Eine Hagelversicherung schützt den Versicherten vor Ertragsausfall von Bodenerzeugnissen der Landwirtschaft (Obst-, Wein-, Gemüse- und Gartenbau) aufgrund von Hagelschäden. Im Rahmen der Hagelversicherung für Bodenerzeugnisse, sind Schäden ausschließlich durch den Hagelschlag (versicherte Elementargefahr) versichert.
Inhaltsverzeichnis zur Hagelversicherung
Der Hagelschlag muss unmittelbar an der versicherten Kulturart (Fruchtart) sichtbare Spuren (Hagelschlag-Symptome, z. B. Anschläge) hinterlassen haben. Sind Hagelschlag-Symptome an der versicherten Kulturart nicht festzustellen, darf man davon ausgehen, dass kein versichertes Schadenereignis vorliegt.
Die genauen Versicherungsbedingungen der Hagelversicherung werden durch das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und den ‚Allgemeine Hagelversicherungsbedingungen‘ (AHagB – Muster) geregelt.
Hagelversicherung: Das versicherte Risiko
Das versicherte Risiko der Hagelversicherung besteht in der Minderung des Rohertrages der versicherten Bodenerzeugnisse durch Einwirkung von Hagelschlag. Dabei bemisst sich die der Versicherungssumme der Hagelversicherung anhand des erwarteten Erntewertes pro ha (Hektarwert).
Dieser Hektarwert bezieht sich auf den Wert der Ernte ohne Hageleinwirkung, d. h auf den regulär zu erwartenden Ernteertrag. Grundsätzlich erstreckt sich der Versicherungsschutz der Hagelversicherung auf Feldfrüchte (z.B. Kartoffeln, Rüben & Getreide) und begrenzt das versicherte Risiko auf den Ernteertragsverlust (Menge).
Da jedoch auch Obst und Gemüse versichert werden können, ist es möglich, den durch Hagel bedingten Qualitätsverlust in die Hagelversicherung einzuschließen.
Außerdem können noch besondere Verwertungsinteressen (z. B. Abnahmerisiken) in der Hagelversicherung mitversichert werden. Momentan werden diese Hagelversicherungen mit besonderen Verwertungsinteressen z. B. für Kartoffeln und einige Gemüsearten angeboten.
Für den Versicherten einer solchen Hagelversicherung bedeutet dies, dass sowohl der mengenmäßige Ernteertragsverlust als auch der Schaden dadurch, dass die versicherten Bodenerzeugnisse nicht abgenommen werden, abgesichert sind.

Hagel
Hagelversicherung: Prämie / Versicherungsbeitrag
Die Prämie einer Hagelversicherung richtet sich nach folgenden Kriterien:
- der gewünschten Versicherungssumme,
- dem Umfang der Versicherung
- und des Haftungszeitraumes (entweder ein ganzes Versicherungsjahr oder bestimmte Monate).
Weiterhin bemisst sich die Prämie der Hagelversicherung anhand der Laufzeit des Vertrages (1-3) Jahre,
- der eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung
- und nach den versicherten Erzeugnissen.
Hagelversicherung: Versicherungsbeitrag – Zahlungsweise
Gängige Zahlungsweisen der Hagelversicherung sind:
- monatliche,
- viertel-,
- halb- oder
- jährliche Beiträge,
wobei viele Versicherer bei jährlicher Zahlungsweise der Hagelversicherung auf den Ratenzahlungszuschlag verzichten.
Der führende Spezialversicherer – zumindest nach Angaben der Webite (nicht geprüft) – ist die Vereinigte Hagelversicherung VVaG aus 35392 Gießen.
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