Die Betriebshaftpflichtversicherung kommt für zu haftende Schäden auf. Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Architekten, Steuerberater, Notare, Rechtsanwälte und Versicherungsmakler sind sogar verpflichtet, eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen, da Falschberatungen oder falsche Berechnungen zu Fehlern führen können, die oftmals einen erheblichen Schaden nach sich ziehen.
Der daraus resultierende Schadensersatz kann die finanziellen Möglichkeiten des Versicherten/der Firma schnell überschreiten und sogar zur Insolvenz führen.
Daher empfiehlt es sich, diese Risiken mit Hilfe einer Betriebs- haftpflichtversicherung abzusichern. Versicherte Schäden innerhalb einer Betriebshaftpflichtversicherung sind grundsätzlich:
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensschäden,
die im Versicherungsschein vereinbart werden und durch die Ausübung der beruflichen Tätigkeit entstehen (Schäden in der Freizeit werden durch eine Privathaftpflichtversicherung geregelt).
Die Deckungssummen der Betriebshaftpflichtversicherung betragen zumeist 2 Mio. Euro für Personen- und 1 Mio. Euro für Sachschäden pro Versicherungsfall. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle innerhalb eines Versicherungsjahres entspricht dem Doppelten dieser Versicherungssummen.
Die Höhe der Prämie einer Betriebshaftpflichtversicherung berechnet sich anhand der Branche, der Mitarbeiteranzahl und des Jahresumsatzes oder ausschließlich nach Umsatz (je nach Versicherungsbedingungen), nach Höhe der Versicherungssumme, der Laufzeit des Vertrages (1-3 Jahre), der evtl. vereinbarten Selbstbeteiligung und der Zahlweise.
Gängige Zahlungsweisen der Betriebshaftpflichtversicherung sind: monatliche, viertel-, halb- oder jährliche Beiträge, wobei viele Versicherer der Betriebshaftpflichtversicherung auf den Ratenzahlungszuschlag bei jährlicher Zahlungsweise verzichten.
Allerdings muss die Mindestprämie der Betriebshaftpflichtversicherung (kann von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich sein) grundsätzlich gezahlt werden.
Tipp
Versicherer bieten an, die private Haftpflichtversicherung des Inhabers/Geschäftsführers in die Betriebshaftpflichtversicherung meist kostenfrei mitzuversichern. Soll diese Form eine angemessene Alternative darstellen, ist zu prüfen ob die meist pauschalen Leistungen der privaten Haftpflichtversicherung in der Betriebshaftpflichtversicherung den An- sprüchen genügen.
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