Es liegt kein Versicherungsfall vor, nach dem eine Hausratversicherung zahlen muss, wenn zwar ein Raub vom Versicherungsschutz umfasst ist, es jedoch am erforderlichen Widerstand für einen Raub fehlt; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.9.2008.
Es liegt kein Versicherungsfall vor, nach dem eine Hausratversicherung zahlen muss, wenn zwar ein Raub vom Versicherungsschutz umfasst ist, es jedoch am erforderlichen Widerstand für einen Raub fehlt; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.9.2008.
Vorliegend war einer Frau von einem Täter eine Uhr vom Arm gerissen und er war damit entkommen.
Das schnelle Abreißen einer Uhr vom Arm des Opfers solle keinen (versicherten) Raub darstellen; zumindest dann nicht, wenn der Versicherte – also das Opfer des Angriffs – gerade keinen Widerstand leiste sondern reflexartig die Arme von dem Täter wegziehe.
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