Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gemäß des Pflichtversicherungsgesetzes; § 1 für alle Halter eines im Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeugs verpflichtend. Sie schützt den Versicherungsnehmer gegen Ansprüchen Dritter. Folgende Leistungen sind prinzipiell mitversichert:
- Personenschäden,
- Sachschäden und
- Vermögensschäden.
Des Weiteren prüft die Kfz-Haftpflichtversicherung immer, ob der Schadensersatzanspruch gerechtfertigt ist. Denn nicht selten kommt es zum Streit über die Schuldfrage.
André Böttcher – Versicherungsmakler Berlin
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Kfz-Haftpflichtversicherung: Mindesthöhe der Versicherungssumme für Kraftfahrzeuge einschließlich der Anhänger je Schadensfall
Kfz-Haftpflichtversicherung: Die gesetzliche Mindestdeckung
Die Höhe der Deckung (Versicherungsssummen) einer Kfz-Haftpflichtversicherung kann sich bei den Versicherungsunternehmen etwas unterscheiden. Sie entspricht jedoch mindestens der gesetzlichen Mindestdeckung (§ 4 Pflichtversicherungsgesetz):
- 7.500.000 Euro für Personenschäden,
- 1.220.000 Euro für Sachschäden und
- 50.000 Euro für Vermögensschäden.
Die meisten Versicherungsgesellschaften, die eine Kfz-Haftpflichtversicherung anbieten, geben eine Deckung von 50 Mio oder 100 Mio. Euro. Darüber hinaus ist sogar eine ‚unbegrenzte Deckung‘ möglich zu versichern. Dies erhöht den Beitrag tatsächlich nur minimal.
Wenn Schäden über die Deckung der Kfz-Haftpflichtversicherung hinausgehen (sehr selten), haften je nach Schadensfall / Ausgangssituation entweder der Fahrzeughalter, der Fahrer oder beide gesamtschuldnerisch.
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Welche Personen sind in der Kfz-Haftpflichtversicherung mitversichert?
Wer ist in der Kfz-Haftpflichtversicherung versichert?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer und folgende Personen (sog. mitversicherte Personen):
- den Halter des zugelassenen Fahrzeugs,
- den Eigentümer des versicherten Fahrzeugs,
- den Fahrer des versicherten Fahrzeugs,
- ggf. die ‚technische Aufsicht‚ für Fahrzeuge mit einer autonomen Fahrfunktion,
- die berechtigten Insassen, es sei denn, eine andere Versicherung ist eintrittspflichtig (Schadensfall) » oder (je nach Bedingungen) « den Beifahrer der im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses den berechtigten Fahrer nicht nur gelegentlich begleitet.
» Ausgenommen sind: Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeuge,
- Ihren Arbeitgeber oder öffentlichen Dienstherrn, wenn das versicherte Kfz mit Ihrer Zustimmung für dienstliche Zwecke gebraucht wird,
- den Omnibusschaffner, der im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses mit Ihnen oder mit dem Halter des versicherten Fahrzeugs tätig ist,
Die mitversicherten Personen können ihre ‚berechtigten Ansprüche‘ aus dem Versicherungsvertrag selbstständig gegen den Versicherer, der das Kfz versichert hat, erheben.
Kfz-Haftpflichtversicherung: Versicherung muss Versicherungsschutz bieten
Kfz-Haftpflichtversicherung: Die Pflicht zu versichern!
In der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt ein sogenannter Kontrahierungszwang, d. h. dass ein Versicherungsunternehmen den Antrag auf Erteilung einer Kfz-Haftpflichtversicherung annehmen muss.
Autoversicherung Berlin
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Wenn ein Versicherter einer Kfz-Haftpflichtversicherung viele Vorschäden vorzuweisen hat (‚SFKlasse‘ ‚0‘ oder ‚M‘), kann die Versicherung den Vertrag unter bestimmten Bedingungen annehmen (z. B. eine Selbstbeteiligung verlangen)..
Kfz-Haftpflichtversicherung: Vergleichen und Beitrag sparen!
Kfz-Haftpflichtversicherung: Vergleichen lohnt sich!
Vergleichen lohnt sich: Der Beitrag einer Kfz-Haftpflichtversicherung kann sich von Versicherer zu Versicherer erheblich unterscheiden. Hierbei werden – unter Umständen – Unterschiede von über dem doppelten der verlangten Prämie erreicht werden. So kann eine Kfz-Haftpflichtversicherung bei einem Versicherer z. B. 26 Euro je Monat kosten und für dasselbe Kfz (identische SF-Klasse) verlangt der ‚teuerste Versicherer‘ knapp 63 Euro monatlich.
