Der folgende Beitrag rund um die „Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)“ behandelt die folgenden Themen:
Inhaltsverzeichnis: Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
» Was ist die gesetzliche Krankenversicherung?
» Wie funktioniert eine private Krankenversicherung für Beamte?
» Die Höhe der Beihilfe (inkl. 2 Ausnahmenbeispiele)
» Wie funktioniert die Begleichung der Behandlungskosten?
» Was ist die Öffnungsaktion für Beamte?
» Versicherungsschutz für Beamte – gesetzliche Krankenversicherung
» „Pauschale Beihilfe“ bei gesetzlicher Krankenversicherung
» Bringt es für Beamte Sinn, sich für eine gesetzliche Krankenversicherung zu entscheiden?
» Viele gute Gründe für Beamte, eine private Krankenversicherung abzuschließen
» Welche private Krankenversicherung für Beamte ist die Richtige?
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Gesetzliche Krankenversicherung: Teil des deutschen Sozialversicherungssystems
Was ist die gesetzliche Krankenversicherung?
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein Teil des deutschen Sozialversicherungssystems, das die gesetzliche Aufgabe hat, „die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu verbessern“ (§ 1 SGB V).
Das deutsche Sozialversicherungssystem besteht aus vier weiteren Versicherungen:
- Rentenversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Unfallversicherung
- Pflegeversicherung
Zusammen mit der GKV bilden sie das deutsche Gesundheitssystem. Die maßgeblichen gesetzlichen Regelungen für die GKV sind im fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) niedergelegt.
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Gesetzliche Krankenversicherung: Bedürfnis schon lange lebendig.
Bereits im antiken Griechenland gab es soziale Sicherungen
Schon sehr früh haben Menschen begonnen, sich innerhalb ihrer jeweiligen Gesellschaften bei Unglücken oder in schwierigen Lebenssituationen gegenseitig zu unterstützen.
So gab es bereits im antiken Griechenland und Rom soziale Sicherungen, die ähnlich einiger Grundprinzipien der heutigen GKV aufgebaut waren. Im Mittelalter wurden Fürsorge und Pflege von Kranken zum größten Teil von Nonnen übernommen.
Die Klöster und ihre Arbeit wurden ausschließlich mit Spenden wohlhabender Adliger und Bürger finanziert sowie den Vermögen, welche die Nonnen mit ins Kloster brachten.
Im späteren Mittelalter organisierten sich die verschiedenen Berufsgruppen in Zünfte, innerhalb derer sie für die soziale und finanzielle Absicherung ihrer Zunftmitglieder und deren Familien sorgten. Berufsgruppen, die ein hohes Verletzungsrisiko hatten, begannen feste Abgaben bei ihren Mitgliedern einzusammeln.
Die Berg- und Minenarbeiter führten den sogenannten „Büchsenpfennig“ ein. Es wurde Geld in aufgestellten Büchsen gesammelt, das für verletzte oder verunglückte Kollegen verwendet werden konnte. In den Anfängen wurden diese Spenden auf freiwilliger Basis erhoben, doch als es sich zeigte, dass die eingesammelten Beträge nicht immer reichten, wurden die Spenden in eine verpflichtende Abgabe für alle umgewandelt.
Gesetzliche Krankenversicherung: Entstanden im deutschen Kaiserreich
Die Geschichte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in ihrer heutigen Form wurde im deutschen Kaiserreich auf den Weg gebracht und hat sich im Kern bis heute in ihren wichtigsten Grundsätzen erhalten. Sie ist der wichtigste Teil des deutschen Gesundheitssystems und zugleich der älteste Teil der Sozialversicherung.
Angestellte und Selbständige
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Gesetzliche Krankenversicherung: Start in Deutschalnd
Die Einführung der Krankenversicherung im 19. Jahrhundert
Ab der Mitte des 19. Jahrhunderts war die Gesellschaft massiven sozialen Verschiebungen unterworfen, da die Industrialisierung schnell Fahrt aufnahm. Die massenhafte Beschäftigung in Fabriken führte dazu, dass die Menschen zunehmend dem Risiko von Krankheit, Unfall oder Behinderung ausgesetzt waren.
Es gab zwar verschiedene Bemühungen für eine privaten Vorsorge, doch die reichten bei weitem nicht aus, um die Masse der Arbeiter ausreichend im Krankheits- und Unglücksfall abzusichern. Die Notwendigkeit eines umfassenden Sicherungssystems zeichnete sich ab.
Denn die Praxis sieht so aus:
Wenn ein Arzt eine Rechnung schreibt, so gilt ein Zahlungsziel von 4 Wochen. Innerhalb dieser Zeit muss die Rechnung beglichen werden.
PKV-Tipp → So funktioniert´s: Abrechnung und Kostenerstattung.
