Etliche Versicherungsprodukte, die man abschliessen kann, fallen unter den Bereich der Geschäftversicherung. Inwieweit eine Absicherung eines Risikos sinnvoll ist, muss in jedem Einzelfall entschieden werden. Man kann schon fast prinzipiell, wie im Privatbereich sagen,
dass eine Inhaltsversicherung und Betriebshaftpflichtversicherung zur grundlegenden Absicherung einer jeden Firma bestehen sollte. Die Inhaltsversicherung ist im weitesten Sinne vergleichbar mit einer Hausratversicherung, wie die Betriebshaftpflichtversicherung mit einer privaten Haftpflichtversicherung.
Der Unterschied ist darin zu finden, dass jedes Gewerbe in der Geschäftsversicherung nach unterschiedlichen Risikoklassen eingestuft wird. Zusätzlich ist der Versicherungsumfang und die Leistungshöhe, eventuelle Selbstbeteiligungen und die Zahlungsweise ausschlaggebend für die Versichernungsprämie.
Ein abgeschlossener 3-Jahresvertrag in der Geschäftsversicherung beinhaltet im Regelfall 10% Dauernachlass auf die Versicherungsprämie. Im Übrigen fällt bei einer jährlichen Zahlungsweise der Ratenzahlungs- zuschlag, zumeist in Höhe von 6% weg.
Unter anderem gehören folgende Versicherungen zu dem Bereich der Geschäftversicherung, die Sie in unserem Versicherungslexikon nachlesen können.
Geschäftsversicherungen nach alphabetische Sortierung:
Versicherungsarten |
A |
Autoinhaltsversicherung |
B |
Berufshaftpflichtversicherung |
betriebliche Altersvorsorge |
Betriebshaftpflichtversicherung |
Betriebsschließungsversicherung |
Betriebsunterbrechungsversicherung |
E |
Elektronikversicherung |
Entertainmentversicherung |
F |
Filmausfallversicherung |
Flottenversicherung |
Forderungsausfallversicherung |
G |
Gebäudeversicherung |
H |
Hagelversicherung |
I |
Inhaltsversicherung |
Internethaftpflichtversicherung |
K |
Kautionsversicherung |
M |
Maschinenversicherung |
Maschinen- und Kaskoversicherung |
Musterkollektionsversicherung |
P |
Produkthaftpflichtversicherung |
R |
Rechtsschutzversicherung |
S |
Schiffsversicherung |
U |
Umwelthaftpflichtversicherung |
V |
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung |
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Manager |
Vertrauensschadenversicherung |
Tipp
Eine Geschäftsversicherung kann mit der nachweislichen Aufgabe (Gewerbeabmeldung) des Gewerbes aufgehoben werden. In diesem Zusammenhang muss sich kein Neugründer vor einem 3-Jahresvertrag (maximale Vertragsdauer ohne automatische Vertragsverlängerung) fürchten.
Eine Außnahme stellt hier die Gebäudeversicherung für überwiegend- oder ausschließlich gewerblich genutzte Gebäude dar, sofern man Eigentümer ist und damit an den Eintrag in das Grundbuch gebunden ist.
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Gebäudeversicherung darf Leistungen im Schadenfall nicht aufgrund von Eigenleistungen kürzen

Gebäudeversicherung haftet für herabstürzende Schnee- oder Eismassen

Gebäudeversicherung kann Leistung bei grob fahrlässiger Verursachung verweigern

Gebäudeversicherung kann nur Regress bei grober Fahrlässigkeit verlangen

Gebäudeversicherung muss nicht für Verlust bei Auslagerungen an Dritte aufkommen

Gebäudeversicherung trägt keinen Sturmschaden an Gartenmauer

Bauherrenhaftpflichtversicherung

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