Das Genesungsgeld – auch als verbessertes Genesungsgeld bezeichnet – wird immer für die selbe Anzahl der Kalendertage, die die versicherte Person in vollstationärer Behandlung war, gezahlt. Eine weitere Voraussetzung ist überwiegend die Zahlung des versicherten Krankenhaustagegeld.
Im Übrigen wird das Genesungsgeld auch gezahlt, wenn die versicherte Person im Krankenhaus verstirbt.
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Genesungsgeld: Grundlage der Zahlung an den Versicherunsgnehmer
Sollte man durch einen Unfall einen stationären Krankenhausaufenthalt hinnehmen müssen, erhält man – sofern das Genesungsgeld mitversichert ist – aus der privaten Unfallversicherung das Unfallkrankenhaustagegeld bzw. Krankenhaustagegeld für den nachweislichen Aufenthalt im Krankenhaus.
Der Nachweis kann durch die Dokumentation des Krankenhauses sehr einfach belegt werden.
Hierzu wird vom Krankenhaus sozusagen automatisch ein Aufnahme- und Entlassungsschein ausgehändigt. Nach Kenntnis des Versicherers über die Dauer des stationären Aufenthalts, zahlt die private Unfallversicherung für die selbe Dauer des Krankenhausaufenthaltes das Genesungsgeld.

Ein Beispielfall zum Genesungsgeld
Die Mutter von Timo hat eine Unfallversicherung abgeschlossen, in der das Krankenhaustagegeld i.H.v. 20,- Euro und ebenso das Genesungsgeld i.H.v. 20,- Euro mitversichert ist.
Der kleine Timo fällt, während er mit seinem besten Freund herumtobt, unglücklich die Treppe hinunter und bricht sich dabei das rechte Schienenbein. Timo wird innerhalb von 30 Minuten in das nächstgelegene Krankenhaus eingeliefert und kann noch am selben Tag am Schienenbein operiert werden.
Leider muss Timo für 7 Tage im Krankenhaus bleiben bevor er entlassen wird. Bereits sechs Wochen nach der Entlassung ist Timo schon wieder mit seinem besten Freund unterwegs und macht die Gegend unsicher.
Die Unfallversicherung zahlt, neben dem versicherten Krankenhaustagegeld, auch für 7 Tage das Genesungsgeld an die Mutter von Timo (Versicherungsnehmer) aus:
- Krankenhaustagegeld: 7 Tage x 20,- Euro = 140,- Euro
- Genesungsgeld: 7 Tage x 20,- Euro = 140,- Euro
Insgesamt erhält Timos Mutter also 280,- Euro von der privaten Unfallversicherung für Timo ausgezahlt.
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Tipps zum Genesungsgeld
Tipps
Der Leistungszeitraum für das Genesungsgeld wird in manchen Unfallversicherungen bis zu 750 Kalendertage berücksichtigt bzw. gezahlt. Grundlegend gilt diese Regelung des Genesungsgelds für aufeinanderfolgende Tage, für die selbe Ursache eines Schadenfalls.
Sollte man auf Grundlage einer anderen Vorfalls (Schadenursache) das Genesungsgeld beziehen, beginnt die Rechnung des Zeitraums von vorn.
Gemäß der gesetzlichen Regelungen, muss man für (s)ein Kind keine Zuzahlung i.H.v. 10,-. Euro je Tag, für die ersten 28 Tages je Kalenderjahr, im Krankenhaus bezahlen. Dies gilt bis zum 18. Lebensjahr.
Daher ist das Krankenhaustagegeld als auch das Genesungsgeld eine willkommende Zusatzzahlung der privaten Unfallversicherung, die jedoch im Ausland einen sehr hohen Nutzen entfalten kann.
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