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Krankentagegeldversicherung

28. September 2023
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Krankentagegeldversicherung

Die Krankentagegeldversicherung bietet Arbeitnehmern und Selbstständigen eine Absicherung ihres Einkommens im Krankheitsfall. Wenn die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers in der Regel nach dem 42. Tag endet, zahlt die Krankenkasse das Krankentagegeld weiter.

In einem solchen Fall kann jedoch eine Einkommenslücke entstehen, die mit Hilfe einer Krankentagegeldversicherung geschlossen werden kann. Besonders wichtig ist eine Krankentagegeldversicherung für Selbständige, da sie seit dem 1. Januar 2009 keinen Anspruch auf Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung haben.

Selbstständige können ihre Krankentagegeldversicherung  entweder durch einen Tarif für Krankentagegeld bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse oder über eine private Krankentagegeldversicherung abschließen.  Die Höhe des Krankentagegelds wird anhand eines Tagessatzes festgelegt (z. B. 50 Euro pro Tag, ab dem 43.Tag der Krankheit), hierbei empfiehlt es sich zu beachten, dass das Krankentagegeld nur bis zur Höhe der nachgewiesenen Einkommensverluste geleistet wird.

Wie viel kostet die Tagegeldversicherung?

 

 

 

 

 

Daher sollten sich Versicherte einer Krankentagegeldversicherung vor Abschluss genau überlegen, in welcher Höhe sie das Krankentagegeld abschließen, damit sie im Krankheitsfall nicht zu gering oder zu hoch durch die Krankentagegeldversicherung abgesichert sind.

Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, das Tagegeld zu staffeln (z. B.  150 Euro ab der vierten Krankheitswoche & 200 Euro ab der siebten Woche). Je länger die Karenzzeit (Wartezeit bis zum vertraglich vereinbarten Leistungseintritt ) der Krankentagegeldversicherung ausfällt, desto geringer ist die monatliche Prämie.

Die Höhe der Prämie der Krankentagegeldversicherung ist von mehreren Kriterien abhängig. Diese sind: Eintrittsalter, vereinbarte monatliche Höhe des Krankentagegeldes, Gesundheitszustand, Geschlecht dem und ausgeübter Beruf. Die Prämie der Krankentagegeldversicherung kann monatlich, viertel-, halb- oder jährlich gezahlt werden.

Tipp

Die Krankentagegeldversicherung muss nicht zwingend bei der Gesellschaft abgeschlossen werden, bei der man krankenversichert ist. Die Trennung zwischen der Krankenversicherung und der Krankentagegeldversicherung kann manchmal eine Ersparnis bei der Prämie bringen. Inwieweit das sinnvoll ist, muss jeder für sich entscheiden.

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