht vielversprechend, weil sehr teuer. Und hier beginnt die eigentliche Leistung, die ich sehr hoch anrechnen muss. Statt die Tarife an mich weiterzugeben, wurde weiter versucht, bessere Konditionen auszuhandeln – erfolgreich. Letztlich erhielt ich nicht nur eine unglaublich günstige Versicherung, die all meine Besonderheiten abdeckte, sondern zudem gute Beratungen und Hinweise, die ein Laie wie ich ohne seine Erklärungen so nicht verstehen würde. Alle von mir beizubringenden Zuarbeiten wurden sauber und verständlich vorgearbeitet. Ich hatte nichts weiter zu tun, als meine Unterschrift an die von ihm markierten Stellen zu setzen. (Und nur mal so nebenbei: Am Ende hatte ich einen Tarif, den ich bei keiner Online-Versicherung so günstig bekommen hätte!!!) Das „Honorar“ war absolut angemessen, zumal ein solches Anliegen wie meins nicht alltäglich ist und mehr erfordert als nur die üblichen Angebotsvergleiche!

Alles in allem ein sehr zu zuverlässiger und gründlicher Partner in Sachen Versicherungen! Danke von mir und eine ganz klare Empfehlung!„

Fasih Malik
⭐⭐⭐⭐⭐

„Sehr freundlicher und engagierter Versicherungsmakler. Ich benötigte sehr dringend für meine gewerblichen Fahrzeuge eine Kfz-Versicherung, die in weniger als 24h fast unmöglich zu finden war. Herr Böttcher hat sich wirklich mit viel Mühe und Arbeit mir ein Angebot gesucht. Die Zusammenarbeit war sehr angenehm.“

Kathrin Cowan
⭐⭐⭐⭐⭐

André Böttcher steht mir jetzt seit 17 Jahren stets zuverlässig, kompetent und hilfreich zur Seite, wenn es um Versicherungen aller Art geht. Er ist immer bereit, mir alles genau zu erklären, geduldig und freundlich dabei. Ich fühle mich sehr gut aufgehoben & sehe meine Interessen gewahrt.
Ich kann ihn guten Gewissens weiter empfehlen.

Sebastian Kreßner
⭐⭐⭐⭐⭐

Sehr engagierter und kompetenter Versicherungsmakler. Für eine spezielle Gewerbeversicherung, die schwer zu bekommen ist, hat Herr Böttcher wirklich viel Zeit und Arbeit investiert. Am Ende konnte die Versicherung nicht über Herr Böttcher gezeichnet werden aber die Zusammenarbeit war sehr angenehm.
Ich kann ihn als Versicherungsmakler nur empfehlen.

Pierre Bruder
⭐⭐⭐⭐⭐

Bin jetzt seit mehr als 20 Jahren Kunde beim Herrn Böttcher. Seine sachliche Art ohne aufdringlich zu wirken überzeugt zweifellos. Sehr schätze ich seine hohe fachliche Kompetenz im Versicherungssektor. Dieser Mann ist absolut weiterzuempfehlen, ohne wenn und aber. Auf weitere 20 Jahre gute Zusammenarbeit.⌛️

Kenneth

⭐⭐⭐⭐⭐

Das Gespräch mit Herrn Böttcher war sehr angenehm. Er konnte all unsere Fragen beantworten und hat jeweils gute Tipps gegeben, wo man noch nachbessern könnte. Für alle, die sich einen Überblick über ihre Versicherungen verschaffen möchten, ist diese Beratung einfach perfekt.

T. Machnick

⭐⭐⭐⭐⭐

Sehr gute und kompetente Beratung. Man fühlt sich gut aufgehoben und bekommt immer ein optimal ausgearbeitetes Angebot. Herr Böttcher nimmt sich die Zeit, Themen verständlich zu erläutern und das auf eine sehr nette und unkomplizierte Art.

Benjamin Himmler

⭐⭐⭐⭐⭐

„Sehr hilfsbereit und freundlich, ohne aufdringlich zu sein oder unangenehm zu einer Entscheidung zu drängen. So sollte Beratung sein.“

Kati Natikati

⭐⭐⭐⭐⭐

Freundlich, engagiert, vertrauenswürdig.

Patrick Dimke

⭐⭐⭐⭐⭐

Nach einer Empfehlung stellte ich schnell fest: Schön, dass es auch Makler gibt, die nicht ausschließlich auf Profit aus sind. Ein schönes Fundament ist und bleibt Vertrauen – meins hat er!

S. Kluge

⭐⭐⭐⭐⭐

Professionelle Analyse meiner bisher abgeschlossenen Versicherungen und kompetente Beratung.
Sehr zu empfehlen!

E. Pasko

⭐⭐⭐⭐⭐

Lieber Herr Böttcher,
ich bedanke mich vielmals für Ihren Einsatz!
Der beste Versicherungsmakler, den ich je kannte.
Professionell, hilfsbereit und vor allem sehr menschlich!
1000.000.000.000 mal zu empfehlen.

Marco Aldinger

⭐⭐⭐⭐⭐

Klärt alle Sachverhalte, auch Probleme, schnell und unkompliziert. Fühle mich in sehr guten Händen.

Folkert Janke

⭐⭐⭐⭐⭐

Ich habe Herrn Böttcher über die Jahre als zuverlässigen Geschäftsmann kennengelernt. Zusagen werden eingehalten. Die Kommunikation mit ihm erfolgt schnell, unkompliziert und reibungslos.

Steffen Fischer

⭐⭐⭐⭐⭐

Herr Böttcher kenne ich als sympathischen sowie kompetenten und damit vertrauenswürdigen Ratgeber und Vertreter in allen Versicherungsangelegenheiten, mit denen ich bislang konfrontiert war.

Kiljan Schneider

⭐⭐⭐⭐⭐

Ich bin sehr zufrieden mit ihm, da ich überhaupt keine Ahnung hatte wegen den Versicherungen. Er hat mich gut beraten und ist auch auf meine Wünsche eingegangen. Kann ich nur weiterempfehlen.

A.S.

⭐⭐⭐⭐⭐

Ich bedanke mich ganz herzlich für sehr professionelle, kompetente Beratung von Herrn Böttcher. Top Angebote, Top Leistung, sehr angenehme Gespräche. Äußerst Empfehlungswert.

E. Geretschläger

⭐⭐⭐⭐⭐

Seit 1999 bin ich Kunde von Herrn Böttcher. Begonnen hat damals alles mit einer Kfz-Versicherung. Seitdem läuft alles zuverlässig und ohne jegliche Probleme. Ich bin froh, dass Herr Böttcher seit einiger Zeit Versicherungsmakler ist, denn dadurch konnte er mir meine Haurat- und Haftpflichtversicherung um rund 50% preiswerter machen.

Tomasz Gingold

⭐⭐⭐⭐⭐

Sehr engagiert und authentisch.

Sandy

⭐⭐⭐⭐⭐

André Böttcher ist mit Abstand der angenehmste Versicherungsmakler, mit dem ich zu tun habe.
Es ist ein Vergnügen mit ihm zu arbeiten. Vielen Dank dafür…

Mücke

⭐⭐⭐⭐⭐

Herr Böttcher ist bereits seit 15 Jahren unser Ansprechpartner. Es verläuft immer alles zuverlässig und unkompliziert. Selbst wenn es einmal unübersichtlich wird, löst er unsere Probleme mit Ruhe und Weitblick. Dadurch sind wir sorgenfrei. Herrn Böttcher möchte ich allen ans Herz legen, die kompetente Hilfe in allen Versichungsbelangen brauchen und möchten.
In diesem Sinne.