Gesetzliche Krankenversicherung: Ursprung im Krankenversicherungsgesetz
Bismarcks Krankenversicherungsgesetz von 1883/84
Gleichzeitig befürchtete die Monarchie, dass die Bewegung der Sozialdemokratie durch ihr Engagement für die Arbeiterklasse erstarken und eine „Revolution von unten“ bewirken könnte. Bismarck reagierte mit seiner Sozialgesetzgebung auf diese gesellschaftlichen Veränderungen, um sich weiterhin der Loyalität der Arbeiterschaft zu versichern.
Tipp → Öffnung für Beamtenanwärter seit 2019.
Am 1. Dezember 1884 trat das „Gesetz zu Krankenversicherung der Arbeiter“ in Kraft, welches den Beginn der gesetzlichen Krankenversicherung im modernen Sinne markiert. Schon damals wurden die Krankenkassenbeiträge auf Arbeitgeber (1/3) und Arbeitnehmer (2/3) aufgeteilt.
Die Leistungen der Krankenversicherung im Jahre 1884 bedeuteten zum damaligen Zeitpunkt eine enorme Verbesserung und Absicherung der arbeitenden Bevölkerung. Krankengeld gab es ab dem dritten Tag, es wurden 60 Prozent des Lohnes bis zu 26 Wochen bezahlt.
Der Versicherungsschutz beinhaltete die Bezahlung von ärztlichen Behandlungen, Arznei- und Hilfsmittel, Krankenhausbehandlung, Sterbegeld und eine Unterstützung für Wöchnerinnen (Mutterschaftshilfe).
Gesetzliche Krankenversicherung: Vier Prinzipien
Das Prinzip der gesetzlichen Krankenversicherung
Bis heute beruht das soziale Krankenversicherungssystem auf den drei Prinzipien:
- Solidarität
- Subsidarität und
- Korporatismus
Auch heute noch teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung.

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Gesetzliche Krankenversicherung: Das Sachleistungsprinzip
Die gesetzliche Krankenversicherung umfasst die Ansprüche auf ärztliche und zahnärztliche Behandlungen, Krankenhausaufenthalte, Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, gewisse haushaltsnahe Dienstleistungen sowie Präventionsmaßnahmen.
Auch Kranken- und Mutterschaftsgeld zählen hierzu. Die Ausgestaltung der verschiedenen Leistungen ist im sogenannten Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen geregelt, welcher weitgehend einheitlich ist.
Wenn Leistungen im ambulanten und stationären Bereich beansprucht und erbracht werden, rechnet die Arztpraxis oder das Krankenhaus direkt mit der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse ab.
Bei Medikamenten und Hilfsmitteln, bei Krankenhausaufenthalten und ambulanten Leistungen kann es zu Zuzahlungen kommen, die der Versicherte selbst zu tragen hat.
Private Krankenversicherung (PKV)
Rechtsanspruch auf Kindernachversicherung nach § 198 Absatz 1 VVG:
Demnach muss eine Versicherungsgesellschaft ein neugeborenes Kind ab Vollendung der Geburt ohne Risikozuschläge und Wartezeiten versichern, wenn am Tag der Geburt mindestens ein Elternteil in einer PKV versichert ist und die Anmeldung zur Versicherung spätestens zwei Monate nach dem Tag der Geburt rückwirkend erfolgt.
Eine umfassende Information über die verschiedenen Positionen des Leistungskatalogs lesen Sie in einem eigenen Abschnitt weiter unten im Text.
Gesetzliche Krankenversicherung: Aktueller Beitragssatz
Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung
Die heutigen Beiträge* setzen sich aus dem allgemeinen Beitragssatz und dem sogenannten Zusatzbeitrag zusammen. Aktuell liegt der allgemeine Beitragssatz bei 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens, diesen teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer hälftig.
* Stand: 07-2022
Den sogenannten Zusatzbeitrag kann jede Krankenkasse für sich festlegen, im Durchschnitt liegt er aktuell* bei etwa 1,3 % vom Bruttolohn. Auch dieser Zusatzbeitrag geht hälftig zu Lasten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
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Gesetzliche Krankenversicherung: Versicherungspflicht tritt in Kraft
Die allgemeine Krankenversicherungspflicht seit 2009
Seit dem Jahr 2009 gilt gemäß § 193 Absatz 3 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) die allgemeine Krankenversicherungspflicht für alle Personen, die einen deutschen Wohnsitz haben. Damit besteht seit dem 1. Januar 2009 in Deutschland eine allgemeine Krankenversicherungspflicht.
Schon zwei Jahre zuvor wurde 2007 die Versicherungspflicht für die gesetzliche Krankenversicherung im Rahmen des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes eingeführt. Nach diesem Gesetz müssen sich alle Arbeitnehmer (Voraussetzungen) gesetzlich versichern, wenn sie keine private Krankenversicherung, Beihilfe oder Heilfürsorge in Anspruch nehmen.
