In der Teilkaskoversicherung besteht grundsätzlich Versicherungsschutz bei dem Zusammenstoss mit einem Haarwild (z. B. einem Wildschwein, Fuchs, Reh). Menschen die überwiegend mit Ihrem Auto in ländlichen Gegenden unterwegs sind oder in solch einer Gegend leben, fragen sich oft wie es sich bei einem Unfall mit einem „Nichthaarwild“ (z. B. Rind, Ziege, Schaf, Pferd) verhält.
Aber auch in der Stadt ist es nicht ausgeschlossen auf ein „Nichthaarwild“ zu stossen. So werden doch oft in touristenstarken Städten, wie z. B. Berlin, München oder in Köln, etliche Kutschfahrten angeboten oder auf diversen Strassenfesten stehen Kühe oder Schafe herum.
Zugegeben, es ist relativ unwahrscheinlich in einer Stadt mit einem solchen Fall konfrontiert zu werden, grundsätzlich ausschliessen kann man es aber leider nicht. Kein Gund zur Sorge: In den neueren Teilkaskoversicherungen wird auch dieses Risiko übergeifend mitversichert. Welche Tierarten ganz genau mitversichert sind, kann man den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) entnehmen.
Tipps im Tipp
1 – Sollte ein Zusammenstoss mit einem Haar- oder „Nichthaarwild“ ereignen während das versicherte Fahrzeug steht, sich also nicht in Fahrt befindet, besteht kein Versicherungsschutz über die Teilkaskoversicherung.
2 – Was man konkret unter einem Haarwild versteht bzw. was als Grundlage dient, kann man unter §2 Abs. 1 des Bundesjagdgesetzes nachlesen.