Bundesschatzbriefe waren festverzinsliche Wertpapiere (Schuldverschreibungen), die von der Bundesrepublik Deutschland bzw. von dem zuständigen Dienstleister, der Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH, herausgegeben wurden.
Am 1. September 2019 wurde die letzte Bundesschatzbrief-Ausgabe fällig und getilgt. Der Bundesschatzbrief hatte – im Vergleich anderen Wertpapieren betrachtet – einige Besonderheiten:
So wurde der Bundesschatzbrief nicht an der Börse gehandelt. Daher hatte der Erwerb eines Bundesschatzbriefes keinerlei Kursrisiken. Außerdem konnte ein Bundesschatzbrief nur von Inländern und von inländischen gemeinnützigen Organisationen erworben werden. Das hängt damit zusammen, dass der Bundesschatzbrief einst zur Vermögensbildung breiter Bevölkerungsschichten eingeführt wurden.
Der Bundesschatzbrief konnte bei der Bundesfinanzagentur bereits ab einem Nennwert von 50 Euro erworben werden. Es gab zwei unterschiedliche Arten von Bundesschatzbriefen:
Bundesschatzbrief Typ A hatte eine Laufzeit von sechs Jahren.
Die Zinsen wuden jährlich ausgeschüttet.
Ein Beispiel zum besseren Verständnis: Bundesschatzbrief Typ A, 10.000 € wurden angelegt, der anfängliche Zins beträgt 1%

Bundesschatzbrief Typ B hatte eine Laufzeit von sieben Jahren.
Die Zinsen dieses Bundesschatzbriefes wurden am Ende der Laufzeit kumuliert, d. h. mit Zinseszinsen und dem Nennwert ausgezahlt.
Beide Varianten der Bundesschatzbriefe weisen aber eine Reihe von Gemeinsamkeiten auf: Bundesschatzbriefe sind so konzipiert, dass mit fortschreitender Laufzeit die Zinsen steigen, sog. Zinstreppe. Konkret heißt das, dass im ersten Jahr die Zinsen beider Bundesschatzbriefe 1,00% und am Ende der Laufzeit 3,50% betragen haben (Stand ab 31.5.2011).
Bundesschatzbriefe unterlagen einer besonderen Kündigungsregelung. Sie können von Seiten des Herausgebers (Emittent), also der oben genannten Bundesfinanzagentur nicht gekündigt werden.
Sollten Halter von Bundesschatzbriefen sich aber entschließen ihre Bundesschatzbriefe vor dem Fälligkeitstermin zurückzugeben, sollten sie damals beachten, dass dies erst nach Ablauf des ersten Laufzeitjahres und in einer maximalen Höhe von 5000 EUR Nennwert – je Depot – möglich war.
Bei einem Bundesschatzbrief war weiterhin zu beachten, dass die Zinserträge, die Bundesschatzbriefe erwirtschaftetn in der Regel abgeltungsteuerpflichtig waren. Hingegen hat die Bundesfinanzagentur jedem den kostenlosen Erwerb und eine kostenlose Depotführung angeboten.
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