Die Anhängerversicherung ist seit 2002 eine vom Gesetzgeber (§1 PflVG) vorgeschriebene Haftpflichtversicherung für Anhänger. Vorgeschrieben ist, dass die Anhängerversicherung Personen-, Sach- und sonstige Vermögensschäden abdeckt, die durch den Gebrauch des Anhängers verursacht werden können.
Sofern der Anhänger auf öffentlichen Wegen oder Plätzen ( §1 des Straßenverkehrs- gesetzes) verwendet wird, schreibt das Pflichtversicherungsgesetz der Anhängerversicherung die Versicherungsflicht vor. Die Auswahl des Versicherers steht Ihnen, wie gewohnt, grundlegend frei. ⤑
André Böttcher – Versicherungsmakler Berlin
» Fragen? Berlin ✆ 030.56 555 940 | Nachricht schreiben
Unterschieden wird hierbei zwischen der privaten-, geschäftlichen- und gewerblichen Nutzung.
» Anhängerversicherung: Private Nutzung
Zur privaten Nutzung des zu versichernden Anhängers gehört jegliche Nutzung, die nicht unter die anderen beiden Nutzungsarten fällt.
» Anhängerversicherung: Geschäftliche Nutzung
Wird der Anhänger für die Ausübung des Berufs verwendet, spricht man von einer geschäftlichen Nutzung. Hierunter fallen beispielweise der Transport von Baumaterialien oder die Entsorgung von organischen Resten durch die Gartenpflege.
» Anhängerversicherung: Gewerbliche Nutzung
Von einer gewerblichen Nutzung spricht man immer dann, wenn der Anhänger für die Ausübung eines Berufs verwendet wird, beispielsweise vom Pizzalieferanten oder zum Transport von Baumaterialien in einem Handwerksbetrieb
Es besteht bei der geschäftlichen oder gewerblichen Nutzung des Anhängers die Regelung, dass eine Anhängerversicherung in den sog. Werk- oder Güterverkehr eingestuft wird.
» Werkverkehr = Nutzung zum Transport eigener Waren und/oder Gegenstände.
» Güterverkehr = Nutzung zum Transport fremder Waren und/oder Gegenstände.
André Böttcher – Versicherungsmakler Berlin
» Fragen? Berlin ✆ 030.56 555 940 | Nachricht schreiben
Tipp
Verkehrsrechtsschutzversicherung nicht vergessen!
Infos »
Flottenversicherung »
Wie viel kostet mich eine Anhängerversicherung?
» Die Höhe der Prämie ist von mehreren Kriterien abhängig. Diese sind:
- private,
- geschäftliche
- oder gewerbliche Nutzung,
- der Aufbauart des Anhängers (z.B. Plane / Spriegel, Kipper, geschlossener Kasten oder offener Kasten etc.)
Des Weiteren bemisst sich die Höhe des Beitrags einer Anhängerversicherung anhand des zulässigen Gesamtgewichts (nicht immer zutreffend), dem gewünschten Versicherungsumfang, der eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung (Teilkaskoversicherung und/oder Vollkaskoversicherung und der Zahlungsweise.
Expertenbeitrag → Urteil des BGH:
Haftung für Anhänger
Haftung für Anhänger
Ist der Anänger mit Sonderaufbauten bestückt, wird die Prämie der Anhängerversicherung in der Regel auch nach dem Wert der Sonderaufbauten bemessen. Dem Versicherer sollte darüber einen Nachweis zugehen – z.B. eine Anschaffungsrechnung und ggf. Bilder der Sonderaufbauten.
Im Übrigen ist bei einem ‚durchschnittlichen‘- und privat genutzten Anhänger der Beitrag in der Haftpflichtversicherung deutlich geringer als bei einer üblichen Kfz-Haftpflichtversicherung. Nicht selten beläuft sich der Jahresbeitrag auf rund 30 Euro.
» Gängige Zahlungsweisen der Anhängerversicherung sind:
- monatliche,
- viertel-,
- halb-
- oder jährliche Beiträge
Überwiegend kann aufgrund des geringen Jahresbeitrags nur die jährliche Zahlunsgweise gewählt werden. Der Ratenzahlungszuschlag entfällt bei einer jährlichen Zahlungsweise.
Wie werde ich der Anhängerversicherung eingestuft?
Diese Thematik ist etwas ambivalent. Zum einen gibt es keine Einstufung in einen Schadenfreiheitsrabatt (prozentualer Nachlass) wie z.B. in der Kfz-Haftpflichtversicherung oder in der Vollkaskoversicherung. Zum anderen kann man auch nicht gestuft werden. Demzufolge bleibt der Beitrag der Anhängerversicherung bestenfalls dauerhaft konstant und demnach planbar. 😉
Im Versicherungslexikon blättern
« vorheriger Eintrag
Alle Begriffe mit ‚A‘
nächster Eintrag »
nächster Eintrag »
Alle Begriffe mit ‚A‘
« vorheriger Eintrag
Vorschau ‚A‚ und » verwandte Themen
Ausbildungsversicherung
Auslandsreisekrankenversicherung
Autoinhaltsversicherung
Autoversicherung
Ausbildungsversicherung
Auslandsreisekrankenversicherung
Autoinhaltsversicherung
Autoversicherung
Vorschau
Verwandte Themen
Verwandt zur Anhängerversicherung
Kfz Haftpflichtversicherung
Teilkaskoversicherung
Vollkaskoversicherung
Verkehrsrechtsschutzversicherung
Selbstbeteiligung
Kfz-Schutzbrief
Kfz-Verkauf
Elektronische Versicherungsbestätigung eVB
Abmeldebescheinigung
Erstbeitrag
Schadenfreiheitsrabatt
Vorläufige Deckungszusage
Kfz Haftpflichtversicherung
Teilkaskoversicherung
Vollkaskoversicherung
Verkehrsrechtsschutzversicherung
Selbstbeteiligung
Kfz-Schutzbrief
Kfz-Verkauf
Elektronische Versicherungsbestätigung eVB
Abmeldebescheinigung
Erstbeitrag
Schadenfreiheitsrabatt
Vorläufige Deckungszusage
Gute Gründe – Versicherungsmakler Berlin
Unabhängig
Als Versicherungsmakler arbeite ich ausschließlich für Sie, meine Kunden. Das verschafft Ihnen ein hohes Maß an Transparenz und die Sicherheit sich das möglichst beste ‚Preis-Leistungs-Verhältnis‘ einzukaufen.
Persönlich
Vereinbaren Sie einen persönlichen Termin und erfreuen Sie sich an dem Nutzen. Telefonisch, online oder offline – Sie entscheiden. Auch im Schadensfall erhalten Sie meine umfassende Unterstützung.
Versorgt
Im Mittelpunkt stehen Ihre Wünsche und Ziele. Dadurch bringen wir nachhaltige und wesentliche Ergebnisse hervor, die zu Ihnen passen. Auch das Miteinander halten wir zusammen für Sie fest. Denn eine ‚Partnerschaft‘ ist immer individuell.