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Pflegereform 2021

4. Dezember 2024
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Pflegereform 2021

Pflegereform 2021: Der folgende Beitrag behandelt die folgenden Themen:

Pflegereform 2021: Viele Aufgaben, erste Lösungsansätze

Pflegereform 2021: Zu lösende Probleme

Seit vielen Jahren begleiten uns die Diskussionen um den sogenannten „Pflegenotstand“. Damit ist die enorme Arbeitsbelastung der Pfleger und Pflegerinnen in der Altenpflege bei viel zu geringem Verdienst gemeint. Auf allen Beteiligten in der Altenpflege liegt ein hoher Druck:

  • Auf den Angehörigen, die viel Arbeit ohne ausreichende finanzielle Anerkennung leisten
  • Auf den Heimbetreibern, die mit zu wenig Personal und steigenden Kosten eine möglichst gute Pflegeleistung erbringen sollen
  • Auf den Heimbewohnern und -bewohnerinnen, die unter diesen Anspannungen in ihrem Umfeld ihren Lebensabend gestalten müssen
  • Und natürlich auf den Mitarbeitern in diesem Berufsfeld.

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Pflegereform 2021: Lösungswege komplexer als vielleicht vermutet

Pflegereform 2021: Viele Interessen müssen unter einen Hut

Es gab und gibt also viele unterschiedliche Interessen, die miteinander in Übereinstimmung zu bringen sind und gleichzeitig viele Ziele, die man mit Verbesserungen in der Altenpflege erreichen will:

  • Die Bewohner sollen besser gepflegt werden,
  • die Mitarbeiter besser entlohnt und von all zu hohem Arbeitsdruck entlastet werden,
  • der Beruf soll attraktiver für Berufsanfänger werden und
  • den Heimbetreuern soll das Management dieser unterschiedlichen Herausforderungen besser und leichter gelingen.

Pflegereform 2021: Am 2. Juni 2021 verabschiedet

Pflegereform 2021: Die Bemühungen der Regierung

Es wurden in der Regierung daher in den vergangenen Jahren mehrere Anläufe unternommen, um hier einen erkennbaren Schritt nach vorne zu machen und die hochgesteckten Ziele zumindest teilweise zu erreichen.

Pflegevorsorge

Nutzen Sie die Möglichkeit sich mit einer privaten Pflegevorsorge abzusichern. Vergleichen Sie jetzt über Ihren unabhängigen Versicherungsmakler!

So wurde im Jahr 2021 im dritten Anlauf von der Regierung mit dem damaligen Gesundheitsminister Jens Spahn die Pflegereform auf den Weg gebracht und vom Bundestag am 2. Juni 2021 beschlossen.

Ob mit dieser Pflegereform wichtige Verbesserungen gelingen, ob die beabsichtigten Entlastungen einerseits und die Lohnsteigerungen auf der anderen Seite die gewünschten Effekte zeigen werden und ob der zusätzliche Finanzierungsbedarf vom Steuerzahler tatsächlich erbracht werden kann, wird die Zukunft zeigen.

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Selbstbestimmung:
Verlassen Sie sich nicht allein auf die staatlichen Leistungen!

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André Böttcher – Versicherungsmakler Berlin

» Fragen? Berlin  030.56 555 940 | Nachricht schreiben

Pflegereform 2021: Mehr Schein als Sein?

Der Wermutstropfen in der Pflegereform 2021

Ein wichtiger Spannungspunkt wurde mit dieser Reform gar nicht angegangen: Die wichtige Entlastung der Angehörigen! Deren Interessen wurden bei dieser Reform überhaupt nicht berücksichtigt.

Doch wenn man die „Pflegereform 2021“ als „einen Schritt in die richtige Richtung“ sieht, dem weitere Schritte folgen müssen, dann kann man sich vermutlich mit dem Ergebnis anfreunden.

Als vordringlichste Aufgaben wurden die Entlastung der Pflegebedürftigen von immer weiter steigenden Zuzahlungen für die Pflege im Heim sowie ein genereller Tariflohn für die Pflegekräfte erachtet.

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Pflegereform 2021: Übersicht der relevanten Erneuerungen

Die wichtigsten Änderungen der Pflegereform 2021

Im Wesentlichen beruht die Pflegereform 2021 auf 3 Säulen:

  • 3. Säule: Pflegepersonal

In diesen 3 Bereichen konnte innerhalb der Regierungskoalition eine Einigung erzielt werden, die letztlich durch mehre gesetzliche Vorgaben neue Akzente gesetzt hat.

