Der Versicherer gewährt dem Antragsteller/ Versicherungsnehmer unter Umständen auch Versicherungsschutz vor Antragstellung. Diese Besonderheit kann unter Umständen eine entscheidene Unterstützung darstellen, die vor erheblichen Kosten schützt.
Die Rückwärtsversicherung bzw. der Versicherungsbeginn der Vergangenheit muss ausdrücklich im Vertrag vereinbart werden. Eine Rückwärtsversicherung darf nur vereinbart werden, wenn kein Schaden vorliegt bzw. beide Parteien keine Kenntnis über einen eventuell bereits bestehenden Schadenfall haben.
Angewandt wird dieses Verfahren oft bei Berufshaftpflichtversicherungen.
Beispiel
Ein Architekt ist schon seit 6 Monaten in seinem Beruf selbständig tätig. Er schliesst erst nach dieser Zeit eine Berufshaftpflichtversicherung ab, die rückwirkend beginnt.
Wurde auf Grundlage seiner Berechnungen und Bauzeichnungen ein Gebäude errichtet, welches nachweislich dadurch fehlerhaft ist – beispielsweise eine Fehlberechnung in der Statik – ist der Architekt auf Grund der Rückwärtsversicherung im vereinbarten Umfang versichert.
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