Bewegungskosten sowie Schutzkosten (gehören zusammen) sind infolge eines versicherten Schadenfalles notwendige Kosten, die vom Versicherer erstattet werden.
Diese Kostenposition wird aufgebracht, wenn andere Sachen (nicht zwingend versicherte Sachen) bewegt, geschützt oder verändert werden müssen, um die versicherte/n Sache/n wiederbeschaffen oder wiederherstellen zu können.
Bewegungskosten verstehen
Bewegungskosten sind Kosten für das Bewegen, Verändern und Schützen von Sachen, auch provisorisch.

André Böttcher – Versicherungsmakler Berlin
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Ein Beispiel zu Bewegungskosten
Nach einem versicherten Leitungswasserschaden müssen alle Böden aufgrund der erheblichen Beschädigung vollständig getrocknet und angemessen erneuert werden.
Die in den verschiedenen Räumen befindlichen Einbaumöbel müssen aufgrund dieser umfassenden Maßnahme demontiert werden und an einem anderem Ort, während der Schadenbeseitigungsmaßnahme, gelagert werden.
Eine eventuelle Beschädigung der Tapete/n durch die Demontage der Einbaumöbel, kann über die Hausratversicherung aber auch über die Gebäudeversicherung mitversichert sein.
Zu den Bewegungskosten gehört ebenso das Abdecken von Möbeln mit einer Schutzfolie, da z.B. ein Zimmer neu gestrichen werden muss.
Die Bewegungskosten werden z.B. in folgenden Versicherungsarten mitversichert:
- Inhaltsversicherung
- Hausratversicherung
- Gebäudeversicherung
- Maschinenversicherung
Tipp
Im Regelfall ist es überaus empfehlenswert die Hausratversicherung und Gebäudeversicherung bei demselben Versicherer abzuschließen, um eventuelle Deckungsüberschneidungen und somit Ärgernisse in der Schadenabwicklung mit den zuständigen Versicherern zu vermeiden.
In diesem Fall sind sicherlich beide Parteien dankbar, da weder der Kunde noch der Versicherer Besonderheiten im Schadenfall zwecks der Abwicklung berücksichtigen muss.
Auch Ihr Versicherungsmakler freut sich. 😉

André Böttcher – Versicherungsmakler Berlin
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