Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte, kapitalgedeckte Altersvorsorge, die mithilfe der Rentenreform 2001 eingeführt wurde, sie gehört wie die betriebliche Altersvorsorge zur zweiten Schicht der Altersvorsorge.
Riester-Renten gelten als Rentenversicherungen, die auf das Erleben eines bestimmten Zeitpunktes ( i. d. R. Renteneintritt) abgeschlossen werden. Die Leistung der Riester-Rente erfolgt durch Auszahlung einer monatlichen Rente zum Renteneintritt (frühestens mit 60, i. d. R. mit 67 Jahren gem. aktuell gesetzlichem Renteneintrittsalter). Weiterhin kann man sich von dem in der Riester-Rente zur Verfügung stehenden Kapital (Ablaufleistung) nur max. 30% auszahlen lassen, der Rest muss verrentet (lebenslange Rente) werden.
Vertragspartner der Riester-Rente sind: Versicherungsnehmer und Versicherer, wobei der Versicherungsnehmer der Riester-Rente unter bestimmten Bedingungen förderberechtigt ist.
Unmittelbar (direkt) förderberechtigt sind …
… in der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) pflichtversicherte Arbeitnehmer und Selbstständige, Beamte, geringfügig Beschäftigte, die auf die Versicherungsfreiheit verzichten (Minijob), Bezieher von Arbeitslosengeld I und II.
Mittelbar (indirekt) förderberechtigte …
… Personen der Riester-Rente sind diejenigen, die nicht unter die oben angeführten fallen, jedoch mit einer unmittelbar förderberechtigten Person verheiratet sind. Mittelbar förderberechtigte Personen können sogar eine Riester-Rente als sog. „Null-Riester“ (ein Vertrag, in den nur die Zulage eingezahlt wird) in Anspruch nehmen, wenn der Partner eine Riester-Rente mit unmittelbarer Förderung nutzt.
Die staatliche Förderung der Riester-Rente …
… beschränkt sich ausschließlich auf staatlich zertifizierte Alters- vorsorgeprodukte. Sie kann mithilfe eines steuerlichen Sonder- ausgabenabzugs (bis max. 2.100 Euro Einzahlung p. a., mind. 60 Euro p. a.) und über jährliche Grundzulagen (derzeit 154 Euro pro Person) sowie Kinderzulagen – bislang 185 Euro – für Geburten ab 2008 300 Euro pro Kind, max. bis zum 25. Lebensjahr, bzw. solange wie Kindergeld gezahlt wird) erfolgen.
Kleiner Anreiz für junge Leute
Des Weiteren erhalten junge Menschen unter 25 Jahren bei Abschluss einer Riester-Rente einmalig 200,- Euro als zusätzliche Zulage vom Staat.
Voraussetzungen für die Förderung
Versicherungsnehmer einer Riester-Rente haben dann auf maximale Förderung einen Anspruch, wenn ein Mindesteigenbeitrag in Höhe von 4% des Brutto-Vorjahreseinkommens pro Jahr angelegt wird. Wenn ein geringerer Betrag pro Jahr in die Riester-Rente eingezahlt wird, erhält der Versicherte eine anteilige Förderung, die individuell berechnet wird.
Zum Rentenbeginn
Sobald ein Versicherter der Riester-Rente das 60. Lebensjahr erreicht, kann er die Auszahlung seiner lebenslangen Rente verlangen (Beginn der Abrufphase), alternativ können auch max. 30% des zur Verfügung stehenden Geldes (aktuelle geltende Regelung) einmalig und der restliche Geldbetrag als lebenslange Rente ausgezahlt werden.
Im Todesfall
Falls der Versicherte einer Riester-Rente allerdings vor Renteneintritt stirbt, wird in den meisten Tarifen der Riester-Rente dafür eine garantierte Leistung, z.B. eine Beitragsrückgewähr der eingezahlten Prämien an die Hinterbliebenen (Todesfallbegünstigte/ Bezugsberechtigte) gezahlt.
Bei Tod des Versicherten einer Riester-Rente vor dem 60. Lebensjahr oder einer Auflösung/Kündigung, müssen die bereits erhaltenen Zulagen an den Staat zurückgeführt werden.
Zudem kann eine Rentengarantiezeit (max. 25 Jahre – marktüblich) ab Rentenbeginn vereinbart werden, damit die Hinterbliebenen innerhalb des Zeitraumes der Rentengarantiezeit, Leistungen aus der Riester-Rente erhalten. Diese Leistung wird im Regelfall als Einmalbetrag an den/die Begünstigten ausgezahlt.