Steve Schumann

⭐⭐⭐⭐⭐

Bei mir gab es durch die letzte Versicherung einige Probleme, aber auch die wurden durch Herr Böttcher professionell und schnellstmöglich aus der Welt geschafft… Herr Böttcher ist wirklich sehr freundlich und nimmt sich für alles viel Zeit, um eine bestmögliche Beratung zu gewährleisten.

Mirko „Platonymous“ Bravo

⭐⭐⭐⭐⭐

Seit Jahren betreut mich André Böttcher höchst professionell. Nur zu empfehlen.

Alexander Kühn

⭐⭐⭐⭐⭐

Sehr freundlicher und kompetenter Versicherungsmakler. Behält auch bei schwierig ansprechbaren Versicherungen einen kühlen Kopf und erreicht dennoch zügig an ein gutes Ergebnis. Ich kann ihn als Versicherungsmakler nur empfehlen.

S. Puhlmann

⭐⭐⭐⭐⭐

Herr Böttcher ist stets erreichbar und zuverlässig. Seit über 5 Jahren ist er mein Ansprechpartner, auch in Sachen der nachhaltigen Vermögenssicherung. Alle Informationen sind immer transparent, ehrlich und verständlich. Weiterhin möchte ich hier noch erwähnen, dass Herr Böttcher keinen Druck ausübt und mir auch zusätzlich den nervigen Papierkram mit den Versicherungen abnimmt (z.B. Versicherungsordner sortieren, Schreiben erstellen etc.). Kurzum: Eine zweifelsfreie 5-Sterne-Weiterempfehlung! Vielen Dank!

Nicel

⭐⭐⭐⭐⭐

Kompetent, fachlich, freundlich steht mit Rat und tat zur Seite und nimmt sich Zeit, kann ich nur weiterempfehlen bin sehr zufrieden ☺️

D.B.

⭐⭐⭐⭐⭐

Alles bestens, lasse mich schon seit ca. 15 Jahren von Herrn Böttcher
in Versicherungsangelegenheiten beraten. Hat immer die passende Lösung parat.

helm holz

⭐⭐⭐⭐⭐

Mein Mann & ich waren sehr zufrieden mit Hr. Böttcher. Wir möchten Ihn gerne weiterempfehlen, da er sehr zuverlässig ist & uns mit seiner Kompetenz sehr gut beraten hat.
Vielen Dank für alles!!

Kay Plotetzki

⭐⭐⭐⭐⭐

Herr Böttcher ist seit über 15 Jahren mein Ansprechpartner um das Thema Versicherung. Bei Fragen nimmt er sich Zeit und erklärt es verständlich auf eine sehr nette und unkomplizierte Art. Er ist ein kompetenter, zuverlässiger und vertrauenswürdiger Versicherungsmakler. Ich kann ihn nur weiterempfehlen! Weiter so. 👍

D. Winkelmann
⭐⭐⭐⭐⭐

„Immer ein korrektes Auftreten gepaart mit Erfahrung und Einfühlungsvermögen in die jeweils aktuelle Situation zeichnen Herrn Böttcher aus. Seit einigen Jahren werde ich sehr gut betreut und bin nie enttäuscht worden. Er findet immer die beste Lösung die zur jeweiligen Person passt. An dieser Stelle möchte ich herzlichen Dank sagen für eine schnelle und kompetente Beratung in der aktuellen Angelegenheit, ein Gespräch mit Ihnen ist immer eine Bereicherung 👍“

Fasih Malik
⭐⭐⭐⭐⭐

„Sehr freundlicher und engagierter Versicherungsmakler. Ich benötigte sehr dringend für meine gewerblichen Fahrzeuge eine Kfz-Versicherung, die in weniger als 24h fast unmöglich zu finden war. Herr Böttcher hat sich wirklich mit viel Mühe und Arbeit mir ein Angebot gesucht. Die Zusammenarbeit war sehr angenehm.“

Kathrin Cowan
⭐⭐⭐⭐⭐

André Böttcher steht mir jetzt seit 17 Jahren stets zuverlässig, kompetent und hilfreich zur Seite, wenn es um Versicherungen aller Art geht. Er ist immer bereit, mir alles genau zu erklären, geduldig und freundlich dabei. Ich fühle mich sehr gut aufgehoben & sehe meine Interessen gewahrt.
Ich kann ihn guten Gewissens weiter empfehlen.

Sebastian Kreßner
⭐⭐⭐⭐⭐

Sehr engagierter und kompetenter Versicherungsmakler. Für eine spezielle Gewerbeversicherung, die schwer zu bekommen ist, hat Herr Böttcher wirklich viel Zeit und Arbeit investiert. Am Ende konnte die Versicherung nicht über Herr Böttcher gezeichnet werden aber die Zusammenarbeit war sehr angenehm.
Ich kann ihn als Versicherungsmakler nur empfehlen.

Pierre Bruder
⭐⭐⭐⭐⭐

Bin jetzt seit mehr als 20 Jahren Kunde beim Herrn Böttcher. Seine sachliche Art ohne aufdringlich zu wirken überzeugt zweifellos. Sehr schätze ich seine hohe fachliche Kompetenz im Versicherungssektor. Dieser Mann ist absolut weiterzuempfehlen, ohne wenn und aber. Auf weitere 20 Jahre gute Zusammenarbeit.⌛️

Kenneth

⭐⭐⭐⭐⭐

Das Gespräch mit Herrn Böttcher war sehr angenehm. Er konnte all unsere Fragen beantworten und hat jeweils gute Tipps gegeben, wo man noch nachbessern könnte. Für alle, die sich einen Überblick über ihre Versicherungen verschaffen möchten, ist diese Beratung einfach perfekt.

T. Machnick

⭐⭐⭐⭐⭐

Sehr gute und kompetente Beratung. Man fühlt sich gut aufgehoben und bekommt immer ein optimal ausgearbeitetes Angebot. Herr Böttcher nimmt sich die Zeit, Themen verständlich zu erläutern und das auf eine sehr nette und unkomplizierte Art.

Benjamin Himmler

⭐⭐⭐⭐⭐

„Sehr hilfsbereit und freundlich, ohne aufdringlich zu sein oder unangenehm zu einer Entscheidung zu drängen. So sollte Beratung sein.“

Kati Natikati

⭐⭐⭐⭐⭐

Freundlich, engagiert, vertrauenswürdig.

Patrick Dimke

⭐⭐⭐⭐⭐

Nach einer Empfehlung stellte ich schnell fest: Schön, dass es auch Makler gibt, die nicht ausschließlich auf Profit aus sind. Ein schönes Fundament ist und bleibt Vertrauen – meins hat er!

S. Kluge

⭐⭐⭐⭐⭐

Professionelle Analyse meiner bisher abgeschlossenen Versicherungen und kompetente Beratung.
Sehr zu empfehlen!

E. Pasko

⭐⭐⭐⭐⭐

Lieber Herr Böttcher,
ich bedanke mich vielmals für Ihren Einsatz!
Der beste Versicherungsmakler, den ich je kannte.
Professionell, hilfsbereit und vor allem sehr menschlich!
1000.000.000.000 mal zu empfehlen.

Marco Aldinger

⭐⭐⭐⭐⭐

Klärt alle Sachverhalte, auch Probleme, schnell und unkompliziert. Fühle mich in sehr guten Händen.

