Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung sichert die versicherte(n) Person(en), unabhängig davon mit welchem Fahrzeug sie fahren, ab. Selbst die Nutzung eines Mietwagens oder eines Motorrades ist in der Verkehrsrechtsschutzversicherung mitversichert. Darüber hinaus ist man im Regelfall auch als Fußgänger versichert.
Welchen konkreten Versicherungsschutz die Verkehrsrechtsschutzversicherung einschließt, kann in den ARB §21 (Versicherungsbedingungen) nachgelesen werden. Die Bedingungen werden dem Versicherungsschein (Police) grundlegend beigefügt, da es eine gesetzliche Pflicht ist.
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Geschützt sind sämtliche versicherte Personen auch als Mitfahrer, Fußgänger und Radfahrer. Zusätzlich können auch sämtliche, auf die Familienmitglieder zugelassenen Fahrzeuge und die weiteren berechtigten Fahrer in der Verkehrsrechtsschutzversicherung mitversichert werden.
Oft leisten die Versicherer einer Verkehrsrechtsschutzversicherung nicht nur in Unfallfragen, sondern auch bei der Klärung von Ordnungswidrigkeiten, Problemen mit dem Führerschein oder wenn es um Autokaufverträge geht. (siehe Tipps)
Verkehrsrechtsschutzversicherung – tabellarische Leistungsübersicht
Die Verkehrsrechtsschutzversicherung versichert folgende Leistungen
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
- Rechtsschutz im Kfz-Vertrags- und Sachenrecht
- Steuer-Rechtsschutz vor deutschen Gerichten
Verkehrsrechtsschutzversicherung – Der Versicherungsbeitrag
Der Beitrag einer Verkehrsrechtsschutzversicherung gliedert sich wie folgt
Verkehrsrechtsschutzversicherung – Versicherungsbeitrag – Leistungen
Folgende Faktoren zur Verkehrsrechtsschutzversicherung gelten:
- vom gewünschten Versicherungsumfang (Single-, Familien- oder Gruppentarif),
- von der Höhe der Selbstbeteiligung,
- ob man mehrere Verträge bei einer Gesellschaft hat und
- ggf. der vereinbarten Vertragsdauer (1-3 Jahre).
Verkehrsrechtsschutzversicherung – Versicherungsprämie – Bemessungsgrundlagen
Des Weiteren bemisst sich der Beitrag zur Verkehrsrechtsschutzversicherung:
- anhand der Versicherungssumme,
- teilweise dem Eintrittsalter der versicherten Person(en) und
- der gewählten Zahlungsweise.
André Böttcher – Versicherungsmakler Berlin
Verkehrsrechtsschutzversicherung – Die gewünschte Zahlungsweise
Gängige Zahlungsweisen der Verkehrsrechtsschutzversicherung sind
- monatliche,
- viertel-,
- halb- oder
- jährliche Beiträge.
Sofern Sie den Beitrag (Prämie) für die Verkehrsrechtsschutzversicherung jährlich bezahlen, verzichten die Versicherer auf den Ratenzahlungszuschlag.
Verkehrsrechtsschutzversicherung – Hinweise und Tipps
Tipps
Bei volljährigen Kindern können Einschränkungen bezüglich eigener Fahrzeuge und/oder der Nutzung von anderen als auf die Eltern zugelassenen Fahrzeugen gelten. Bitte prüfen Sie vor Abschluss der Verkehrsrechtsschutzversicherung genau die Versicherungsbedingungen oder fragen Sie einen Versicherungsmakler.
Ordnungswidrigkeiten bewegen sich oft in der Nähe des Vorsatzes, bspw. das Parken im Halteverbot. Somit sind Strafzettel durch das Parken im Halteverbot im Regelfall nicht mitversichert. Denn der Vorsatz ist grundlegend ausgeschlossen!
Meist löst nur eine richterliche Entscheidung den Ausgang einer Ordnungswidrigkeit zweifelsfrei, so dass der Versicherungsschutz vollumfänglich greifen kann. In diesem Fall greift der Versicherungsschutz einer Verkehrsrechtsschutzversicherung rückwirkend, also ab Beginn des Versicherungsfalls.
So kann es vorkommen, dass das Telefonieren während der Autofahrt mit einem Handy – ohne eine Freisprecheinrichtung – als grobe Fahrlässigkeit vor Gericht beurteilt wird. In diesem Fall besteht Versicherungsschutz.
Beratungs- und Prozesskostenhilfe (Broschüre - PDF-Dokument)
Herausgeber: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz → Berlin, September 2021)
» Titel: Informationen zu dem Beratungshilfegesetz und zu den Regelungen der Zivilprozessordnung über die Prozesskostenhilfe
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