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Pflegereform 2021: Das schaffen die gesetzlichen Veränderungen

Was bringen die Neuerungen der Pflegereform 2021 konkret?

Die Neuerungen traten nicht alle sofort mit der Verabschiedung der Pflegereform 2021 in Kraft. Lediglich die Leistungsbeträge für Sachleistungen und für die Kurzzeitpflege wurden ab dem 1. Juli 2021 um fünf Prozent erhöht.

Andere Neuerungen traten erst mit dem 1. Januar 2022 in Kraft, beziehungsweise werden erst zum 1. September 2022 und zum 1. Juli 2023 in Kraft treten.

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Pflegereform 2021: Erleichterung in stationäre Pflege

Entlastung für Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen

Pflegebedürftige werden seit Jahresbeginn von steigenden Zuzahlungen entlastet. Dafür erhalten sie ab dem 1. Januar 2022 von der Pflegeversicherung Zuschläge zum pflegebedingten Eigenanteil und dies in einer Staffelung, die von ihrer Verweildauer im Heim abhängig ist:

  • Im ersten Jahr ihres Heimaufenthaltes um 5 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils,
  • im zweiten Jahr um 25 Prozent,
  • im dritten Jahr um 45 Prozent
  • und nach dem 36. Monat um 70 Prozent.

Bezieht man dies auf einen Eigenanteil von circa 930 Euro im Bundesdurchschnitt, so bedeutet das für Pflegebedürftige mit vollstationärer Pflege im Durchschnitt folgende Entlastung:

  • Vom 1. bis 12. Monat trägt die Pflegekasse 45,55 Euro (5 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils).
  • Bei mehr als 12 Monaten 227,75 Euro (25 Prozent).
  • Bei mehr als 24 Monaten 409,95 Euro (45 Prozent).
  • Und bei mehr als 36 Monaten 637,70 Euro (70 Prozent).

Pflegereform 2021: Erhöhung der Sachleistungsbeträge

Pflegereform 2021: Ambulante und Häusliche Pflege

In der ambulanten Pflege wurden die Leistungsbeträge mit sofortiger Wirkung zum 1. Juli 2021 um fünf Prozent für Sachleistungsbeiträge und für die Kurzzeitpflege erhöht, um auch dort den steigenden Vergütungen Rechnung zu tragen.

Mit den Pflegesachleistungen werden die Leistungen des Pflegedienstes verrechnet. Die Erhöhung der Pflegesachleistungsansprüche bedeutet in der Praxis, dass bei Inanspruchnahme der Kombinationsleistungen dem Pflegebedürftigen am Ende des Monats mehr Pflegegeld ausbezahlt werden kann.

Neu ist auch, dass bis zu 40 % der ungenutzten Pflegesachleistungsbeträge nun auch ohne Antrag für Entlastungsleistungen verwendet werden können.
Bei der Auswahl von Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln hat das Pflegepersonal nun endlich auch mehr Entscheidungsbefugnis bekommen.

Die Pflegefachkräfte sollen konkrete Empfehlungen für Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel aussprechen können. Durch diese neue Regelung ist dann dafür keine ärztliche Verordnung mehr nötig.

⭐⭐⭐⭐⭐

André Böttcher steht mir jetzt seit 17 Jahren stets zuverlässig, kompetent und hilfreich zur Seite, wenn es um Versicherungen aller Art geht.

Er ist immer bereit, mir alles genau zu erklären, geduldig und freundlich dabei.

Ich fühle mich sehr gut aufgehoben & sehe meine Interessen gewahrt.

Ich kann ihn guten Gewissens weiterempfehlen.

Quelle : Rezensionen auf Google

Kathrin Cowan

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Pflegereform 2021: Höherer Anspruch für GKV-Versicherte

Pflegereform 2021: Der Ausbau der Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege wird deutlich sichtbar ausgebaut. Dafür wird der Leistungsbeitrag der Pflegeversicherung um zehn Prozent angehoben. Für alle Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird ein neuer Anspruch auf eine bis zu zehntägige Übergangspflege eingeführt.

Sie kann zum Beispiel genutzt werden, wenn im Anschluss an eine Krankenhausversorgung eine Pflege im eigenen Haushalt oder einer Kurzzeitpflege noch nicht sichergestellt werden kann.

→ Angebot: Pflegevorsorge

Für die Versicherten in einer privaten Krankenversicherung (PKV) hängen diese Regelungen vom jeweils abgeschlossenen Tarif ab.