Folkert Janke

⭐⭐⭐⭐⭐

Ich habe Herrn Böttcher über die Jahre als zuverlässigen Geschäftsmann kennengelernt. Zusagen werden eingehalten. Die Kommunikation mit ihm erfolgt schnell, unkompliziert und reibungslos.

Steffen Fischer

⭐⭐⭐⭐⭐

Herr Böttcher kenne ich als sympathischen sowie kompetenten und damit vertrauenswürdigen Ratgeber und Vertreter in allen Versicherungsangelegenheiten, mit denen ich bislang konfrontiert war.

Kiljan Schneider

⭐⭐⭐⭐⭐

Ich bin sehr zufrieden mit ihm, da ich überhaupt keine Ahnung hatte wegen den Versicherungen. Er hat mich gut beraten und ist auch auf meine Wünsche eingegangen. Kann ich nur weiterempfehlen.

A.S.

⭐⭐⭐⭐⭐

Ich bedanke mich ganz herzlich für sehr professionelle, kompetente Beratung von Herrn Böttcher. Top Angebote, Top Leistung, sehr angenehme Gespräche. Äußerst Empfehlungswert.

E. Geretschläger

⭐⭐⭐⭐⭐

Seit 1999 bin ich Kunde von Herrn Böttcher. Begonnen hat damals alles mit einer Kfz-Versicherung. Seitdem läuft alles zuverlässig und ohne jegliche Probleme. Ich bin froh, dass Herr Böttcher seit einiger Zeit Versicherungsmakler ist, denn dadurch konnte er mir meine Haurat- und Haftpflichtversicherung um rund 50% preiswerter machen.

Tomasz Gingold

⭐⭐⭐⭐⭐

Sehr engagiert und authentisch.

Sandy

⭐⭐⭐⭐⭐

André Böttcher ist mit Abstand der angenehmste Versicherungsmakler, mit dem ich zu tun habe.
Es ist ein Vergnügen mit ihm zu arbeiten. Vielen Dank dafür…

Mücke

⭐⭐⭐⭐⭐

Herr Böttcher ist bereits seit 15 Jahren unser Ansprechpartner. Es verläuft immer alles zuverlässig und unkompliziert. Selbst wenn es einmal unübersichtlich wird, löst er unsere Probleme mit Ruhe und Weitblick. Dadurch sind wir sorgenfrei. Herrn Böttcher möchte ich allen ans Herz legen, die kompetente Hilfe in allen Versichungsbelangen brauchen und möchten.
In diesem Sinne.

Steve Schumann

⭐⭐⭐⭐⭐

Bei mir gab es durch die letzte Versicherung einige Probleme, aber auch die wurden durch Herr Böttcher professionell und schnellstmöglich aus der Welt geschafft… Herr Böttcher ist wirklich sehr freundlich und nimmt sich für alles viel Zeit, um eine bestmögliche Beratung zu gewährleisten.

Mirko „Platonymous“ Bravo

⭐⭐⭐⭐⭐

Seit Jahren betreut mich André Böttcher höchst professionell. Nur zu empfehlen.

Alexander Kühn

⭐⭐⭐⭐⭐

Sehr freundlicher und kompetenter Versicherungsmakler. Behält auch bei schwierig ansprechbaren Versicherungen einen kühlen Kopf und erreicht dennoch zügig an ein gutes Ergebnis. Ich kann ihn als Versicherungsmakler nur empfehlen.

S. Puhlmann

⭐⭐⭐⭐⭐

Herr Böttcher ist stets erreichbar und zuverlässig. Seit über 5 Jahren ist er mein Ansprechpartner, auch in Sachen der nachhaltigen Vermögenssicherung. Alle Informationen sind immer transparent, ehrlich und verständlich. Weiterhin möchte ich hier noch erwähnen, dass Herr Böttcher keinen Druck ausübt und mir auch zusätzlich den nervigen Papierkram mit den Versicherungen abnimmt (z.B. Versicherungsordner sortieren, Schreiben erstellen etc.). Kurzum: Eine zweifelsfreie 5-Sterne-Weiterempfehlung! Vielen Dank!

Nicel

⭐⭐⭐⭐⭐

Kompetent, fachlich, freundlich steht mit Rat und tat zur Seite und nimmt sich Zeit, kann ich nur weiterempfehlen bin sehr zufrieden ☺️

D.B.

⭐⭐⭐⭐⭐

Alles bestens, lasse mich schon seit ca. 15 Jahren von Herrn Böttcher
in Versicherungsangelegenheiten beraten. Hat immer die passende Lösung parat.

helm holz

⭐⭐⭐⭐⭐

Mein Mann & ich waren sehr zufrieden mit Hr. Böttcher. Wir möchten Ihn gerne weiterempfehlen, da er sehr zuverlässig ist & uns mit seiner Kompetenz sehr gut beraten hat.
Vielen Dank für alles!!

Kay Plotetzki

⭐⭐⭐⭐⭐

Herr Böttcher ist seit über 15 Jahren mein Ansprechpartner um das Thema Versicherung. Bei Fragen nimmt er sich Zeit und erklärt es verständlich auf eine sehr nette und unkomplizierte Art. Er ist ein kompetenter, zuverlässiger und vertrauenswürdiger Versicherungsmakler. Ich kann ihn nur weiterempfehlen! Weiter so. 👍

Kfz-Versicherung Berlin: Weitere Informationen von mir

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Kfz-Versicherung Berlin: Gut zu wissen

 

Die Kfz-Versicherung (Haftpflicht) ist eine Pflichtversicherung für jeden Halter eines im Straßenverkehr zugelassenen Kfz´s und schützt den Versicherten gegen die Ansprüche Dritter in Form von Personen-, Sach- und Vermögensschäden ( siehe Umfang). Sofern unberechtigte Ansprüche gegenüber dem berechtigten Fahrer oder dem Versicherungsnehmer erhoben werden, würde der Versicherer dies auch für seinen Kunden und letztlich im eigenen Interesse verteidigen. Notfalls sogar vor einem ordentlichen Gericht der BRD.

Die Höhe der Deckung einer Kfz-Haftpflichtversicherung kann von Versicherer zu Versicherer etwas unterschiedlich ausfallen. Sie entspricht jedoch mindestens der gesetzlichen Mindestdeckung (gemäß § 4 Pflichtversicherungsgesetz):

  • 7,5 Mio. Euro bei Personenschäden,
  • 1,22 Mio. Euro bei Sachschäden und
  • 50.000 Euro bei Vermögensschäden.

Im sogenannten Normalfall bietet die Kfz-Versicherung eine Deckung von 50 Mio. Euro oder 100 Mio. Euro an. Manche Versicherer bieten sogar eine unbegrenzte Höhe der Deckung. Die Anpassung des Beitrags durch die Leistungserhöhung wirkt sich jedoch nur minimal aus, so dass es zumeist nicht einmal 15 Euro mehr im Jahr erhoben werden.

Sofern Schäden über die Deckung der Kfz-Haftpflichtversicherung hinausgehen, haften je nach Schadensfall / Ausgangssituation entweder der Fahrzeughalter, der Fahrer oder beide gesamtschuldnerisch. In der Praxis kommt dies jedoch äußerst selten vor. Mehr erfahren

 

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Kfz-Versicherung Berlin

Kfz Versicherung Berlin – Kfz-Haftpflichtversicherung

Kfz-Versicherung Berlin – Versicherungsmakler Berlin

Kfz-Haftpflichtversicherung – was ist das genau?

p

Grundsatz

Die gesetzliche Grundlage für die Kfz-Haftpflichtversicherung stellt das Pflichtversicherungsgesetz (Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter) dar. Sie versichert Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug Anderen zufügen.

