Tiere, die als Haarwild bezeichnet werden, sind im Bundesjagdgesetz § 2 festgehalten. Hierzu gehören z.B. der Feldhase, das Rotwild, das Rehwild, der Iltis, der Fuchs, der Steinmarder und weitere Tierarten. Die Regelungen zum Haarwild finden Sie in der Teilkaskoversicherung.
In den Versicherungsbedingungen der Teilkaskoversicherung können Sie z.B. folgendes nachlesen:
2022 – Infos des GDV: Versicherer warnen vor Wildunfällen
Zusammenstoß mit Tieren (Haarwild)
„Für Pkw ist nur der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 Bundesjagdgesetz versichert.“
» In den verbesserten Tarifen der Teilkaskoversicherung erstreckt sich der Versicherungsschutz wie folgt:
- Versichert ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs mit Tieren aller Art.
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Bildquelle: garyskirrow
Zum Haarwild gehören (erweiterter Auszug aus dem Gesetz):
- Wisent (Bison bonasus L.), Elchwild (Alces alces L.),
- Rotwild (Cervus elaphus L.), Damwild (Dama dama L.),
- Sikawild (Cervus nippon TEMMINCK), Rehwild (Capreolus capreolus L.),
- Gamswild (Rupicapra rupicapra L.), Steinwild (Capra ibex L.),
- Muffelwild (Ovis ammon musimon PALLAS), Schwarzwild (Sus scrofa L.),
- Feldhase (Lepus europaeus PALLAS), Schneehase (Lepus timidus L.),
Wildkaninchen (Oryctolagus cuniculus L.),
- Murmeltier (Marmota marmota L.), Wildkatze (Felis silvestris SCHREBER),
- Luchs (Lynx lynx L.), Fuchs (Vulpes vulpes L.), Steinmarder (Martes foina ERXLEBEN),
- Baummarder (Martes martes L.), Iltis (Mustela putorius L.),
- Hermelin (Mustela erminea L.), Mauswiesel (Mustela nivalis L.),
- Dachs (Meles meles L.), Fischotter (Lutra lutra L.), Seehund (Phoca vitulina L.).
Des Weiteren können in den 16 Bundesländern der BRD auch darüber hinaus andere Regeln, im Sinne der Gesetzgebung, zur Anwendung kommen.
Quelle: Bundesministerium der Justiz
Haarwild: Teilkaskoversicherung – Was ist zu tun?
Wie verhalte ich mich nach einem Unfall mit Haarwild?
Nach einem Zusammenstoß mit einem Haarwild muss die :
- Polizei – ✆ 110 und
- der Förster informiert werden.
- Eventuell muss auch ein Krankenwagen / die Feuerwehr angerufen werden ✆ 112.
Die Absicherung (Warnblinkanlage, Warnweste, Warndreieck etc.) der Unfallstelle ist sehr empfehlenswert bzw. Pflicht.
Eine Meldung an den Förster wird im Regelfall direkt von der Polizei, nach Kenntnis des Vorfalls, übernommen.
Tipp: Sofern Sie sich dazu im Stande fühlen und keine Personenschäden durch den Unfall entstanden sind, die versorgt werden müssen, gucken Sie nach wie es dem angefahrenen Tier ergeht. Vielleicht können Sie ihm direkt helfen.
Haarwild – Teilkaskoversicherung: Pressemitteilung zu Wildunfällen
„Zehn Verkehrstote im Jahr 2017 bei Wildunfällen“
Pressemitteilung Nr. 410 vom 22. Oktober 2018:
» Pressemitteilung des Statistischen Bundesamts zu Wildunfällen aus dem Jahr 2017.
Was muss ich mit der Versicherung klären?
Rufen Sie möglichst unverzüglich die ‚Schadenshotline‘ Ihrer Versicherung an und melden Sie den Schaden.
Im Regelfall vereinbart ein Schadensgutachter im Nachgang mit Ihnen einen Besichtigungstermin und sieht sich den Schaden, der durch das Haarwild entstanden ist, an. Alles Weitere wird infolge individuell abgestimmt.
Es muss für den Versicherer der Nachweis erbracht werden, dass es sich um einen versicherten Unfall durch Haarwild handelte, sofern diese Einschränkung vertraglich vereinbart ist.
Weicht der Kraftfahrer dem Haarwild aus und fährt dieser gegen einem Baum, ohne das Haarwild gestreift zu haben, so kann es zur Leistungsverweigerung seitens des Versicherers kommen
Tipp zur Teilkaskoversicherung
Denken Sie bitte an die Selbstbeteiligung (z.B. 150 Euro oder mehr je Schadensfall) Ihrer Teilkaskoversicherung. Diese wird in Abzug der Schadensgesamtsumme gebracht.
Europäischer Unfallbericht
Für zu Hause und unterwegs: Europäischer Unfallbericht für den Selbstdruck.
Haarwild: Tierbiss in der Teilkaskoversicherung
Teilkaskoversicherung: Schäden durch einen Tierbiss
Wie bereits weiter oben beschrieben, ist der Zusammenstoß mit einem Haarwild in der Teilkaskoversicherung mitversichert und geht im Regelfall – je nach Tarif – auch darüber hinaus.
So ist überwiegend der Tierbiss eingeschlossen.
Versichert sind unmittelbare Schäden durch Tierbiss (z. B. durch einen Marder) an Schläuchen, Gummimanschetten, Kabeln, Dämmmaterial und Leitungen bei einem Pkw, Kraftrad oder Campingfahrzeug.
Stand: Juli 2021
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