Pflegereform 2021: September 2022 – Bezahlung nach Tarif wird Pflicht

Pflegereform 2021: Die Bezahlung der Pflegekräfte

Die finanzielle Anerkennung für Pflegekräfte soll zum 1. September 2022 erfolgen. Sie sollen künftig generell nach Tarif bezahlt werden.

Ab September dieses Jahres (2022) werden demzufolge nur noch Pflegeeinrichtungen zur Versorgung zugelassen, die ihre Pflege- und Betreuungskräfte nach Tarif oder kirchenarbeitsrechtlichen Regelungen entlohnen (oder mindestens in Höhe eines Tarifvertrags oder einer kirchenarbeitsrechtlichen Regelung).

Die Entlohnung nach Tarif wird vollständig refinanziert werden.

Pflegereform 2021: Personlabedarf – Bundeseinheitliches Personalbemessungsverfahren

Neue Personalbemessungsverfahren
in der stationären Altenpflege

Mit einem bundeseinheitlichen Personalbemessungsverfahren (→ YouTube-Video) soll der Personalbedarf anhand der jeweiligen Bewohnerstruktur für jedes Heim berechnet werden.

Bereits seit dem 1. Januar 2021 können die Pflegeheime vor diesem Hintergrund zusätzliche Pflegehilfskräfte einstellen. Ab dem 1. Juli 2023 soll dann ein bundeseinheitlicher Personalschlüssel vorgegeben werden, um die Einstellung zusätzlicher Pflegekräfte zu ermöglichen.

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André Böttcher – Versicherungsmakler Berlin

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Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personen- und Berufsbezeichnungen gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

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Die gesetzliche Krankenversicherung kann unter Umständen verpflichtet sein, die Kosten einer medizinischen Fettabsaugung zu übernehmen, Sozialgericht Chemnitz, Urteil vom 1.3.2012 – Az.: S 10 KR 189/10. Eine gesetzliche krankenversicherte Frau hatte sehr dicke Oberschenkel. Sie verlangte ...
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Vorab in aller Kürze: Freundlich, kompetent, unkompliziert und absolut vertrauenswürdig!

Mein Anliegen war nicht ganz einfach: einen PKW aus Kanada wollte so leicht keiner versichern. Nach zahlreichen erfolglosen eigenen Versuchen wandte ich mich an Herrn Böttcher.

Der Kontakt war von Anfang an einfach. Alles lief telefonisch oder per Mail ab. Er verstand es, eine sehr unkomplizierte Kommunikation aufzubauen und alle meine Bedürfnisse zusammenzutragen. Es war jedes Mal eine Freude, mit ihm zu telefonieren – so soll es sein!

Quelle : Rezensionen auf Google

Herr Hitschler

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André Böttcher Versicherungsmakler Berlin: Das sagen Kunden und Interessenten über mich

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D. Winkelmann
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„Immer ein korrektes Auftreten gepaart mit Erfahrung und Einfühlungsvermögen in die jeweils aktuelle Situation zeichnen Herrn Böttcher aus. Seit einigen Jahren werde ich sehr gut betreut und bin nie enttäuscht worden. Er findet immer die beste Lösung die zur jeweiligen Person passt. An dieser Stelle möchte ich herzlichen Dank sagen für eine schnelle und kompetente Beratung in der aktuellen Angelegenheit, ein Gespräch mit Ihnen ist immer eine Bereicherung 👍“

Kathrin Cowan
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Kenneth

⭐⭐⭐⭐⭐

Das Gespräch mit Herrn Böttcher war sehr angenehm. Er konnte all unsere Fragen beantworten und hat jeweils gute Tipps gegeben, wo man noch nachbessern könnte. Für alle, die sich einen Überblick über ihre Versicherungen verschaffen möchten, ist diese Beratung einfach perfekt.

T. Machnick

⭐⭐⭐⭐⭐

Sehr gute und kompetente Beratung. Man fühlt sich gut aufgehoben und bekommt immer ein optimal ausgearbeitetes Angebot. Herr Böttcher nimmt sich die Zeit, Themen verständlich zu erläutern und das auf eine sehr nette und unkomplizierte Art.

Benjamin Himmler

⭐⭐⭐⭐⭐

„Sehr hilfsbereit und freundlich, ohne aufdringlich zu sein oder unangenehm zu einer Entscheidung zu drängen. So sollte Beratung sein.“

Patrick Dimke

⭐⭐⭐⭐⭐

Nach einer Empfehlung stellte ich schnell fest: Schön, dass es auch Makler gibt, die nicht ausschließlich auf Profit aus sind. Ein schönes Fundament ist und bleibt Vertrauen – meins hat er!