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Versicherung muss versichern!

In der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt daher der  Kontrahierungszwang. Das bedeutet, das ein Versicherungsunternehmen den Antrag auf Versicherungsschutz für eine Kfz-Haftpflichtversicherung annehmen muss. Mindestens die gesetzlichen geforderten Deckungssummen müssen versichert werden.

Leistung - Zusammenfassung

Die Kfz-Versicherung leistet bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen Schadenersatz durch belegbare Ansprüche Dritter und wehrt unberechtigte Forderungen ab (passiver Rechtsschutz).

Sie kommt für alle Fälle auf, bei denen durch das versicherte Fahrzeug Personen verletzt oder getötet, Sachen beschädigt oder zerstört werden bzw. verloren gehen oder Vermögensschäden entstehen.

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Vorschäden

Wenn ein Versicherter einer Kfz-Haftpflichtversicherung erhebliche Vorschäden vorzuweisen hat, kann die Versicherung den Vertrag unter bestimmten Bedingungen annehmen, z. B. eine Selbstbeteiligung oder einen erhöhten Beitrag verlangen.

Ein bis vier Schäden werden über die übliche Tabelle (Rückstufung im Schadenfall) geregelt.

Kfz-Versicherung-Berlin-Auto-Versicherung-Agentin-Versicherungsmakler-Berlin-Andre-Boettcher
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Versicherungsschutz überprüfen!

Die Beiträge einer Kfz-Versicherung können sich stark unterscheiden, so dass man bis zu 70% an Beitrag sparen kann. Deshalb lohnt es sich den bestehenden Vertrag regelmäßig zu überprüfen, um eventuelle Änderungen festzuhalten und bestenfalls eine Beitragerparnis, ohne Leistungsverluste realisieren zu können.

Kfz-Versicherung Berlin – Versicherungsmakler Berlin

Kfz-Haftpflicht – Kurzübersicht wichtiger Leistungen

R

Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt folgende Personen

Mitversicherte Personen:

  • den Fahrer des Fahrzeugs,
  • den Halter des Fahrzeugs,
  • den Eigentümer des Fahrzeugs,
  • berechtigte Insassen,

sofern nicht anderweitig ein Haftpflichtversicherungs-schutz besteht. Die mitversicherten Personen können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag selbständig gegen den Versicherer geltend machen.

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Autoversicherung Berlin
R

Wo besteht Versicherungsschutz

In der Kfz-Haftpflichtversicherung haben Sie Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas und den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Der Versicherungsschutz richtet sich nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfang, mindestens jedoch nach dem
Umfang des bestehenden Versicherungsvertrages.

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Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte)

Wird Ihnen eine Internationale Versicherungskarte ausgehändigt, erstreckt sich Ihr Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung Allgemeine Bedingungen der Kfz-Versicherung (AKB) auch auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, soweit Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind. Der Umfang der Leistungen sind analog: „Wo besteht Versicherungsschutz

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Beschädigung von Anhängern oder abgeschleppten Fahrzeugen

Ist mit dem versicherten Kraftfahrzeug ein Anhänger oder Auflieger verbunden, besteht auch der Versicherungsschutz dafür. Versicherungsschutz besteht, wenn mit dem versicherten Kraftfahrzeug ein betriebsunfähiges Fahrzeug im Rahmen üblicher Hilfeleistungen ohne gewerbliche Absicht abgeschleppt wird und dabei am abgeschleppten Fahrzeug Schäden verursacht werden.

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Beschädigung von beförderten Sachen

Es besteht kein Versicherungsschutz bei Schadenersatzansprüchen wegen:

  • Zerstörung,
  • Beschädigung oder
  • des Abhandenkommens von Sachen,

die mit dem versicherten Kfz befördert werden.

Für die berechtigten Insassen eines Kfz´s besteht jedoch Versicherungsschutz für Sachen, die üblicherweise mit sich geführt werden (z.B. Brieftasche, Brille, Kleidung etc.).

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Kfz-Versicherung Berlin – unabhängiger Versicherungsmakler Berlin

Kfz Versicherung Berlin – Teilkaskoversicherung

Kfz-Versicherung Berlin – Versicherungsmakler Berlin

Teilkaskoversicherung – was ist das genau?

Die Teilkaskoversicherung schützt im vereinbarten Umfang vor finanziellen Risiken durch Zerstörung, Beschädigung oder Verlust des versicherten Fahrzeugs, z. B. durch Diebstahl des KFZs oder Teilen des KFZs, Naturgewalten, Bruch an der Fahrzeugverglasung, Zusammenstoß mit Tieren (Haarwild), Tierbiss oder Kurzschluss an der Verkabelung.

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R

Brand, Explosion und Blitzschlag

Versichert sind in der Teilkaskoversicherung

  • der Brand
  • die Explosion und
  • die direkte Einwirkung durch einen Blitzschlag.

Ein Blitzschlag ist das direkte Auftreffen eines Blitzes auf Sachen. Versichert sind zudem Schäden, bei denen durch den Blitzschlag Gegenstände gegen oder auf das Kfz geworfen werden.

Ein Beispiel: Ein Ast wird durch einen Blitzschlag gegen das Kfz geschleudert. Sollte sich der Fahrer des Kfz´s wegen eines Biltzes erschrecken und das Kfz infolge ins Schleudern geraten, ist dies nicht in die Teilkaskoversicherung eingeschlossen.

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Naturgewalten (Elementarschäden)

Versichert ist die unmittelbare Einwirkung folgender Naturgewalten auf das Fahrzeug:

  • Sturm – ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 7
  • Hagel
  • Überschwemmung
  • Erdfall – ist eine naturbedingte Absenkung des Erdbodens über naturbedingten Hohlräumen
  • Erdrutsch – ist ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Gesteins- oder Erdmassen
  • Dachlawine
  • Lawine – ist ein Abgang von Schnee- oder Eismassen an Abhängen
  • Mure – ist ein Abgang von Geröll, Schlamm und Gesteinsmassen an Abhängen
  • Vulkanausbruch – ist eine plötzliche Druckentladung beim Aufreißen der Erdkruste, verbunden mit Lava-Ergüssen, Asche-Eruptionen oder dem Ausströmen von sonstigen Materialien und Gasen
  • Erdbeben – ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinnern ausgelöst wird Versichert sind auch Schäden, bei denen durch eine der Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden.

Beispiel: Ein Ast wird durch Sturm gegen das Fahrzeug geschleudert. Kein Versicherungsschutz besteht, wenn die Gegenstände mit dem Fahrzeug verbunden sind. Beispiel: Eine Vorzeltstange beschädigt bei Sturm den Wohnwagen.

Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch die Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind. Beispiel: Sie kommen auf der mit Hagel bedeckten Fahrbahn ins Schleudern.

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Teilkasko – Kurzübersicht wichtiger Leistungen

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Welche Fahrzeugteile und welches Zubehör ist mitversichert?

Was sind Fahrzeugteile und was ist Fahrzeugzubehör?

Fahrzeugteile: Alle mit dem Fahrzeug verbundenen Teile, ohne die das Fahrzeug nicht bestimmungsgemäß in Gebrauch genommen werden kann. (Beispiele: Sitze, Lenkrad, Außenspiegel, Kupplung, Getriebe, Motor, Kupplung, Auspuffanlage, Reifen, Alufelgen/Stahlfelgen, Kotflügel, Türen und diverse Assistenzsysteme.

