Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung für alle Halter eines im Straßenverkehr zugelassenen Kfz´s und schützt den Versicherten gegen Ansprüchen Dritter in Form von Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Die Höhe der Deckung einer Kfz-Haftpflichtversicherung kann von Versicherer zu Versicherer sehr unterschiedlich ausfallen. Sie entspricht jedoch mindestens der gesetzlichen Mindestdeckung:
- 7,5 Mio. Euro bei Personenschäden,
- 1 Mio. Euro bei Sachschäden und
- 50.000 Euro bei Vermögensschäden.
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Die meisten Versicherungsgesellschaften einer Kfz- Haftpflichtversicherung bieten an, die Deckung auf 100 Mio. oder eine unbegrenzte Höhe zu erweitern, dies erhöht den Beitrag minimal. Wenn Schäden über die Deckung der Kfz-Haftpflichtversicherung hinausgehen, haften je nach Schadensfall / Ausgangssituation entweder der Fahrzeughalter, der Fahrer oder beide gesamtschuldnerisch.
Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt ein Kontrahierungszwang, d. h. dass ein Versicherungsunternehmen den Antrag auf Erteilung einer Kfz-Haftpflichtversicherung annehmen muss.
Wenn ein Versicherter einer Kfz-Haftpflichtversicherung erhebliche Vorschäden vorzuweisen hat, kann die Versicherung den Vertrag unter bestimmten Bedingungen annehmen (z. B. eine Selbstbeteiligung verlangen). Die Beiträge einer Kfz- Haftpflichtversicherung können sich von Versicherer zu Versicherer stark unterscheiden.
Der Schadenfreiheitsrabatt (ein Bonus/Malus-System, basierend darauf wie lange der Vertrag schadenfrei läuft) kann die Versicherungsprämie der Kfz-Haftpflichtversicherung um bis zu 75 % reduzieren (ausgehend von 100% – SF 1 / im Regelfall).
Wenn besonders viele Schäden auftreten, erhöht sich die Prämie der Kfz-Haftpflichtversicherung (bis zu 260 % der Normalprämie). Des Weiteren werden die Prämien einer Kfz-Haftpflichtversicherung mit Hilfe statistischer Merkmale berechnet:
- Der Typklasse des Fahrzeuges (Schadenhäufigkeit des bestimmten Fahrzeugmodells).
- Der Regionalklasse des Zulassungsortes (Schadenhäufigkeit in einer bestimmten Region).
Zudem können folgende Kriterien ebenfalls Einfluss auf die Prämienberechnung einer Kfz-Haftpflichtversicherung haben (auch im Zusammenhang mit einer Teilkaskoversicherung):
- die jährliche Fahrleistung
- der Berufszweig oder Beruf in dem man tätig ist
- das Alter des Fahrzeuges bei Zulassung auf den Versicherungsnehmer, der Neuwert und/oder der Zeitwert des Fahrzeuges
- Eintragungen im Verkehrszentralregister (Punktestand / Flensburg)
- Zeitraum seit Ausstellung der Fahrerlaubnis des Versicherungs- nehmers und/oder des Fahrers
- Alter des Versicherungsnehmers und/oder der Fahrer
- der Abstellplatz des Fahrzeuges
Gängige Zahlungsweisen der Kfz-Haftpflichtversicherung sind: monatliche, viertel-, halb- oder jährliche Beiträge, wobei viele Versicherer auf den Ratenzahlungszuschlag bei jährlicher Zahlungsweise der Kfz-Haftpflichtversicherung verzichten.
Tipps
1 – Oft gibt es weitere Tarifmerkmale der Versicherer einer Kfz-Haftpflichtersicherung. Da sich diese allerdings verändern können, empfiehlt es sich, regelmäßig eine Überprüfung der Kfz-Haftpflichtversicherung vorzunehmen.
2 – Eine Kfz-Haftpflichtversicherung muss in einem Versicherungsjahr (VJ) nur 6 Monate unfallfrei bestehen (die Kfz-Haftpflichtversicherung muss in einem Versicherungsjahr nicht in Folge bestehen), um im nächsten Versicherungsjahr in die bessere Schadenfreiheitsklasse gestuft zu werden.
3 – Um ein Kfz zulassen zu können benötigen Sie eine eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) – früher hat man eine Doppelkarte erhalten. Dank der technischen Entwicklungen besteht seit einiger Zeit die Möglichkeit sich diese eVB per SMS und/oder per E-Mail schicken zu lassen.
Mit der Übermittlung an den Halter oder Versicherungsnehmer wird die eVB parallel an die Zulassungsbehörde übermittelt. Man gibt bei der Zulassung die empfangene eVB-Nummer an, die bereits in den Systemen der zuständigen Zulassungsstelle hinterlegt ist. Einfacher geht´s wirklich nicht.
4 – Bitte achten Sie darauf, dass die Kfz-Steuer, sofern keine Befreiung besteht, sofort bei der Zulassung zu entrichten ist (in bar oder per EC-Karte). Die Zahlungsweise der Kfz-Steuer hängt von der Höhe des Jahresbetrages ab. Bis … Euro muss die Kfz-Steuer grundsätzlich jährlich entrichtet werden.
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