S. Kluge

⭐⭐⭐⭐⭐

Professionelle Analyse meiner bisher abgeschlossenen Versicherungen und kompetente Beratung.
Sehr zu empfehlen!

E. Pasko

⭐⭐⭐⭐⭐

Lieber Herr Böttcher,
ich bedanke mich vielmals für Ihren Einsatz!
Der beste Versicherungsmakler, den ich je kannte.
Professionell, hilfsbereit und vor allem sehr menschlich!
1000.000.000.000 mal zu empfehlen.

Marco Aldinger

⭐⭐⭐⭐⭐

Klärt alle Sachverhalte, auch Probleme, schnell und unkompliziert. Fühle mich in sehr guten Händen.

Folkert Janke

⭐⭐⭐⭐⭐

Ich habe Herrn Böttcher über die Jahre als zuverlässigen Geschäftsmann kennengelernt. Zusagen werden eingehalten. Die Kommunikation mit ihm erfolgt schnell, unkompliziert und reibungslos.

Kiljan Schneider

⭐⭐⭐⭐⭐

Ich bin sehr zufrieden mit ihm, da ich überhaupt keine Ahnung hatte wegen den Versicherungen. Er hat mich gut beraten und ist auch auf meine Wünsche eingegangen. Kann ich nur weiterempfehlen.

A.S.

⭐⭐⭐⭐⭐

Ich bedanke mich ganz herzlich für sehr professionelle, kompetente Beratung von Herrn Böttcher. Top Angebote, Top Leistung, sehr angenehme Gespräche. Äußerst Empfehlungswert.

E. Geretschläger

⭐⭐⭐⭐⭐

Seit 1999 bin ich Kunde von Herrn Böttcher. Begonnen hat damals alles mit einer Kfz-Versicherung. Seitdem läuft alles zuverlässig und ohne jegliche Probleme. Ich bin froh, dass Herr Böttcher seit einiger Zeit Versicherungsmakler ist, denn dadurch konnte er mir meine Haurat- und Haftpflichtversicherung um rund 50% preiswerter machen.

Tomasz Gingold

⭐⭐⭐⭐⭐

Sehr engagiert und authentisch.

M. Behrendt

⭐⭐⭐⭐⭐

Herr Böttcher ist bereits seit 15 Jahren unser Ansprechpartner. Es verläuft immer alles zuverlässig und unkompliziert. Selbst wenn es einmal unübersichtlich wird, löst er unsere Probleme mit Ruhe und Weitblick. Dadurch sind wir sorgenfrei. Herrn Böttcher möchte ich allen ans Herz legen, die kompetente Hilfe in allen Versichungsbelangen brauchen und möchten.
In diesem Sinne.

Steve Schumann

⭐⭐⭐⭐⭐

Bei mir gab es durch die letzte Versicherung einige Probleme, aber auch die wurden durch Herr Böttcher professionell und schnellstmöglich aus der Welt geschafft… Herr Böttcher ist wirklich sehr freundlich und nimmt sich für alles viel Zeit, um eine bestmögliche Beratung zu gewährleisten.

Mirko „Platonymous“ Bravo

⭐⭐⭐⭐⭐

Seit Jahren betreut mich André Böttcher höchst professionell. Nur zu empfehlen.

S. Puhlmann

⭐⭐⭐⭐⭐

Herr Böttcher ist stets erreichbar und zuverlässig. Seit über 5 Jahren ist er mein Ansprechpartner, auch in Sachen der nachhaltigen Vermögenssicherung. Alle Informationen sind immer transparent, ehrlich und verständlich. Weiterhin möchte ich hier noch erwähnen, dass Herr Böttcher keinen Druck ausübt und mir auch zusätzlich den nervigen Papierkram mit den Versicherungen abnimmt (z.B. Versicherungsordner sortieren, Schreiben erstellen etc.). Kurzum: Eine zweifelsfreie 5-Sterne-Weiterempfehlung! Vielen Dank!

Nicel

⭐⭐⭐⭐⭐

Kompetent, fachlich, freundlich steht mit Rat und tat zur Seite und nimmt sich Zeit, kann ich nur weiterempfehlen bin sehr zufrieden ☺️

helm holz

⭐⭐⭐⭐⭐

Mein Mann & ich waren sehr zufrieden mit Hr. Böttcher. Wir möchten Ihn gerne weiterempfehlen, da er sehr zuverlässig ist & uns mit seiner Kompetenz sehr gut beraten hat.
Vielen Dank für alles!!

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