Fahrzeugzubehör: Hierzu gehören Teile, die nicht zwingend für den Gebrauch des Kfz´s erforderlich sind. (Beispiele: Autoradio (Soundsystem), Navigationssystem, Fahrradhalterung, Dachbox etc.

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Teil- und Volldiebstahl (Entwendung)

Versichert ist die Entwendung (der Diebstahl):

  • durch Diebstahl und Raub sowie die Herausgabe des Kfz´s aufgrund einer räuberischer Erpressung.
  • durch die Unterschlagung des Kfz´s, wenn dem Täter das Kfz weder zum Gebrauch in seinem eigenen Interesse, noch zur Veräußerung oder unter Eigentumsvorbehalt überlassen wird.
  • durch unbefugten Gebrauch, wenn der Täter gar nicht berechtigt ist. Kein unbefugter Gebrauch liegt im Übrigen vor, wenn der Täter vom Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wird (z.B. ein Hotel- oder ein Werkstattmitarbeiter der Kfz-Werkstatt).

Für solche Umstände hat z.B. eine Kfz-Werkstatt eine Kfz-Handel-Handwerkversicherung.

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Versichert sind auch Beschädigungen des Kfz´s, wenn es durch eine versuchte oder vollendete Entwendung

  • des kompletten Kfz´s
  • seiner mitversicherten Teile oder
  • sonstigen Fahrzeuginhalts (z.B. Taschen, Koffer, Kleidung, Brille) verursacht werden.

Dies gilt nicht für Vandalismusschäden. Hier greift die Vollkskoversicherung.

Versicherungsschutz besteht, wenn  die Schlüssel des versicherten Kfz´s

  • geraubt oder
  • durch einen Einbruch in ein Gebäude einschließlich dessen Räume oder in ein verschlossenes Behältnis (z.B. in einem Spind) gestohlen werden. Die nachgewiesenen Kosten für den Austausch von den Türschlössern- und dem Lenkradschloss oder die Kosten einer Umcodierung des Kfz-Schlüssels wird ersetzt.

Der Diebstahl oder Raub der Fahrzeugschlüssel muss immer bei der Polizei angezeigt werden!

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Zusammenstoß mit Tieren (jeglicher Art)

In der Teilkaskoversicherung ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Kfz´s mit Tieren (Haarwild) oder mit Tieren jeglicher Art – je nach den bestehenden Versicherungsbedingungen – versichert.

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Die Benutzung von Schiffen und Fähren

Bei der Nutzung von Schiffen und Fähren leistet die Teilkaskoversicherung, wenn das versicherte Kfz

  • dadurch untergeht,
  • durch die Schiffsführung aufgeopfert wird, soweit Sie nicht aus der Großen Havarie unmittelbar entschädigt werden.
  • durch Schlingern des Wasserfahrzeugs, überkommendes Wasser oder Gegenfallen von Gegenständen beschädigt wird.

Weiterhin leistet die Teilkaskoversicherung den Ersatz für Aufwendungen, die dem Versicherungsnehmer im Rahmen der Großen Havarie im Zusammenhang mit der Beschädigung oder dem Verlust des Kfz´s entstehen.

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Kfz Versicherung Berlin – Vollkaskoversicherung

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Vollkaskoversicherung – was ist das genau?

Die Vollkaskoversicherung involviert die Leistungen der Teilkaskoversicherung und bietet ergänzend im vereinbarten Umfang Versicherungsschutz für Unfallschäden am versicherten Fahrzeug – auch bei selbst verursachten Unfällen – und für Schäden, die durch mutwillige Handlungen (Sachbeschädigung) fremder Personen entstehen.

Wenn ein Versicherter einer Kfz-Haftpflichtversicherung erhebliche Vorschäden vorzuweisen hat, kann die Versicherung den Vertrag unter bestimmten Bedingungen annehmen, z. B. eine Selbstbeteiligung oder einen erhöhten Beitrag verlangen.

Die Beiträge einer Kfz-Haftpflichtversicherung können sich von Versicherer zu Versicherer stark unterscheiden. Daher lohnt es sich den Vertrag regelmäßig zu überprüfen, um eventuelle Änderungen festzuhalten und bestenfalls eine Beitragerparnis, ohne Leistungsverluste realisieren zu können.

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Vollkasko – Kurzübersicht wichtiger Leistungen

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Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt Sie und folgende Personen

Mitversicherte Personen:

  • den Fahrer des Fahrzeugs,
  • den Halter des Fahrzeugs,
  • den Eigentümer des Fahrzeugs,
  • berechtigte Insassen,

sofern nicht anderweitig ein Haftpflichtversicherungs-schutz besteht. Die benannten Personen können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag selbstständig gegen den Versicherer geltend machen.

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Personenschäden

Ihr Hausrat oder einzelne Teile davon sind durch eine Beschädigung nur noch bedingt nutzbar? In diesem Fall übernimmt Ihre Hausratversicherung die Reparaturkosten.

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Sachschäden & Vermögensschäden

Wenn Ihr Zuhause – beispielsweise nach einem Einbruchdiebstahl oder einem Brand – unbewohnbar ist, zahlt die Hausratversicherung für eine bestimmte Zeit Ihre Übernachtungen im Hotel. Außerdem sind Transport, Lagerung  & Aufräumarbeiten Ihres Hausrates in solchen Fällen mitversichert. Selbst die Bewachung der Wohnung ist dabei.

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Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte)

Der Versicherungsschutz der Kfz-Haftpflichtversicherung erstreckt sich auch auf die genannten nichteuropäischen Länder, soweit diese aufgeführt sind und nicht eventuell gestrichen.

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Kfz-Versicherung Berlin: Fragen und Antworten - Teil 1

Was ist durch die Kfz-Haftpflichtversicherung versichert?

Die Kfz-Versicherung stellt Sie (Versicherungsnehmer/Halter) von Schadenersatzansprüchen frei, wenn durch den Gebrauch des KFZs:

  • Personen verletzt oder gar getötet werden,
  • Sachen verlorengehen, beschädigt oder zerstört werden und/oder
  • reine Vermögensschäden* verursacht werden

und deshalb Schadenersatzansprüche gegen Sie als Versicherungsnehmer/Halter oder den Versicherer geltend gemacht werden.

Die Kfz-Versicherung reguliert mittels der Haftpflichtbestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), des Straßenverkehrsgesetzes oder mithilfe anderer gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts.

*Als reine Vermögensschäden werden Schäden bezeichnet, die weder mit einem Personen noch mit einem Sachschaden direkt oder indirekt im Zusammenhang stehen.

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Wer ist in der Kfz-Haftpflichtversicherung versichert?

Durch die Kfz-Haftpflichtversicherung gilt für Sie als Versicherungsnehmer (Vertragspartner) und für folgende mitversicherte Personen der Versicherungsschutz:

  • für den Fahrer des Fahrzeugs
  • für den Eigentümer des Fahrzeugs
  • für den Halter des Fahrzeugs
  • für die berechtigten Insassen. Ausgenommen ist es, wenn ein anderer Versicherer den Versicherungsschutz zu gewähren hat.
  • Ihr Arbeitgeber oder den öffentlichen Dienstherrn, sofern das Fahrzeug mit Ihrer Zustimmung für dienstliche Zwecke gebraucht werden darf

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Wo besteht Versicherungsschutz der Kfz-Haftpflichtversicherung?

