leistung/en steigt/steigen. Weiterhin kann mit der sukzessiven Dynamik – je nach Höhe der vertraglich vereinbarten Dynamik – der fast stetigen Inflation entgegengewirkt werden. Auch einer nachträglich beantragten Dynamik wird im Regelfall kein Versicherer entgegenstehen.
Bei der nachträglichen Vereinbarung, wird beispielweise in der Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung eine erneute Gesundheitsprüfung not- wendig. Sollten die bereits beantworteten Gesundheitsfragen nicht weiter als 3 Monate zurückliegen, verzichtet der Versicherer im Regelfall auf die erneute Abfrage.
Die Dynamik kann man nach einem festen Satz (z.B. in der Lebens- und Rentenversicherung oft zwischen 1% – max. 10%) festlegen. In vielen kapitalbildenen Versicherungen kann auch der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung (AVHB) zu Grunde gelegt werden. Auf Wunsch kann man einer Dynamik innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Information (neue Leistung/en, neuer Beitrag) widersprechen.
Wenn man der Dynamik drei Mal in Folge widerspricht, so erlischt das Recht auf die dynamische Erhöhung in Lebens- und Rentenversicherungen. Sollte man zu einem späteren Zeitpunkt erneut eine Dynamik vereinbaren, kann es in den kapitalbildenen Versicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, zu erheblichen steuerlichen Nachteilen* kommen.
Die neu vereinbarte Dynamik und sich daraus entwickelnde Überschüsse werden nach den neuen steuerlichen Regelungen zum Vertragsablauf behandelt (sofern zutreffend). In einer privaten Unfallversicherung ist im Regelfall eine automatische Dynamik vereinbart. Sie dient zur Verbesserung der versicherten Leistungen und kann auf Wunsch ebenfalls ausgesetzt oder grundlegend abgwählt werden. Bei kapitalbildenen Unfallversicherungen gelten die selben Auswirkungen, die durch eine neu eingeschlossene Dynamik entstehen können.
Tipp
*Man zahlt 100,- Euro monatlich und hat eine neue 10%-ige, jährliche Dynamik vereinbart. Die „neuen 10 Euro“ werden nach den geänderten Steuerregelungen behandelt werden. Der „alte Beitrag“ bleibt von den gesetzlichen Änderungen verschont, dieser genießt Bestandsschutz.
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