Jede Bank, wie an sich jedes Geschäft bzw. Unternehmen hat AGB’s. Doch wer liest sich schon wirklich die AGB Seite für Seite durch? Und wenn doch, verstehst Du auch alles was da im „Versicherungs- oder Banken-Chinesisch“ geschrieben steht?
Auf zwei AGB-Nummern soll die Aufmerksamkeit gerichtet werden. Bei den Sparkassen sind es die AGB-Nr. 21 & 22 und bei den Privat- sowie Raiffeisenbanken sind es die AGB-Nr. 13 & 14.
Es geht um den Abschnitt „AGB-Pfandrecht, Nachssicherung, Sicherheitenfreigabe„
» Was steht nun in der Bank AGB-Nr. 21 bzw. 14:
Nr. 21 Pfandrecht, Sicherungsabtretung
(1) Umfang
Der Kunde räumt hiermit der Sparkasse ein Pfandrecht ein an Werten jeder Art, die im bankmäßigen Geschäftsverkehr durch den Kunden oder durch Dritte für seine Rechnung in ihren Besitz oder ihre sonstige Verfügungsmacht gelangen.
Zu den erfassten Werten zählen sämtliche Sachen und Rechte jeder Art (Beispiele: Waren, Devisen, Wertpapiere einschließlich der Zins-, Renten- und Gewinnanteilscheine, Sammeldepotanteile, Bezugsrechte, Schecks, Wechsel, Konnossemente, Lager- und Ladescheine).
Erfasst werden auch Ansprüche des Kunden gegen die Sparkasse (z. B. aus Guthaben). Forderungen des Kunden gegen Dritte sind an die Sparkasse abgetreten, wenn über die Forderungen ausgestellte Urkunden im bankmäßigen Geschäftsverkehr in die Verfügungsmacht der Sparkasse gelangen.
Die Bank hat letztlich die Möglichkeit alles vom Kunden zu pfänden, was direkt oder indirekt im Zugriffsbereich der Bank liegt.
» Und nun die AGB-Nr. 22 bzw. 13:
Nr. 22 Nachsicherung und Freigabe
(1) Nachsicherungsrecht
Die Sparkasse kann vom Kunden die Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten für seine Verbindlich-keiten verlangen, wenn sich aufgrund nachträglich eingetretener oder bekannt gewordener Umstände, z. B. aufgrund einer Verschlechterung oder drohenden Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden, eines Mithaftenden oder Bürgen oder des Werts bestehender Sicherheiten, eine Veränderung der Risikolage ergibt.
Was bedeutet dieser Punkt im Klartext?
Nehmen wir an, Du hast gerade eine Immobilie für 500.000 € erworben und diese zu 100% finanziert. Dann hast Du gegen die Bank eine Verbindlichkeit von 500.000 €. Nun kommt es zu einer heftigen Wirtschaftskrise und hoher Arbeitslosigkeit. In diesem Zuge sinken auch die Immobilienpreise dramatisch.
Sagen wir mal, aufgrund einer vorherigen Immobilienblase fallen die Preise um 50%. Das bedeutet dann, dass Du weiterhin eine Verbindlichkeit von 500.000 € hast, diese aber nur mehr einen Verkehrswert von 250.000 € hat. Kurze Zeit später bekommst Du einen freundlichen Anruf Deiner Bank. Auch ihr ist aufgefallen, dass die Immobilie nur noch einen Wert von 250.000 € hat.
Somit hat die Bank in ihrer Bilanz ein Problem, sorry Du! Sie hat eine Forderung von 500.000 € auf eine Immobilie mit nur 250.000 € Verkehrswert. Nun greift das oben genannte Nachsicherungsrecht. Die Bank benötigt weitere Sicherheiten von 250.000 € von Dir.
Wenn Du diese nicht liefern kannst, gibt es zwei Optionen.
1. Die Bank gewährt die ein weiteres Darlehen über 250.000 €. Die Folge: Einer Immobilie mit einem Verkehrswert von 250.000 € stehen 750.000 € Darlehensschulden gegenüber.
2. Die Bank nimmt sich freundlicherweise deiner Immobilie an.
Wie Du siehst, die Bank gewinnt immer!
Käme zu dieser Konstellation jetzt noch eine Vermögensabgabe oder ein Lastenausgleich anno 1952 hinzu, würde es richtig dramatisch werden.
Im Juni 2021 veröffentlicht
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