gewerbliche Glasversicherung
Bei Berufsgruppen, die eine Glasversicherung in Ausübung ihrer Tätigkeit brauchen, sind sämtliche Arten von Verglasungen des Außenbereichs und zusätzlich z. B. Ausstellungsvitrinen, Theken, Spiegel, Trennwände und Schaufenster versichert. Die Glasversicherung leistet in aller Regel nur dann für den Schaden, wenn das entsprechende Glas durch Totalschaden „vollständig“ zerstört wurde, d. h. bei Kratzschäden und ähnlichem besteht in der Glasversicherung kein Versicherungsschutz.
Glasversicherung als Ergänzung zur Hausratversicherung
Hier werden sowohl Glasschäden am Mobiliar als auch am Gebäude selbst versichert. Das bedeutet konkret, dass sich der Versicherungsschutz einer Glasversicherung auf Schäden an Vitrinen, verglasten Schränken und Bildern erstreckt. Am Gebäude sind Tür- und Fensterverglasungen, sowie die Gläser an Balkonen, Wintergärten und Loggien versichert.
Allgefahrendeckung
In einer Glasversicherung ist es möglich, die sogenannte Allgefahren- deckung einzuschließen. Diese Allgefahrendeckung bietet Schutz bei sämtlichen Glasschäden, unabhängig davon wie sie entstanden sind. Dieser Zusatzschutz erhöht die Prämie einer Glasversicherung, die unter anderem entweder durch Quadratmeteranzahl des Hauses/ Wohnung oder durch die Quadratmeteranzahl des zu versichernden Glases bestimmt wird.
Bei einer gewerblichen Glasversicherung wird oft eine pauschale Versicherungssumme angeboten, die von Beruf zu Beruf (Gewerbe) unter- schiedlich ist, daher variiert die Prämie analog zur Versicherungssumme.
Die Höhe der Prämie einer Glasversicherung ist von mehreren Kriterien abhängig. Diese sind: ggfs. die Quadratmeterzahl der Glasflächen oder der gewünschten Versicherungssumme, der Laufzeit des Vertrages (1-3 Jahre), der evtl. vereinbarten Selbstbeteiligung und der Zahlweise.
Gängige Zahlungsweisen der Glasversicherung sind: monatliche, viertel-, halb- oder jährliche Beiträge, wobei viele Versicherer der Glasversicherung auf den Ratenzahlungszuschlag bei jährlicher Zahlungsweise verzichten.“
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