In diesem Rechenbeispiel (tatsächlich berechnet) beträgt die Ersparnis sogar 444,- Euro im Jahr in der Kfz-Haftpflichtversicherung.
Kfz-Versicherung: Rabattübertragung
Voraussetzung für die Anrechnung ist grundlegend, dass die Person, die die SF-Klasse erhalten möchte, ein berechtigter Fahrer des Kfz´s ist bzw. war, von dem die SF-Klasse übertragen werden soll.
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Der Schadenfreiheitsrabatt (ein Bonus/Malus-System, basierend darauf wie lange der Vertrag schadenfrei läuft) kann die Versicherungsprämie der Kfz-Haftpflichtversicherung um bis zu 75 % reduzieren (ausgehend von 100% – SF 1 / im Regelfall).
Wenn besonders viele Schäden auftreten, erhöht sich die Prämie der Kfz-Haftpflichtversicherung (bis zu 260 % der Normalprämie). Des Weiteren werden die Prämien einer Kfz-Haftpflichtversicherung mit Hilfe statistischer Merkmale berechnet:
- Der Typklasse des Fahrzeuges (Schadenhäufigkeit des bestimmten Fahrzeugmodells).
- Der Regionalklasse des Zulassungsortes (Schadenhäufigkeit in einer bestimmten Region).
Kündigungsfrist: Kfz-Versicherung
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André Böttcher – Versicherungsmakler Berlin
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Zudem können folgende Kriterien ebenfalls Einfluss auf die Prämienberechnung einer Kfz-Haftpflichtversicherung haben (auch im Zusammenhang mit einer Teilkaskoversicherung):
- die jährliche Fahrleistung
- der Berufszweig oder Beruf in dem man tätig ist
- das Alter des Fahrzeuges bei Zulassung auf den Versicherungsnehmer, der Neuwert und/oder der Zeitwert des Fahrzeuges
- Eintragungen im Verkehrszentralregister (Punktestand / Flensburg)
- Zeitraum seit Ausstellung der Fahrerlaubnis des Versicherungsnehmers und/oder des Fahrers
- Alter des Versicherungsnehmers und/oder der Fahrer
- der Abstellplatz des Fahrzeuges
Gängige Zahlungsweisen der Kfz-Haftpflichtversicherung sind: monatliche, viertel-, halb- oder jährliche Beiträge, wobei viele Versicherer auf den Ratenzahlungszuschlag bei jährlicher Zahlungsweise der Kfz-Haftpflichtversicherung verzichten.
Was ist eine Führerscheinregelung?
Die Führerscheinregelung in der Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine entgegenkommende Maßnahme der Versicherer zur Einstufung in eine bessere Schadenfreiheitsklasse …
Tipps zur Kfz-Haftpflichtversicherung
Tipps
Oft gibt es weitere Tarifmerkmale der Versicherer einer Kfz-Haftpflichtersicherung. Da sich diese allerdings verändern können, empfiehlt es sich, regelmäßig eine Überprüfung der Kfz-Haftpflichtversicherung vorzunehmen.
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung muss in einem Versicherungsjahr (VJ) nur 6 Monate unfallfrei bestehen (die Kfz-Haftpflichtversicherung muss in einem Versicherungsjahr nicht in Folge bestehen), um im nächsten Versicherungsjahr in die bessere Schadenfreiheitsklasse gestuft zu werden.
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Wann wird man gestuft?
Wann wird man gestuft?
Um ein Kfz zulassen zu können benötigen Sie eine eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) – früher hat man eine Doppelkarte erhalten. Dank der technischen Entwicklungen besteht seit einiger Zeit die Möglichkeit sich diese eVB per SMS und/oder per E-Mail schicken zu lassen.
Mit der Übermittlung an den Halter oder Versicherungsnehmer wird die eVB parallel an die Zulassungsbehörde übermittelt. Man gibt bei der Zulassung die empfangene eVB-Nummer an, die bereits in den Systemen der zuständigen Zulassungsstelle hinterlegt ist. Einfacher geht´s wirklich nicht.
Bitte achten Sie darauf, dass die Kfz-Steuer, sofern keine Befreiung besteht, sofort bei der Zulassung zu entrichten ist (in bar oder per EC-Karte). Die Zahlungsweise der Kfz-Steuer hängt von der Höhe des Jahresbetrages ab. Bis … Euro muss die Kfz-Steuer grundsätzlich jährlich entrichtet werden.
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