Es besteht Versicherungsschutz durch die Kfz-Haftpflichtversicherung in den geographischen Grenzen Europas und den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.

Der vereinbarte Versicherungsschutz richtet sich nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfang des Besuchslands. Hierbei ist Schutz der abgeschlossenen Kfz-Haftpflichtversicherung vorrangig, insbesondere in den Mindestdeckungssummen.

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Was ist nicht in der Kfz-Haftpflichtversicherung versichert?

Grundlegend besteht kein Versicherungsschutz für Schäden, die Sie vorsätzlich und/oder widerrechtlich herbeiführen.

Weiterhin sind behördlich genehmigte Fahrveranstaltungen nicht mitversichert, da diese separat von dem jeweiligen Veranstalter versichert werden müssen.

Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei der Beteiligung an behördlich genehmigten ‚kraftfahrtsportlichen Veranstaltungen‘, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt ebenso für dazugehörige Übungsfahrten.

Tipp: Der berechtigte Haftpflichtanspruch eines Geschädigten bleibt natürlich auf Grund der gesetzlichen Regelungen bestehen. Jedoch riskiert der Versicherungsnehmer von seinem Versicherer in Regress genommen zu werden. Im ärgsten Fall kann dies drastische Konsequenzen mit sich bringen, z.B. hohe Geldstrafen und je nach Schwere des Delikts auch eine Gefängnisstrafe.

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Was versichert eine Mallorca-Deckung / Mallorca-Police?

Fahren Sie einen versicherungspflichtigen Pkw im Ausland (Mietwagen), gilt, sofern vereinbart (siehe Versicherungsbedingungen), die Mallorca-Deckung in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Hierzu zählen auch Campingfahrzeuge oder Krafträder.

Es besteht Versicherungsschutz für:

  • Ihr Fahrzeug in den Ländern, in denen der Versicherungsschutz für Ihr Fahrzeug in der Kfz-Haftpflichtversicherung vereinbart wurde (zumeist EU).
  • Sie oder Ihr Ehe-/Lebenspartner, die den Pkw fahren,
  • die ersten 3 Monate ab Anmietung des Pkw,
  • sofernkein Versicherungsschutz aus der Kfz-Haftpflichtversicherung des gemieteten Pkw besteht.

Die Versicherungssummen der ‚Mallorca-Deckung‘ sind identisch mit den Versicherungssummen der Kfz-Haftpflichtversicherung, die Sie bei einem deutschen Versicherer abgeschlossen haben.

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Was ist die Verkehrsopferhilfe?

Zitat von der ‚Website der Verkehrsopferhilfe‘:

„Die VOH hilft Verkehrsopfern in der Funktion als Garantiefonds bei Unfällen in Deutschland, die durch nicht ermittelte oder nicht versicherte Kraftfahrzeuge verursacht werden oder in denen das Auto vorsätzlich und widerrechtlich als „Tatwaffe“ eingesetzt wird oder der Autohaftpflichtversicherer insolvent wird.

 

Außerdem hilft die VOH Verkehrsopfern bei Unfällen im Ausland in der Funktion als Entschädigungsstelle nach der 4. KH-EG-Richtlinie.

 

Die endgültige Schadenbearbeitung erfolgt im Auftrag der VOH entweder durch in Deutschland zugelassene Autohaftpflichtversicherer oder in Untervollmacht für diese durch Schadenregulierungsbüros.“ Zitat Ende

» Mitgliederliste  |  » Praktische Tipps  |  » Regelungen / Abkommen  |  » Schadenformular

 

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Tipps

Die Verkehrsopferhilfe hilft Verkehrsopfern in der Funktion als Garantiefonds bei Unfällen in Deutschland, die sich nicht ermitteln lassen oder durch nicht versicherte KFZs verursacht wurden.

Direkt zu den praktischen Tipps

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Kfz-Versicherung Berlin: Fragen und Antworten - Teil 2

Was bedeutet die Werkstattbindung und der Werkstattservice für Pkw?

Im Schadensfall übernimmt die Versicherung nach telefonischer Abstimmung (sofern gewünscht) mit dem Versicherungsnehmer die Auswahl der Werkstatt. Im Regelfall befindet sich die Werkstatt in Wohnortnähe.

Der Reparaturauftrag wird infolge von der Kfz-Versicherung erteilt und die Kosten der Reparatur trägt die Kfz-Versicherung gemäß den vertraglichen Bedingungen.

Sollte der versicherte Pkw nicht fahrfähig oder nicht verkehrssicher sein,  lässt die Kfz-Versicherung den Pkw vom Schadensort in die Werkstatt transportieren. Die Kosten hierfür trägt die Kfz-Versicherung.

Im Regelfall erhält der Versicherungsnehmer, für die Dauer der Reparatur, in der ausgesuchten Werkstatt, einen Ersatzwagen (im Regelfall einen Kleinwagen).

Sollte der Versicherungsnehmer seinen Pkw nicht in einer ‚gebundenen Werkstatt‘ reparieren lassen, kürzt die Kfz-Versicherung die Entschädigungshöhe, um den vereinbarten Satz (Versicherungsbedingungen) in der Kfz-Versicherung.

 

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Welche Folgen haben ein Selbstverursachter Unfall (Teilkasko / Vollkasko)?

Sollte der Versicherungsnehmer oder ein berechtigter Fahrer das versicherte Fahrzeug selbst beschädigen, ist das grundlegend in der Vollkaskoversicherung mitversichert.

Der Schaden und die damit verbundenen Kosten werden nach Abstimmung mit der Kfz-Versicherung (Obliegenheit!) in einer selbstgesuchten oder vorgegebenen Werkstatt repariert.

Aufgrund der finanziellen Entschädigung durch die Kfz-Vollkaskoversicherung wird der Vertrag im Folgejahr / nächstes Versicherungsjahr (z.B. zum 01.01.) hochgestuft. Dadurch ändert sich der Schadenfreiheitsrabatt und die Vollkaskoversicherung wird teurer. Nachlesen und einfach nachrechnen kann man dies in den Tabellen aus den Versicherungsbedingungen (AKB) der Kfz-Versicherung.

Unter Umständen bringt es Sinn den Schaden zurückzukaufen. Hierzu sollte man berechnen, ob dies für den Versicherungsnehmer der Kfz-Versicherung finanziell lohnt. Die Kfz-Versicherung selbst oder der Vermittler (Vermittler der Versicherung bzw. der Versicherungsmakler) kann Ihnen diesen Zusammenhang konkret aufzeigen.

 

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Wie wird nach einem wirtschaftlichen Totalschaden reguliert?

Nach einem sog. wirtschaftlichen Totalschaden zahlt die Kfz-Versicherung für ältere Pkw (z.B. bis 15 Jahre nach der Erstzulassung) eine Entschädigung, die über den Wiederbeschaffungswert hinausgeht.

Der Versicherungsnehmer kann grundsätzlich wählen, ob er sein Kfz reparieren lassen möchte oder sich die anerkannte Schadenhöhe (Geldbetrag) oder ggf. den Restwert auszahlen lässt. Bei der o.g. Rgelung ist sicherlich die Reparatur zu empfehlen.

Sollte diese Verhältnismäßigkeit nicht mehr gegeben sein, zahlt die Kfz-Versicherung den sog. Restwert des versicherten Kfz aus bzw. wird die reparatur abgelehnt, sofern die Reparaturkosten den restwert des Pkw übersteigen.

