Bei der Rechtsschutzversicherung gibt es verschiedene Tarifmodelle, die zumeist einzeln oder auch in Kombination abgeschlossen werden können. Die verschiedenen Tarifmodelle der Rechtsschutzversicherung sind:
Die Privat-Rechtsschutzversicherung …
… versichert Rechtsschutzfälle, die den privaten und den nicht selbstständigen beruflichen Bereich der versicherten Personen betreffen.
Eine Privat-Rechtsschutzversicherung beinhaltet grundsätzlich folgende Leistungen:
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht,
- Schadenersatz-,
- Steuer-,
- Arbeits-,
- Disziplinar- und Standes-,
- Sozialgerichts,
- Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz,
- Beratungs-Rechtsschutz bei Familien- und Erbangelegenheiten,
- Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten und
- Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen.
Die Wohnungs-und Grundstücks-Rechtsschutzversicherung …
… bietet Versicherungsschutz für Eigentümer oder Mieter der entsprechenden Wohneinheit / eines Hauses. Weiterhin ist der Steuer-Rechtsschutz vor deutschen Gerichten und ggf. der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht mitversichert.
Die Gewerbe-Rechtsschutzversicherung …
… versichert Rechtsschutzfälle, die den Schutz der gewerblich verwertbaren technischen und ästhetischen Leistung umfassen. Des Weiteren dient die Gewerbe-Rechtsschutzversicherung dem Schutz der geschäftlichen Kennzeichnungsrechte (gewerbliche Schutzrechte), wie z. B. Urheberrecht und das Recht zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs.
Die Prämie einer Rechtsschutzversicherung richtet sich nach der pauschalen Versicherungssumme (Deckungssumme, zumeist mind. 250.000 Euro pro Schadensfall), der Laufzeit des Vertrages (1-3 Jahre), dem gewünschten Versicherungsumfang und der Anzahl der Versicherungs- nehmer (Single-, Familien- oder Gewerbetarif).
Weiterhin ist die Prämie der Rechtsschutzversicherung von der evtl. vereinbarten Selbstbeteiligung und der Zahlweise abhängig.
Gängige Zahlungsweisen der Rechtsschutzversicherung sind: monatliche, viertel-, halb- oder jährliche Beiträge, wobei viele Versicherer bei jährlicher Zahlungsweise der Rechtsschutzversicherung auf den Ratenzahlungs- zuschlag verzichten.
Tipp
In einigen Leistungsarten besteht grundsätzlich eine Wartezeit von 3 Monaten, andere sind ab Vertragsbeginn mitversichert. Weitere Informationen zu dieser Regelung und dessen Besonderheiten in der Rechtsschutzversicherung finden Sie unter:
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