Eine Reiseabbruchversicherung schützt den Versicherten vor finanziellen Kosten, die bei Reiseabbruch (z. B. durch Unfall oder Krankheit) während einer Reise anfallen können.
Die Reiseabbruchversicherung zahlt bis zu einer max. Versicherungssumme und erhält zumeist folgende Leistungen:
- Die Reiseabbruchversicherung zahlt, wenn eine Reise abgebrochen werden muss.
- Sie erstattet nicht in Anspruch genommene Leistungen.
- Mehrkosten bei verspäteter Rückreise oder bei verlängertem Aufenthalt werden von der Reiseabbruchversicherung bezahlt.
- Eine Reiseabbruchversicherung erstattet die zusätzlich entstandenen Rückreisekosten.
Der Beitrag einer Reiseabbruchversicherung ist von verschiedenen Faktoren abhängig: von der Anzahl der versicherten Personen (Erwachsene & Kinder), vom Reisepreis und von der Reisedauer.
Des Weiteren bemisst sich die Prämie der Reiseabbruchversicherung anhand der versicherten Leistungen (kann je nach Anbieter unterschiedlich sein), der Reiseart (eine Reiseabbruchversicherung für Schiffsreisen kostet in der Regel einen Aufpreis) und der evtl. vereinbarten Selbstbeteiligung.
Gängige Zahlungsweisen der Reiseabbruchversicherung sind einmalige Beiträge pro Reise.
Tipp
Eine reine Reiseabbruchversicherung hat den Vorteil, dass sie bis zum Reiseantritt abgeschlossen werden kann. Wenn die gebuchte Reise noch in die Abschlussfrist einer Reiserücktrittsversicherung fällt, ist die Rücktritts- versicherung inklusive Reiseabbruchversicherung eine gute Alternative. Denn eine Reisrücktrittsversicherung in Kombination mit einer Reiseabbruchversicherung muss nicht viel mehr kosten als eine eigen- ständige Reiseabbruchversicherung.
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