Eine Risikolebensversicherung ist eine Absicherung auf den Todesfall der versicherten Person (biometrisches Risiko).
Bei Risikolebensversicherungen wird eine zuvor fest vereinbarte Versicherungssumme definiert, die während der Vertragslaufzeit gleich- bleibend, steigend oder fallend sein kann.
Wenn die Versicherte Person während der Vertragslaufzeit der Risikolebensversicherung stirbt, erhalten die Begünstigten (der/die Bezugsberechtigte/n) die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme einmalig ausgezahlt.
Falls die versicherte Person einer Risikolebensversicherung während der Vertragslaufzeit nicht verstirbt, werden keine Leistungen fällig.
Risikolebensversicherungen werden in der Praxis oft genutzt um:
- Verbindlichkeiten (z. B. Hypothekendarlehen) abzusichern
- Familienmitglieder im Todesfall abzusichern
- als Hauptversicherung* für eine Zusatzversicherungen (z. B. Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung) zu gelten
Des Weiteren kommt als Sonderfall die Risikolebensversicherung auf verbundene Leben vor. Bei dieser Variante der Risikolebensversicherung existieren mehrere versicherte Personen (z. B. Ehepartner).
Die Versicherungssumme der Risikolebensversicherung auf verbundene Leben wird nur einmal bei Tod einer versicherten Person während der Versicherungsdauer fällig. Sollten beide Versicherer versterben,
Zudem kommen bei der Risikolebensversicherung Überschüsse zum tragen, die von der Versicherung direkt an den Versicherten weitergegeben werden müssen. Diese Überschüsse sind Risiko- und Kostenüberschüsse und entstehen, wenn Versicherer der Risikolebensversicherung weniger Todesfallleistungen erbringen und geringere Kosten aufwenden müssen als sie zuvor kalkulierten.
Die Weitergabe der Überschüsse an den Versicherten der Risikolebensversicherung kann auf verschiedene Arten erfolgen:
- in Form einer zusätzlichen Zahlung im Todesfall (Todesfallbonus)
- als Barauszahlung, in Form einer Verrechnung mit den fälligen Beiträgen (Beitragsverrechnung)
- als verzinsliche Ansammlung zum Ende der Vertragslaufzeit
Der Beitrag einer Risikolebensversicherung ist von verschiedenen Faktoren abhängig: vom Eintrittsalter der versicherten Person, vom Geschlecht und vom Gesundheitszustand der versicherten Person zum Versicherungsbeginn. Weiterhin bemisst sich die Prämie der Risikolebensversicherung anhand der Versicherungssumme, der Laufzeit (Versicherungsdauer) und eines evtl. erhobenen Risikozuschlages.
Gängige Zahlungsweisen der Risikolebensversicherung sind: monatliche, viertel-, halb- oder jährliche Beiträge.
* Als Hauptversicherung bezeichnet man einen alleinstehenden Vertrag, der nicht zwangsläufig eine andere Versicherungsart gekoppelt ist. Man könnte sinngemäss sagen, dass der Vertrag alleinstehend leben kann. Sollte man eine Risikolebensversicherung mit weiteren Risiken verbinden wollen – bspw. einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (sofern der Versicherer dies anbietet) – so ist die Leistung der Zusatzversicherung zumeist in Abhängigkeit zu den Leistungen der Hauptversicherung gestaltet.
Tipps
1 – Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Versicherbarkeit einge- schränkt oder ausgeschlossen sein. Maßgeblich ist prinzipiell der Gesundheitzustand der zu versichernden Person/en.
2 – Viele Versicherer bieten die Möglichkeit sich ohne Gesundheitsfragen abzusichern. Oft ist dies mit Karenzzeiten (Wartezeiten) und/oder in der Höchstleistung mit Grenzen (z.B. max. 50.000 Euro) verbunden, in der die vertraglich vereinbarte Leistung z.B. erst ab dem fünften Versicherungsjahr als fest vereinbart gilt. Zuvor wird oft keine Leistung oder eine geringe Leistung im Todesfall fällig.
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