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Gesetzliche Unfallversicherung

7. September 2024
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Gesetzliche Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung gehört zum Bereich der  Sozialversicherung und wird durch das Sozialgesetzbuch VII geregelt.  Das Ziel der gesetzlichen Unfallversicherung zum einen ist die Prävention vor Arbeitsunfällen, Berufs- krankheiten und arbeitsbedingte Gesund-

heitsgefahren. Zum anderen soll die gesetzliche Unfallversicherung bei Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Versicherten wiederherstellen und sie oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen entschädigen (§ 1 SGB VII). Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind landwirtschaftliche und gewerbliche Berufsgenossenschaften sowie Unfallkassen des Bundes.

Mit Hilfe der gesetzlichen Unfallversicherung werden Pflichtversicherte (z. B. Arbeitnehmer, Schüler, Studenten, Auszubildende) oder freiwillig Versicherte (z. B. Selbstständige, Freiberufler) abgesichert.

Von der gesetzlichen Unfallversicherung befreit  sind  Beamte, Mitglieder von gemeinnützigen Gemeinschaften, Ärzte, Heilpraktiker, Apotheker (wenn sie selbstständig tätig sind), Versorgungsberechtigte nach dem Bundesversorgungsgesetz und grundsätzlich Personen, die in einem Haushalt als Verwandter oder Verschwägerter  oder als Pflegekind der Haushaltsführenden oder der Ehegatten unentgeltlich arbeiten.

Die gesetzliche Unfallversicherung leistet für: Heilbehandlungen inklusive medizinischer, berufsfördernder und sozialer Hilfen (z.B. Haushaltshilfe, Leistungen bei Pflegebedürftigkeit, Geldleistungen während der Heilbehandlung und der beruflichen Rehabilitation, die gesetzliche Unfallversicherung zahlt auch Renten an Versicherte (bei Tod Leistungen an Hinterbliebene) und Abfindungen).

Die Gelder zur Finanzierung der gesetzlichen Unfallversicherung werden von den Unternehmen durch Beiträge beglichen. Die Höhe der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung bemisst sich anhand der Kosten der Prävention, der Entschädigung für Arbeitsunfälle/ Berufskrankheiten & den Verwaltungskosten.

Des Weiteren haben die sog. Gefahrklassen der Berufe einen Einfluss auf die Höhe des Beitrags der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Beiträge zu den Unfallkassen der gesetzlichen Unfallversicherung für Kinder, Schüler, Studenten und ehrenamtlichen Mitarbeitern werden durch die öffentliche Hand beglichen. Daraus folgt, dass die gesetzliche Unfallversicherung für die Versicherten selbst – ausgenommen versicherte Unternehmer – kostenfrei ist.

Neuerungen in 2011 zum Arbeitsschutz

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André Böttcher Versicherungsmakler Berlin: Das sagen Kunden und Interessenten über mich

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Nicel

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Kompetent, fachlich, freundlich steht mit Rat und tat zur Seite und nimmt sich Zeit, kann ich nur weiterempfehlen bin sehr zufrieden ☺️

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