Nutzung
In der Praxis, werden Riester-Renten zumeist als Sparverträge zur privaten Altersvorsorge genutzt. Dann bestimmt der Versicherte die für ihn mögliche monatliche Prämie in Abhängigkeit zur gewünschten späteren Rentenhöhe, jedoch mind. 4% vom Brutto-Vorjahreseinkommen um die volle Förderung der Riester-Rente zu erhalten.
Wohnwirtschaftliche Zwecke
Zudem kann die Riester-Rente für wohnwirtschaftliche Zwecke genutzt werden. So kann ein Versicherter einer Riester-Rente bis zu 75% oder insgesamt 100% des Guthabens der Riester-Rente zur Anschaffung oder Herstellung von selbst genutztem Wohneigentum im Inland entnehmen. Ausführliche Informationen zur wohnwirtschaftlichen Verwendung erhalten Sie in unseren Verbrauchertipps: Wohn-Riester – so funktioniert´s
Schutz vor Zwangsauflösung
Des Weiteren bietet die Riester-Rente einen Hartz-IV-Schutz, d. h. dass die eingezahlten Gelder nicht gepfändet werden können und bei Beantragung von ALG I und/ oder II nicht als kapitalisierbares, verwertbares Vermögen gelten.
Anbieterwechsel
Zu beachten ist, dass ein Anbieterwechsel bei der Riester-Rente möglich ist, hierfür werden erneute Abschlusskosten und eine Übertragungs-Gebühr (in der Regel 40-120 Euro pro Vertrag) fällig.
Tarif-Modelle
Es gibt zwei Tarif-Modelle der Riester-Rente: Zum einen die klassische Riester-Rente mit dem Höchstrechnungszins (Garantiezinssatz genannt, derzeit 2,25% p. a. und ab 01.01.2012, für neu geschlossene Verträge 1,75% p.a.) und zum anderen die fondsgebundene Riester-Rente.
Bei der klassischen Riester-Rente entsteht die Rendite durch den Garantiezins und die Überschüsse der Gesellschaft, die z. B. durch höhere Zinserträge, geringere Sterblichkeit und Verwaltungskostenersparnissen zustande kommen. Die Höhe der Überschüsse der Riester-Rente können bei den einzelnen Versicherern sehr unterschiedlich (ca. 0,5-2% p. a.) ausfallen.
Bei der fondsgebundenen Riester-Rente werden die Beiträge u.a. in Garantiefonds und anderen Fonds nach Wahl des Versicherten angelegt. Auch hier entstehen Überschüsse, die von der Gesellschaft an den Versicherten weitergegeben werden müssen. Die Höhe der Überschüsse der fondsgebundenen Riester-Rente kann bei den einzelnen Versicherern auch sehr unterschiedlich (ca. 0,5-2% p. a.) ausfallen und die Rendite der fondsgebundenen Riester-Rente entwickelt sich entsprechend der gewählten Fonds, sie ist daher flexibel und nicht garantiert.
Zahlungsweisen
Gängige Zahlungsweisen der Riester-Rente sind: monatliche, viertel-, halb- oder jährliche Beiträge. Zudem können einmalige Einzahlungen in die Riester-Rente auch unterjährig erfolgen. Maximal sind 2.100 EUR pro Jahr förderfähig. Oft wird dies genutzt, um die steuerlichen Vorteile auszuschöpfen.
Tipps
1 – Die Rendite einer Riester-Rente und das Ablaufergebnis (monatliche Rente/max. mögliche Kapitalzahlung) können von Versicherer zu Versicherer sehr unterschiedlich sein, daher empfiehlt es sich besonders, zwischen den einzelnen Anbietern genau zu vergleichen.
2 – Sollte man Zahlungsschwierigkeiten haben ist es zu jeder Zeit möglich den Vertrag auszusetzen oder beitragsfrei zu stellen. Eine Nachzahlung bspw. zum Jahresende, sofern steuerlich sinnvoll und/oder um sich die vollständigen Zulagen zu sichern, kann grundsätzlich vorgenommen werden.
Die Aktivierung des Vertrages im selben Versicherungsjahr stellt jedoch keine Pflicht dar. Sollte eine Nachzahlung oder Zusatzzahlung zum Jahresende interessant sein, berücksichtigen Sie bitte die Bankarbeitstage, um den Vorteil tatsächlich im selben Versicherungsjahr nutzen zu können! Wer bis zum 15.12. überweist sollte grundlegend auf der sicheren Seite sein.
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