durch Auszahlung eines Geldbetrags (Versicherungssumme) zum Erlebens- oder zum Todesfall der versicherten Person. Vertragspartner der kapitalbildenden Lebensversicherung sind:
- Versicherungsnehmer,
- Versicherer
- und die versicherte Person (Versicherter)
- ggf. ein anderer Beitragzahler
Im Regelfall ist der Versicherungsnehmer und die versicherte Person (Versicherter) die selbe Person.
Wenn der Versicherte nicht mit dem Versicherungsnehmer (Antragsteller) einer kapitalbildenden Lebensversicherung identisch ist, so muss gemäß § 150 II VVG für Versicherungen, die auch für den Todesfall Leistungen gewähren, immer der Einwilligung des Versicherten.
Des Weiteren kann der Versicherungsnehmer einer kapitalbildenden Lebensversicherung für den Todesfall einen Begünstigten bzw. Bezugsberechtigten benennen (Bezugsberechtigung). Die Bezugsberechtigung kann widerruflich oder unwiderruflich gewählt werden.
Die Versicherungsleistung der kapitalbildenden Lebensversicherung wird fällig, sobald die versicherte Person den vereinbarten Zeitpunkt erlebt. Aus der kapitalbildenden Lebensversicherung erhält der Versicherungsnehmer die vereinbarte Versicherungssumme in Form einer Einmalzahlung oder einer lebenslanges monatlichen Rente oder einer kombinierten Form aus Kapital- und lebenslanger Rentenzahlung.
Falls die versicherte Person allerdings vor dem vertraglich festgelegten Zeitpunkt stirbt, wird in den meisten Tarifen der kapitalbildenden Lebensversicherung dafür eine garantierte Leistung – die Todesfallleistung – an den im Vertrag benannten Hinterbliebenen (Bezugsberechtigten/Todesfallbegünstigten) gezahlt.
Die Prämie einer kapitalbildenden Lebensversicherung richtet sich nach folgenden Kriterien:
- Eintrittsalter des Versicherten,
- der Versicherungsdauer,
- der/den Versicherungsleistung/-en,
- der Beitragszahlungsdauer (muss nicht mit der Versicherungsdauer übereinstimmen).
Bei kapitalbildenden Lebensversicherungen auf den Todes- und Erlebensfall fordern die Versicherer vor Annahme des Vertrags oft eine Gesundheitsprüfung, um sicherzustellen, dass die versicherte Person gesund ist.
Bei zusätzlichen Risiken (Vorerkrankungen oder Krankheit des Versicherten, gefährlicher Beruf, Tropenaufenthalt etc.) wird die zu zahlende Prämie einer kapitalbildenden Lebensversicherung meist durch einen Risikozuschlag erhöht. Dagegen kann es auch vorkommen, dass der Versicherer einen Kunden aufgrund seines Gesundheitszustandes ablehnt.
In der Praxis allerdings, wurden kapitalbildende Lebensversicherungen oft als Sparverträge genutzt. Dann bestimmt der Versicherte die für ihn mögliche monatliche Prämie in Abhängigkeit zur gewünschten Auszahlungssumme.
Gängige Zahlungsweisen der kapitalbildenden Lebensversicherung sind: monatliche, viertel-, halb- oder jährliche Beiträge.
Die Rendite einer kapitalbildenden Lebensversicherung setzt sich aus dem gesetzlich vorgeschriebenen Garantiezinssatz (derzeit 2,25% p. a.) und den sog. Überschüssen der Gesellschaften zusammen.
Die Überschüsse einer kapitalbildenden Lebensversicherung (die z. B. durch höhere Zinserträge, geringerer Sterblichkeit, Verwaltungskostenersparnissen zustande kommen), müssen zum mehrheitlichen Teil an die Versicherungsnehmer zurückfließen (mindestens 90% der Überzinsen, 75% der Sterblichkeitsgewinne, 50% der Kostengewinne, insgesamt Überschüsse genannt).
Ein Teil der Überschüsse der kapitalbildenden Lebensversicherung wird als sog. Direktgutschrift in den Vertrag ausgeschüttet. Der andere Teil wird mit zeitlicher Verzögerung von 1-2 Jahren jährlich als laufender Überschussanteil in den Vertrag gezahlt.
Außerdem bildet sich in der kapitalbildenden Lebensversicherung ein sog. Schlussüberschussanteil, der bei Ablauf der Versicherung als Zusatzleistung an den Versicherten ausgezahlt wird. Die Höhe der Überschüsse einer kapitalbildenden Lebensversicherung können bei den einzelnen Versicherern sehr unterschiedlich (ca. 0,5-2% p. a.) ausfallen. Daher lohnt es sich in der Regel nicht, den Vertrag kurz vor Vertragsablauf zu kündigen.
Die Leistung der kapitalbildenen Lebensversicherung kann man sich als monatliche, lebenslange Rente auszahlen lassen, als Einmalbetrag sowie als „Mischform“, bestehend aus Einmalzahlung und lebenslanger Rentenzahlung. Eine lebenslange Rente kann nur bei einem Mindestwert – in der Regel 50,- Euro mtl. – gezahlt werden.
Die Steuerfreiheit der Auszahlung hängt von verschiedenen Regelungen ab – u.a. dem Beginn der kapitalbildenden Lebensversicherung, der Laufzeit, der Anzahl der eingezahlten Beiträge (Jahre) und möglicher Weise der persönlichen Einkommensituation zum Auszahlungstermin.
Durch die geänderten Regelungen seit dem 01.01.2005 ist dies tatsächlich eine Einzelfallbetrachtung, welche rechtzeitig vor dem Auszahlungtermin detailliert geklärt werden sollte, um eventuelle Verluste zu vermeiden.
Tipp
Die Rendite einer kapitalbildenden Lebensversicherung und das Ablaufergebnis der eingezahlten Beiträge können von Versicherer zu Versicherer sehr unterschiedlich sein, daher empfiehlt es sich besonders, zwischen den einzelnen Anbietern zu vergleichen.
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