Eine Ausnahme bildeten damals Selbständige. Doch auch für diesen Personenkreis gilt heute ebenfalls die allgemeine Krankenversicherungspflicht.
Durch die Einführung dieser Pflicht sollte die damals geschätzte Anzahl der Bundesbürger ohne Krankenversicherung (400.000 im Jahr 2007) deutlich reduziert werden. Seit Einführung der Allgemeinen Krankenversicherungspflicht ist diese Quote nun erheblich gesunken.
Für das Jahr 2022 gibt es Schätzungen, dass noch etwas über 60.000 Menschen in Deutschland ohne Krankenversicherung leben. Allerdings geht man auch davon aus, dass die Dunkelziffer erheblich höher ist und perspektivisch von einer Zunahme der nichtversicherten Menschen auszugehen ist
In der gesetzlichen Krankenversicherung müssen sich alle Arbeitnehmer versichern, deren Jahreseinkommen die Versicherungspflichtgrenze nicht überschreitet.
→ Die Pflichtversicherung betrifft…
Beschäftigte, die jedoch mit ihrem Gehalt sowohl im Vorjahr als auch im neuen Jahr die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigen, gelten in der Krankenversicherung versicherungsfrei. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze beträgt aktuell im Jahr 2022 in den alten sowie den neuen Bundesländern 64.350 Euro.
» 2022: monatliche Beitragsbemessungsgrenze «
In die Berechnung der Jahresarbeitsentgeltgrenze fließen aber nicht nur die regulären Einkünfte durch die Berufstätigkeit mit ein, sondern auch weitere Einkünfte wie Mieteinnahmen, Bonus- oder Sonderzahlungen sowie Weihnachts- und Urlaubsgeld.
Demzufolge müssen sich folgende Gruppen pflichtversichern:
- Arbeitnehmer mit einem Monatslohn ab 451 Euro monatlich und weniger als der Jahresarbeitsentgeltgrenze (64.350 Euro im Jahr 2022 in den alten sowie den neuen Bundesländern).
- Auszubildende, Studenten und Praktikanten, die eine berufspraktische Ausbildung machen und dafür keine Vergütung erhalten.
- Bezieher von ALG I und ALG II (Hartz 4).
- Rentnerinnen und Rentner bei gegebenen Vorversicherungszeiten.
- Freiberufliche in der Forst- und Landwirtschaft.
- Künstler und Publizisten.
Gesetzliche Krankenversicherung: Jährliche Anpassung
Anpassung an die Gehaltsgrenze
In der Regel wird jedes Jahr vor dem Jahreswechsel die Gehaltsgrenze angepasst. Fällt ein Arbeitnehmer im Folgejahr unter diese Grenze, wird er wieder krankenversicherungspflichtig in der GKV. Im Zeitraum von zwei Wochen müssen sich Arbeitnehmer dann für eine gesetzliche Krankenversicherung entscheiden.
Dieser steigt mit dem zweiten Kind zumeist auf 70 %. Lediglich in wenigen Bundesländern wie beispielsweise in Hessen und Bremen sind die Beitragssätze anders geordnet. Der Beitrag einer privaten Krankenversicherung für Beamte bemisst sich im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse nicht nach dem Gehalt.
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Hier spielen andere Faktoren eine Rolle, zum Beispiel das Einstiegsalter und vor allem auch der Gesundheitszustand. Wenn ein Beamter schließlich in Pension geht, erhöht sich auch sein Beihilfeanspruch auf 70%, weshalb man auch im Alter bei wahrscheinlich vermehrtem Behandlungsbedarf und generell steigenden Behandlungskosten bestens geschützt ist.
- Ein riesengroßer Vorteil dabei ist das wesentlich bessere Leistungsniveau der privaten Krankenversicherungen im Vergleich zu den Leistungen der GKV’s.
- Private Krankenversicherungen, wenn sie richtig gewählt sind, zeichnen sich durch ein sehr attraktives Preis-Leistungsverhältnis aus.
- Ein weiterer Grund sind die Beihilfezahlungen, die jedem Beamtenanwärter oder Beamten gesetzlich zustehen.
- Man kann sich den privaten Versicherungsschutz individuell zusammenstellen und verschiedene Mehrleistungen einfach dazubuchen, wie Einbettzimmer- aufenthalt im Krankenhaus, Chefarztbehandlung oder natürlich spezielle Tarife für den Zahnbereich, in dem Behandlungen bekanntermaßen sehr schnell sehr teuer werden können.
- Als privat versicherter Beamter hat man die freie Wahl unter allen Ärzten und Krankenhäusern.
