Die Kfz-Handel-Handwerkversicherung ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie kann durch eine Teilkaskoversicherung oder Vollkaskoversicherung für den Kfz-Handel und das Kfz-Handwerk erweitert werden.
Man könnte sagen, dass es sich um eine Kfz-Versicherung handelt. die man für unterschiedliche Fahrzeuge in einem einzigen Vertrag abschließt. Versicherungsschutz einer Kfz-Handel-Handwerkversicherung besteht für:
- rote Kennzeichen
- fremde Fahrzeuge, die sich in der Obhut des Handels/ Werkstatt befinden
- Fahrzeuge, die der Zulassungspflicht unterliegen, jedoch nicht zugelassen sind
- Fahrzeuge, die vorübergehend (max. 7 Tage) auf eine andere Person zugelassen sind
- die Überführung von Kfz´s auf der Ladefläche von Eisenbahnwagen oder Güterfahrzeugen
In der Kfz-Handel-Handwerkversicherung wird festgelegt wie hoch der maximale Wert des jeweilig bewegten Kfz ist. Fahrzeuge die diese vereinbarte Versicherungssumme übersteigen, darf man nicht fahren.
Die Prämie einer Kfz-Handel-Handwerkversicherung richtet sich nach der Anzahl und Art der abgesicherten Fahrzeuge, der Höhe des angegebenen maximalen Fahrzeugwertes, der Versicherungssumme / dem Deckungskonzept sowie einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung in der Teil- und/oder Vollkaskoversicherung.
Gängige Zahlungsweisen der Kfz-Handel-Handwerkversicherung sind: monatliche, viertel-, halb- oder jährliche Beiträge, wobei viele Versicherer bei jährlicher Zahlungsweise der Kfz-Handel-Handwerkversicherung auf den Ratenzahlungszuschlag verzichten.
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