 

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Was bedeutet der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit?
  • eine Die Kfz-Versicherung bietet in Teil- und Vollkaskoversicherung auch Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer einen Schaden grob fahrlässig verursacht.

Ausnahmen:

  • Das versicherte Fahrzeug oder mitversicherte Teile werden entwendet.
  • Der Versicherungsnehmer oder ein berechtigter Faher verursachen einen
    Unfall infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel.

Typische Beispiele für die grobe Fahrlässigkeit im Straßenverkehr:

  • die Ampel zeigt rot: Kreuzung wird trotzdem überquert
  • es wird ein Stopp-Schild missachtet
  • die Vorfahrt wird genommen

 

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Was ist eine GAP-Deckung (Differenzdeckung)?

Bei einem geleasten oder finanzierten Fahrzeug ersetzt die Kfz-Versicherung bei einem Totalschaden oder der Entwendung (Diebstahl des Kfz) wie folgt:

Die Kfz-Versicherung zahlt im Regelfall eine etwaige Differenz zwischen der vereinbarten Höchstentschädigungsgrenze und dem offenen, abgezinsten Saldo aus Ihrem Darlehens- oder Leasingvertrag.

Die Dauer dieser Leistung ist im Regelfall auf 12 – 24 Monate, ab Tag der Zulassung auf den Versicherungsnehmer, begrenzt. Hinzu kommt in der Regel auch das Alter des Pkw in betracht. Daher sollte man diesen Part, sofern er einem wichtig ist, genau nachlsen bzw. von seinem Versicherungsmakler prüfen lassen.

 

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Kfz-Versicherung Berlin: Verbrauchertipps

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Kfz-Versicherung Berlin: Urteile

Kein Anspruch auf Zahlung einer Kapitalabfindung gegen Kfz-Haftpflichtversicherung

Kein Anspruch auf Zahlung einer Kapitalabfindung gegen Kfz-Haftpflichtversicherung

Anspruch auf Zahlung einer einmaligen Kapitalabfindung gegen eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht grundlegend nicht; Urteil des Landgericht Hamburg vom 27.7.2011 – Az.: 302 O 192/08. Eine Frau wurde durch einen Verkehrsunfall schwer behindert. Sie verlangte deswegen ein Schmerzensgeld von der hierfür haftenden Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Versicherung stellte sich auf den Standpunkt, die Geschädigte könne nicht wählen zwischen einer einmaligen Abfindung und weiterer (quartalsweiser) Rente. Im Ergebnis sei diese Rechtsauffassung der Versicherung zutreffend, so die entscheidenden Richter. Die Auffassung der Geschädigten, wenn sie meint, eine einmalige Zahlung für die Unfallbeeinträchtigung sei für sie besser als eine quartalsweise Rentenzahlung habe insoweit keinen Bestand, so ...
Keine Schutzkleidung mindert Ansprüche

Keine Schutzkleidung mindert Ansprüche

Das Nichttragen von Schutzkleidung eines Motorradfahrers kann als schmerzensgeld- minderndes Mitverschulden gewertet werden, nach denen Ansprüche gegen eine Kfz-Haftpflichtversicherung gemindert werden können, OLG Brandenburg, Beschluss vom 23.7.2009. Vorliegend verletzte sich ein Motorradfahrer schwer an den Beinen nach einem – von ihm grundsätzlich unverschuldeten – Unfall. Die erheblichen Verletzungen waren jedoch nur deswegen entstanden, weil der Motorradfahrer eine Stoffhose und eben keine Schutzkleidung trug. Insoweit sei zwar grundsätzlich weiter ein Schmerzensgeld angemessen, jedoch der Höhe nach zu mindern – dies gelte auch dann, wenn es keine gesetzliche Pflicht zum Tragen bestimmter Beinbekleidung eines Motorradfahrers gibt.KategorieKfz-HaftpflichtversicherungVorschau ...
Keine Versicherungssteuer fällig

Keine Versicherungssteuer fällig

Ein Versicherungsnehmer, der Schadenszahlungen und Regulierungskosten einer Kfz-Haftpflichtversicherung trägt, muss für diese Zahlungen und Kosten keine Versicherungssteuer zahlen; Bundesfinanzhof, Urteil vom 16.12.2009 – Az. II R 44/07. Der Versicherungsnehmer des vorliegenden Falles war ein Autovermieter. Nach den mit der Versicherung geschlossenen Regelungen sollte der Versicherungsnehmer (hier: Autovermieter) entweder Schäden auch selber regulieren können - oder soweit eine Regulierung durch die Versicherung erfolg - bis zu einer bestimmten Aufwandsgrenze die Schäden erstatten. Vorliegend stellten diese vom Versicherungsnehmer übernommenen Schadenszahlungen und Regulierungskosten ein Wagnis für den Versicherungsnehmer dar, da diese Kosten bzw. Zahlungen den Autovermieter und ...
Kfz-Haftpflichtversicherung eines Lkw haftet anteilig für Anhänger

Kfz-Haftpflichtversicherung eines Lkw haftet anteilig für Anhänger

Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrers eines Anhängers eines Lkw kann auch für Schäden des Gespanns – aus Zugmaschine und Anhänger – haftbar gemacht werden; Urteil des Bundesgerichtshof vom 27.10.2010 – Az.: IV ZR 297/08. Es kam zu einem Verkehrsunfall mit Personen- und Sachschaden. Dieser Unfall wurde durch den Fahrer eines Lkw-Gespanns – bestehend aus Zugmaschine und Anhänger – verursacht. Die Ansprüche des Geschädigten wurden durch die Kfz-Haftpflichtversicherung der Zugmaschine vollständig reguliert. Diese Versicherung forderte nun ihrerseits die Hälfte der regulierten Summe von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Anhängers. Diese weigerte sich, eine Zahlung vorzunehmen und meinte, die Kfz-Haftpflichtversicherung der Zugmaschine müsse leisten. Im Ergebnis hatte die Klage ...
Kfz-Haftpflichtversicherung verweigert Regulierung bei 2,1 Promille

Kfz-Haftpflichtversicherung verweigert Regulierung bei 2,1 Promille

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung kann berechtigt sein, die Regulierung von Schäden bei Unfällen mit 2,1 Promille Blutalkoholkonzentration ihres Versicherungsnehmers zu verweigern; Urteil des Bundesgerichtshof vom 11.2.2012 – Az.: IV ZR 251/10. Ein Versicherungsnehmer brach zu einer Autofahrt auf. Er verursachte dabei fahrlässig einen Unfall und einen Gesamtschaden von mehreren tausend Euro. Die Messung des Alkoholgehalts im Blut zum Unfallzeitpunkt ergab eine Konzentration von 2,1 Promille. Die Kfz-Haftpflichtversicherung verweigerte deswegen Leistung und Regulierung des Unfalles mit dem Hinweis, der Versicherungsnehmers sei absolut fahruntüchtig gewesen und habe dadurch den Schaden verursacht. Hiergegen wandte sich der Versicherungsnehmer mit einer Klage – im Ergebnis jedoch ...
Kfz-Haftpflichtversicherung: Werkstattrabatte müssen prinzipiell angerechnet werden

Kfz-Haftpflichtversicherung: Werkstattrabatte müssen prinzipiell angerechnet werden