- Nicht einmal ein problematischer Gesundheitszustand kann eine Aufnahme in die private Krankenversicherung verhindern, aufgrund der Öffnungsaktion der Krankenkassen.
- Viele private Krankenversicherer bieten inzwischen spezielle beihilfekonforme Tarife. Diese sind auf die jeweiligen Beihilfeordnungen des Bundes und der Länder abgestimmt.
- Im Gegensatz zur GKV können die vereinbarten Leistungen nicht gekürzt oder verändert werden. Der einmal geschlossene Vertrag gilt unabänderlich und kann nicht durch gesetzliche Änderungen oder Reformen im Gesundheitswesen im Nachhinein verändert werden. Das bietet eine maximale Versorgungssicherheit und Verlässlichkeit rund um die Fragen und Herausforderungen im Bereich der Gesundheit.
Bei all diesen Vorteilen bleibt eigentlich nur noch eine Frage übrig:
Gesetzliche Krankenversicherung: Ihre Wahl zwischen 97 Krankenkassen
Versicherungspflicht, aber freie Krankenkassenwahl
Wer die Jahresarbeitsentgeltgrenze unterschreitet, ist verpflichtet, sich gesetzlich krankenversichern zu lassen. Allerdings kann man die Krankenkasse frei wählen.
Von den über 83 Millionen in Deutschland lebenden Menschen waren im Jahr 2021 circa 73 Millionen in 103 verschiedenen Kassen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert. Die Zahl der Beiträge zahlenden Mitglieder lag etwas über 57 Millionen, die Anzahl der kostenfrei mitversicherten Familienangehörigen belief sich auf etwas mehr als 16 Millionen.
Gesetzliche Krankenversicherung: Was ist Ihnen wichtig?
Daher sollte man sich eingehend mit diesem Thema befassen und sich wirklich darüber klar werden, welche Leistungen man im Krankheitsfall unbedingt braucht und auf welche man in keinem Fall verzichten möchte.
Man sollte sich daher verschieden Fragen stellen und für sich selbst beantworten:
- Wie schätzt man den eigenen Gesundheitsstatus und mögliche persönliche
gesundheitliche Schwachstellen ein?
- Von welchen Behandlungen verspricht man sich den größtmöglichen
Gesundheitsnutzen?
- Möchte man möglicherweise auch zur Kur fahren und sicher sein, dass einem alle Kurorte mit ihren verschiedenen Leistungsangeboten zur Verfügung stehen?
- Möchte man die Gewissheit haben, bei Komplikationen auf das Wissen und Know How erfahrener Spezialisten Zugriff zu haben?
- Möchte man vielleicht auch alternative Behandlungsangebote nutzen können?
- Wie soll die Versorgung im Falle eines Krankenhausaufenthaltes aussehen?
- Welche Zahnbehandlungen werden in Zukunft anstehen und wie hochwertig sollen diese Behandlungen sein?
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André Böttcher – Versicherungsmakler Berlin
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Es gibt Gespräche, die sich im Nachhinein als enorm wichtig und unverzichtbar erweisen. Das Gespräch über die optimale Krankenversicherung mit einem Versicherungsexperten fällt mit Sicherheit in diese Kategorie!
Gesetzliche Krankenversicherung: Nicht versichern und die Konsequenzen
Keine Krankenversicherung – ist das möglich?
Grundsätzlich ist es möglich, dass Menschen in Deutschland keine Krankenversicherung haben. Dieser unglückliche Umstand betrifft vor allem Selbständige in Deutschland.
Jedoch sollte im eigenen finanziellen Interesse niemand ohne Krankenversicherung bleiben.
Es ist zwar kein Straftatbestand, wenn man der Versicherungspflicht nicht nachkommt, aber es laufen nicht gezahlte Versicherungsbeiträge seit Bestehen der fehlenden Versicherung auf und hinzu kommen noch Säumniszuschläge von bis zu 60 Prozent der ausstehenden Beiträge.
Wechseln ist ganz einfach. Auch für Sie!

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Gesetzliche Krankenversicherung: Rückkehr nach „Pause“
Rückkehr in die Krankenversicherung
Wenn man aus irgendeinem Grund keine Krankenversicherung mehr hat, kann man jederzeit in seine Versicherung zurückkehren. Gesetzlich Versicherte wenden sich an ihre letzten Krankenkassen.
Privat Versicherte müssen in die private Krankenversicherung zurückkehren. Die zuständige Versicherung ist dazu verpflichtet zuvor Versicherte, unabhängig von deren Gesundheitszustand, wieder aufzunehmen.
Sein Sie wieder dabei und treffen Sie Ihre Wahl.

André Böttcher – Versicherungsmakler Berlin
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Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personen- und Berufsbezeichnungen gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
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