Als Kraftfahrtversicherung bezeichnet man umgangssprachlich die Kfz-Haftpflichtversicherung. In der Kraftfahrtversicherung kommen unter anderem die Teilkaskoversicherung, die Vollkaskoversicherung und ggf. die Insassenunfallversicherung vor.
Hinzu können noch Leistungen eines Kfz-Schutzbriefes und weitere produktspezifische Konstellationen mitversichert werden. Wie z. B. Rabattretter, Neuwagenentschädigung, spezieller Werkstattservice (Steinschlag wird im Regelfall ohne eventuell vereinbarter Selbstbeteiligung repariert etc.).
Als „Besonderheit“ bieten viele Versicherer verbesserte tarifliche Konditionen in einer Flottenversicherung. Um diese Form nutzen zu können, muss man in der Regel die Kfz´s geschäftlich nutzen, mindestens 3 bis 5 ziehende Fahrzeuge versichern und zeitgleich bei demselben Anbieter versichern.
Nachlässe bis zu 50%, im Vergleich zur „herkömmlichen“ Kraftfahrt- versicherung, sind durchaus möglich.
Tipp
Der Nachlass oder mehrere Nachlässe einer Flottenversicherung müssen nicht grundsätzlich eine Ersparnis mit sich bringen. Aus diesem Grund ist es sehr empfehlenswert genau die Tarife miteinander zu vergleichen. Bei einem ausgewogenen Vergleich sollte nicht nur der zu entrichtene Beitrag sondern auch die Leistungen berücksichtigt werden.
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