Kfz-Verkauf – Versicherungsschutz – Darauf ist zu achten!
Hätten Sie es gewusst? Der Käufer eines Fahrzeugs tritt automatisiert in die Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Kfz-Versicherungsvertrag ein. Ausgenommen ist hiervon, sofern dieser Zusatz eingeschlossen ist, die Kraftfahrtunfallversicherung.
Besser bekannt ist der oben benannte zusätzliche Versicherungsschutz unter dem Namen: Insassenunfallversicherung.
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Bildquelle: garyskirrow
Obendrein gilt, dass der Verkäufer sowie der Erwerber ggf. gesamtschuldnerisch für den Beitrag, der im laufenden Versicherungsjahr des Kfz-Verkaufs an den Versicherer fällig wird, haften. Zwar steht die gesamtschuldnerische Haftung zum Versicherungsbeitrag oft in den Bedingungen der Kfz-Haftpflichtversicherung, findet jedoch eher selten Anwendung in der Realität.
André Böttcher – Versicherungsmakler Berlin
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Kfz-Verkauf: Rechtzeitig der Kfz-Versicherung melden!
Weiterhin muss der Kfz-Verkauf dem Versicherer unverzüglich angezeigt werden. Es ist also empfehlenswert dieser vertraglich vereinbarten Pflicht innerhalb von 48 Stunden nachzukommen. Hierzu genügt im Regelfall ein Anruf bei der Kfz-Versicherung oder eine E-Mail an den Versicherer.
Des Weiteren kann auch der Käufer dem Versicherer den Erwerb durch den Kfz-Verkauf mitteilen, so dass diese Anzeigepflicht bedient wird (§ 97 VVG – Versicherungsvertragsgesetz).
Kfz-Verkauf und die Kündigungsfrist der Kfz-Versicherung
Kündigungsfrist: Kfz-Versicherung
Kündigungsfrist: Kfz-Versicherung
Kfz-Verkauf: Regelung zur Kfz-Versicherung
Nach dem Kfz-Verkauf ist der Käufer und der Versicherer berechtigt den Vertrag zu kündigen. Zusätzlich gilt, dass der neue Abschluß einer Kfz-Versicherung durch den Erwerber automatisch das Versicherungsverhältnis bei der aktuellen Kfz-Versicherung, also vom Verkäufer – aufhebt. Geregelt ist dies im Pflichtversicherungsgesetz; § 3b.
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Der Versicherer kann den Vertrag nur einen Monat, nachdem er Kenntnis über den Kfz-Verkauf erlangt hat, kündigen. Der Käufer kann nach dem Erwerb des Fahrzeugs beziehungsweise nach Kenntnis über die bestehende Versicherung kündigen.
Sollte der Verkäufer bei demselben oder einem anderen Versicherer sein Kfz versichern, so gilt die Vorlage der eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) bei der zuständigen Zulassungsbehörde als Kündigung des übergegangenen Vertrages vom Verkäufer, zum Beginn des durch die eVB dokumentierten Zulassungsatums.
Kfz-Verkauf: Wichtige Hinweise zum Kfz-Verkauf
Tipps
Es ist aufgrund dieser Regelungen ratsam sein Fahrzeug vor dem Kfz-Verkauf abzumelden, um eine gesamtschuldnerische Haftung im Schadenfall ausschließen zu können. Denn ein Unfall mit dem verkauften Kfz, also vor der Ummeldung des Käufers, kann zu erheblichen Streitigkeiten führen. Schonen Sie also Ihre Nerven und Ihren Geldbeutel.
Daher achten Sie besser vor dem Kfz-Verkauf darauf, Ihren Pkw abzumelden. Das verschafft Ihnen die Sicherheit keine bösen Überraschungen erleben zu müssen. Auch eine begangene Straftat mit dem verkauften Fahrzeug wäre wohl der denkbar schwerwiegendste Vorfall, der einen unverhofft ereilen kann.
Wichtig zu wissen: Wenn Sie Ihr Kfz vor dem Verkauf abmelden, darf das Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr stehen. Auch das Parken ist grundlegend verboten, da eine gesetzliche Versicherungspflicht ( § 1 PflVG) besteht. Hier bietet sich eine Tiefgarage, ein Grundstück oder die privater Parkplatz an.
Kfz-Verkauf – Expertentipp – Rechtsanwalt
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