Der Obermieter hat sich nach seiner Nachtschicht Wasser in die Badewanne eingelassen und ist zwischenzeitlich auf seiner Couch eingeschlafen. Erst durch das Sturmklingeln des Untermieters, am Morgen um 6 Uhr, wurde das immense Ausmaß für den Obermieter ersichtlich.
Fünf Stunden konnte sich das Wasser seinen Weg „in aller Ruhe“ zum Untermieter suchen. Hier stellt sich oft grundlegend die Frage, welche Versicherung den Schaden reguliert: Kommt die Hausratversicherung oder die Privathaftpflichtversicherung für den entstandenen Schaden auf? Und wie erhält man als Geschädigter nicht nur den Zeitwert, sondern den Neuwert/ Wiederbeschaffungswert erstattet?
Wenn austretendes Leitungswasser in einem anderen Haushalt einen Schaden anrichtet, ist grundsätzlich die Privathaftpflichtversicherung des Schadenverursachers für die Regulierung des Wasserschadens zuständig.
Besser beraten ist der geschädigte Untermieter, wenn er sich an seine eigene Hausratversicherung wendet. Der Hausratversicherer nimmt die Privathaftpflichtversicherung des Schadenverursachers (Obermieter) anschließend in Regress.
Durch diese Vorgehensweise erhält der Geschädigte (Untermieter) nämlich nicht nur den Zeitwert, da eine Privathaftpflichtversicherung immer „nur“ den Zeitwert ersetzt, sondern den Neu- bzw. Wiederbeschaffungswert der beschädigten Sachen ersetzt (z. B. neue Möbel, neue Tapete, einen neuen Bodenbelag etc.).
Tipp im Tipp
Helfen Sie dem Versicherer und somit sich selbst einen möglichst reibungslosen Ablauf zu schaffen. Schreiben Sie alle bechädigten Sachen übersichtlich in einer Liste für den Versicherer auf und suchen Sie die dazugehörigen Anschaffungsbelege raus.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein die Belege vorzulegen, erkundigen Sie sich bei dem Hersteller oder dem Einzelhandel über den Anschaffungswert. Der Einzelhandel kann oft über mehrere Jahre einen Kaufbeleg reproduzieren.
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