Die Teilkaskoversicherung schützt den Versicherten gegen Sachschäden und Vermögensschäden am versicherten Fahrzeug wie z. B. Zerstörung, Beschädigung oder Diebstahl. Oft besteht zwischen den führenden Kfz-Versicherern am deutschen Markt und Dienstleistern die Windschutzscheiben und sonstige Autoverglasung reparieren können eine besondere Regelung, welche die oftmals vereinbarte Selbstbeteiligung in Höhe von 150 EUR oder mehr in der Teilkaskoversicherung einspart.
Eine Teilkaskoversicherung ist eine Kaskoversicherung mit folgendem Deckungsumfang:
- Brand,
- Explosion,
- Teil- und Volldiebstahl,
- Raub,
- Sturm,
- Hagel,
- Blitzschlag,
- Überschwemmung,
- Zusammenstoß mit Tieren (Haarwild),
- Unterschlagung,
- Glasbruch,
- Brand- oder Schmorschäden der Verkabelung durch Kurzschluss sowie
- ggf. der Marderbiss (es können auch Folgeschäden mitversichert werden).
Die Prämien einer Teilkaskoversicherung richten sich unter anderem nach der Typklasse (im Gegensatz zur Vollkaskoversicherung gibt es keinen Schadenfreiheitsrabatt).
Des Weiteren hängt die Höhe des Beitrags zusätzlich von der Regionalklasse und Typenklasse ab, weitere Kriterien sind z. B. die durchschnittliche jährliche Kilometerfahrleistung, Angabe des nächtlichen Parkplatzes (Garagenparker, umfriedete Plätze oder im freien Strassenland), Fahrzeugalter und Alter des Versicherungsnehmers, ggf. des Partners und/oder des jüngsten Fahrers.
Wenn ein/e Selbstbehalt/ Selbstbeteiligung (im Schadensfall bezahlt der Kunde einen Teil des Schadens in Höhe des vereinbarten Betrages) vereinbart wird, ist der Versicherungsschutz etwas preiswerter. In der Regel fällt die Ersparnis nicht sonderlich ins Gewicht.
Die Zahlungsweise der Teilkaskoversicherung ist meist identisch zur Zahlungsweise der Kfz-Haftpflichtversicherung angelegt.
Gängige Zahlungsweisen der Teilkaskoversicherung sind: monatliche, viertel-, halb- oder jährliche Beiträge, wobei viele Versicherer der Teilkaskoversicherung auf den Ratenzahlungszuschlag bei jährlicher Zahlungsweise verzichten.
Tipps
1 – Da der Teilkaskoversicherung kein Schadenfreiheitsrabatt (SFR) zugeordnet ist, kann man in dieser Sparte weder hoch- noch runtergestuft werden. Somit sind Teilkaskoschäden kostenneutral für den Versicherungsbeitrag des laufenden Versicherungsjahres sowie der folgenden Versicherungsjahre.
2 – Zusätzliche Einbauten (fest angebaut am Kfz) – z.B. ein Spoiler oder sonstige Zusatzteile die nicht werkseitig zum Kfz gehören – sind an dem versicherten Kfz grundsätzlich pauschal bis 5.000 EUR (brutto) mitversichert. Auch werkseitige Radio- und Audiosysteme sind in der Teilkaskoversicherung mitversichert. Gewerblich genutzte Anhänger können unter Umständen nicht unter diese Regelung fallen.
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