Eine private Haftpflichtversicherung kann dazu verpflichtet sein, auch bei der Fällung von Bäumen den deswegen entstandenen Schaden durch den Versicherungsnehmer zu ersetzen, Urteil des BGH vom 9.11.2011 – Az.: IV ZR 115/10.
Ein haftpflichtversicherter Versicherungsnehmer tätigte im Garten seiner Eltern Baumfällarbeiten. Zunächst fielen die Bäume, wie beabsichtigt auf das Grundstück seiner Eltern. Einer der Bäume fiel jedoch in der Folge auf das Nachbargrundstück.
Aufgrund des Umsturzes des Baumes entstand am Nachbargrundstück ein Schaden bei diesem Nachbarn in Höhe von mehreren tausend Euro.
Der Versicherungsnehmer versuchte den Schaden von seiner privaten Haftpflichtversicherung ersetzt zu bekommen; diese jedoch verweigerte die Zahlung mit dem Hinweis, versichert seien nur „Gefahren des täglichen Lebens“.
Anzeige
Hier greife dieser Ausschlusstatbestand, so die Versicherung in ihrer Argumentation weiter. Diesem gedanklichen Konstrukt vermochte sich der BGH letztinstanzlich nicht anzuschließen.
Die Gefahr des täglichen Lebens als Versicherungsausschluss setze, so die Richter weiter, ein Verhalten voraus, das auf längere Dauer angelegt sei.
Hausratversicherung: Verbrauchertipps
Entdecken Sie lebensnahe und informative Tipps zur Hausratversicherung, die Ihnen helfen werden besser die zumeist komplexen Zusammenhänge zu verstehen.
Dies sei jedoch bei der Fällung von Bäumen gerade nicht der Fall. Wer nur ein paar große Bäume fälle, unterfalle keiner Beschäftigung von Dauer. Der Versicherungsnehmer erhielt dementsprechend den geltend gemachten Schaden ersetzt.
Kategorie
Vorschau und » verwandte Themen

Beschädigung durch wegrollenden Einkaufswagen trägt private Haftpflichtversicherung

Einkaufswagen rollte an Auto

Elternhaftung kann begrenzt sein

Erhebliches Mitverschulden der Skifahrer wegen fehlenden Helm

Fehlende Rückzahlung aus Darlehen mitversichert

Hausmeistertätigkeit ist nicht in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert

Höhe der Stundensätze

Kein Schadenersatz bei Ausbruch

Keine Haftung?

Mitverschulden des Eigentümers bei verursachten Hausbrand durch Kinder

Private Haftpflichtversicherung haftet nicht für Beschädigung am Laptop durch Autositz

Private Haftpflichtversicherung: Stalker kann Kosten auf Schadensersatz nicht geltend machen

Beschädigung durch wegrollenden Einkaufswagen trägt private Haftpflichtversicherung

Einkaufswagen rollte an Auto

Elternhaftung kann begrenzt sein

Erhebliches Mitverschulden der Skifahrer wegen fehlenden Helm

Fehlende Rückzahlung aus Darlehen mitversichert

Hausmeistertätigkeit ist nicht in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert

Höhe der Stundensätze

Kein Schadenersatz bei Ausbruch

Keine Haftung?

Mitverschulden des Eigentümers bei verursachten Hausbrand durch Kinder

Private Haftpflichtversicherung haftet nicht für Beschädigung am Laptop durch Autositz

Private Haftpflichtversicherung: Stalker kann Kosten auf Schadensersatz nicht geltend machen
Vorschau
Verwandte Themen
Verwandte Themen zu diesem Urteil

Vorsorgeversicherung für neue Risiken

Privathaftpflichtversicherung: Schlüsselverlust

Privathaftpflichtversicherung: Zeitwert

Gefälligkeitsschäden

Grillunfall: Wer haftet?

Private Haftpflichtversicherung und die Deliktsunfähigkeit

Forderungsausfalldeckung in der privaten Haftpflichtversicherung

Privathaftpflichtversicherung

Forderungsausfalldeckung in der privaten Haftpflichtversicherung

Gefälligkeitsschäden

Grillunfall: Wer haftet?

Private Haftpflichtversicherung und die Deliktsunfähigkeit

Privathaftpflichtversicherung: Schlüsselverlust

Privathaftpflichtversicherung: Zeitwert

Vorsorgeversicherung für neue Risiken

Private Unfallversicherung

Private Krankenversicherung

Gebäudeversicherung: Baum stürzt auf Haus

Anzeigepflicht

Gleitender Neuwertfaktor

Wohnflächenberechnung in der Gebäudeversicherung

Feuerversicherung

Baufinanzierung

Glasversicherung

Bauherrenhaftpflichtversicherung
