Die Vollkaskoversicherung, welche man freiwillig zu einer Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen kann, beinhaltet immer die Leistungen der Teilkaskoversicherung. Versicherungsschutz besteht bei Zerstörung, Verlust, Beschädigung oder Totalschaden des Fahrzeugs einschließlich seiner mitversicherten Teile. Schäden am Fahrzeug, die durch einen Unfall (Definition) entstehen, sind prinzipiell versichert.
Die direkte Manipulation der Fahrzeugsoftware durch einen unberechtigten Dritten (Hackerangriff), wodurch ein Schaden (Unfall) verursacht wird, sind in den neueren Tarifen der Vollkaskoversicherung mitversichert.
Ein Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis.
Die Vollkaskoversicherung beinhaltet die Leistungen der Teilkaskoversicherung (Brand, Explosion, Diebstahl, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, der Zusammenstoß mit Haarwild, Glasbruch, Brand- oder Schmorschäden der Verkabelung durch Kurzschluss) und schützt zusätzlich vor Schäden, die durch einen selbst verschuldeten Unfall oder mutwillige/ böswillige Handlungen fremder Personen entstanden sind.
Die Teilkaskoversicherung ist ein eigenständiger Vertrag in der Vollkaskoversicherung. Die Prämien einer Vollkaskoversicherung richten sich unter anderem nach der Typklasse. Des Weiteren hängt die Höhe des Beitrags zusätzlich von der Regionalklasse bzw. vom Wohnort ab.
Wenn eine Selbstbeteiligung (im Schadensfall bezahlt der Kunde einen Teil des Schadens selbst) vereinbart wird, ist der Versicherungsschutz preiswerter. Hier bestehen Spannen von 0 EUR bis 2.000 EUR. Inwieweit die Ersparnis im Verhältnis Sinn zur Leistung bringt, muss im Einzelfall entschieden werden. Im privat genutzten Segment fallen die Ersparnisse jedoch eher gering aus.
Gängige Zahlungsweisen der Vollkaskoversicherung sind: monatliche, viertel-, halb- oder jährliche Beiträge, wobei viele Versicherer bei jährlicher Zahlungsweise der Vollkaskoversicherung auf den Ratenzahlungszuschlag verzichten.
Tipps
1 – Grund zur Freude! Sollte man noch nie eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben oder der Schadenfreiheitsrabatt (SFR) der Vollkaskoversicherung ist bereits verfallen – im Regelfall nach 7 Jahren – so wird der SFR analog der Kfz-Haftpflichtversicherung eingestuft. Der Verfall des Rabatts (SFR) kann unter Umständen eine schlechtere Einstufung, trotz Angleichung an die Kfz-Haftpflichtversicherung, zur Folge haben.
2 – Least man sich ein Kfz, verlangt im Regelfall der Leasinggeber eine Kfz-Vollkaskoversicherung, die nachzuweisen ist. Empfehlenswert, sofern nicht gefordert, ist zusätzlich eine GAP-Deckung.
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