Ein Unfallgeschädigter, der Rabatte bei der Reparatur erhält, kann nur einen verringerten Anspruch gegenüber der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung haben; Urteil des Bundesgerichtshof vom 18.10.2011 – Az.: VI ZR 17/11. Ein Autofahrer war gleichzeitig beschäftigt bei einer Kfz-Werkstatt. Er hatte einen Unfall und verlangte von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zunächst die Regulierung des Schadens auf Gutachter-Basis (fiktive Abrechnung). Nach Reparatur stellte sich heraus, dass die tatsächlichen Kosten der Reparatur grundsätzlich höher sein würden. Aufgrund eines dem Mitarbeiter eingeräumten Rabattes konnte er jedoch erheblich sparen und musste somit sogar weniger zahlen als das Gutachten ergeben hatte. Der Geschädigte verlangte dennoch von der ...
Kein Anspruch auf Zahlung einer Kapitalabfindung gegen Kfz-Haftpflichtversicherung

Kein Anspruch auf Zahlung einer Kapitalabfindung gegen Kfz-Haftpflichtversicherung

Anspruch auf Zahlung einer einmaligen Kapitalabfindung gegen eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht grundlegend nicht; Urteil des Landgericht Hamburg vom 27.7.2011 – Az.: 302 O 192/08. Eine Frau wurde durch einen Verkehrsunfall schwer behindert. Sie verlangte deswegen ein Schmerzensgeld von der hierfür haftenden Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Versicherung stellte sich auf den Standpunkt, die Geschädigte könne nicht wählen zwischen einer einmaligen Abfindung und weiterer (quartalsweiser) Rente. Im Ergebnis sei diese Rechtsauffassung der Versicherung zutreffend, so die entscheidenden Richter. Die Auffassung der Geschädigten, wenn sie meint, eine einmalige Zahlung für die Unfallbeeinträchtigung sei für sie besser als eine quartalsweise Rentenzahlung habe insoweit keinen Bestand, so ...
Keine Schutzkleidung mindert Ansprüche

Keine Schutzkleidung mindert Ansprüche

Das Nichttragen von Schutzkleidung eines Motorradfahrers kann als schmerzensgeld- minderndes Mitverschulden gewertet werden, nach denen Ansprüche gegen eine Kfz-Haftpflichtversicherung gemindert werden können, OLG Brandenburg, Beschluss vom 23.7.2009. Vorliegend verletzte sich ein Motorradfahrer schwer an den Beinen nach einem – von ihm grundsätzlich unverschuldeten – Unfall. Die erheblichen Verletzungen waren jedoch nur deswegen entstanden, weil der Motorradfahrer eine Stoffhose und eben keine Schutzkleidung trug. Insoweit sei zwar grundsätzlich weiter ein Schmerzensgeld angemessen, jedoch der Höhe nach zu mindern – dies gelte auch dann, wenn es keine gesetzliche Pflicht zum Tragen bestimmter Beinbekleidung eines Motorradfahrers gibt.KategorieKfz-HaftpflichtversicherungVorschau ...
Keine Versicherungssteuer fällig

Keine Versicherungssteuer fällig

Ein Versicherungsnehmer, der Schadenszahlungen und Regulierungskosten einer Kfz-Haftpflichtversicherung trägt, muss für diese Zahlungen und Kosten keine Versicherungssteuer zahlen; Bundesfinanzhof, Urteil vom 16.12.2009 – Az. II R 44/07. Der Versicherungsnehmer des vorliegenden Falles war ein Autovermieter. Nach den mit der Versicherung geschlossenen Regelungen sollte der Versicherungsnehmer (hier: Autovermieter) entweder Schäden auch selber regulieren können - oder soweit eine Regulierung durch die Versicherung erfolg - bis zu einer bestimmten Aufwandsgrenze die Schäden erstatten. Vorliegend stellten diese vom Versicherungsnehmer übernommenen Schadenszahlungen und Regulierungskosten ein Wagnis für den Versicherungsnehmer dar, da diese Kosten bzw. Zahlungen den Autovermieter und ...
Kfz-Haftpflichtversicherung eines Lkw haftet anteilig für Anhänger

Kfz-Haftpflichtversicherung eines Lkw haftet anteilig für Anhänger

Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrers eines Anhängers eines Lkw kann auch für Schäden des Gespanns – aus Zugmaschine und Anhänger – haftbar gemacht werden; Urteil des Bundesgerichtshof vom 27.10.2010 – Az.: IV ZR 297/08. Es kam zu einem Verkehrsunfall mit Personen- und Sachschaden. Dieser Unfall wurde durch den Fahrer eines Lkw-Gespanns – bestehend aus Zugmaschine und Anhänger – verursacht. Die Ansprüche des Geschädigten wurden durch die Kfz-Haftpflichtversicherung der Zugmaschine vollständig reguliert. Diese Versicherung forderte nun ihrerseits die Hälfte der regulierten Summe von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Anhängers. Diese weigerte sich, eine Zahlung vorzunehmen und meinte, die Kfz-Haftpflichtversicherung der Zugmaschine müsse leisten. Im Ergebnis hatte die Klage ...
Kfz-Haftpflichtversicherung verweigert Regulierung bei 2,1 Promille

Kfz-Haftpflichtversicherung verweigert Regulierung bei 2,1 Promille

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung kann berechtigt sein, die Regulierung von Schäden bei Unfällen mit 2,1 Promille Blutalkoholkonzentration ihres Versicherungsnehmers zu verweigern; Urteil des Bundesgerichtshof vom 11.2.2012 – Az.: IV ZR 251/10. Ein Versicherungsnehmer brach zu einer Autofahrt auf. Er verursachte dabei fahrlässig einen Unfall und einen Gesamtschaden von mehreren tausend Euro. Die Messung des Alkoholgehalts im Blut zum Unfallzeitpunkt ergab eine Konzentration von 2,1 Promille. Die Kfz-Haftpflichtversicherung verweigerte deswegen Leistung und Regulierung des Unfalles mit dem Hinweis, der Versicherungsnehmers sei absolut fahruntüchtig gewesen und habe dadurch den Schaden verursacht. Hiergegen wandte sich der Versicherungsnehmer mit einer Klage – im Ergebnis jedoch ...
Kfz-Haftpflichtversicherung: Werkstattrabatte müssen prinzipiell angerechnet werden

Kfz-Haftpflichtversicherung: Werkstattrabatte müssen prinzipiell angerechnet werden

Ein Unfallgeschädigter, der Rabatte bei der Reparatur erhält, kann nur einen verringerten Anspruch gegenüber der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung haben; Urteil des Bundesgerichtshof vom 18.10.2011 – Az.: VI ZR 17/11. Ein Autofahrer war gleichzeitig beschäftigt bei einer Kfz-Werkstatt. Er hatte einen Unfall und verlangte von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zunächst die Regulierung des Schadens auf Gutachter-Basis (fiktive Abrechnung). Nach Reparatur stellte sich heraus, dass die tatsächlichen Kosten der Reparatur grundsätzlich höher sein würden. Aufgrund eines dem Mitarbeiter eingeräumten Rabattes konnte er jedoch erheblich sparen und musste somit sogar weniger zahlen als das Gutachten ergeben hatte. Der Geschädigte verlangte dennoch von der ...

Kfz-Versicherung Berlin: André Böttcher – Versicherungsmakler Berlin

Kfz-Versicherung Berlin: Gute Gründe → Versicherungsmakler

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Kfz-Versicherung Berlin: Für ‚Wissensdurstige‘

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Was ist eine Führerscheinregelung?

Die Führerscheinregelung bietet eine bessere Einstufung.

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Wann wird man gestuft?

Welche Voraussetzungen müssen zur Stufung erfüllt sein?

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Was ist eine Rabattübertragung?

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