Sparst Du einen Teil Deines Geldes in Versicherungen? Wenn ja, dann kennst Du doch bestimmt den § 314 VersicherungsAufsichtsGesetz, nicht wahr? Wenn nicht, kein Thema. Da steht jetzt auch nicht wirklich was wichtiges drin. Obwohl?!
Gut, die Versicherung kann bei wirtschaftlicher Schieflage und möglicher Insolvenz und Zustimmung der BaFin Versicherungsleistungen wie Kapitalauszahlungen, Rentenzahlungen, den Rückkauf und vieles mehr zeitweilig verbieten. Du kommst also bis auf Weiteres nicht an Dein Geld, was Du jahrzehntelang eingezahlt hast.
Ok, in Absatz 2 steht auch, dass die Versicherung die Bewertungssummen herabsetzen darf, bspw. um 50%, wobei ein Limit nach unten nicht festgesetzt ist. Es gibt ergo, etwas weniger als Du möglicherweise gedacht hast, bzw. mit dem Du gerechnet hast. Besonders toll natürlich, wenn Du auf das Geld oder die Rente aus der Versicherung angewiesen bist.
Weiter wird in Absatz 2 darauf hingewiesen, dass die Herabsetzung der Leistungen für den Versicherungsnehmer, diesen aber nicht von seiner Pflicht befreit, seine Prämien in bisheriger Höhe weiter zu bezahlen.
Zusammengefasst besagt der § 314 VAG, dass die Versicherung die Auszahlung von Kundengeldern zeitweilig verbieten kann (was auch immer „zeitweilig“ vom Zeitfenster her bedeuten mag), sie die Leistungen sogar herabsetzen kann (ohne Limit nach unten), Du als Kunde aber weiter schön brav deine Beiträge zu leisten hast.
Falls Du jetzt möglicherweise einwendest, dass es da aber doch noch die „Einlagensicherung der Versicherer“ gibt, „Protektor“, so ist das grundsätzlich richtig. Weißt Du denn auch wie viele Kundengelder bei den Versicherern hinterlegt sind? Aktuell ca. 2.000 Milliarden Euro.
Und nun rate Mal, wie viel Geld im Topf von Protektor ist? Genau, sagenhafte 1,1 Milliarden Euro – siehe den Geschäftsbericht 2020 der Protektor Lebensversicherungs-AG.
Du kannst Dich also im Fall der Fälle ganz entspannt zurücklehnen. Es ist mehr als genug da. 😉
Falls Du zu denen gehören solltest, die sich nicht vorstellen können, dass morgen ein mittlerer oder gar größerer Versicherer in Zahlungsschwierigkeiten geraten könnte, dann schau Dir doch bitte einen Artikel von Focus Money aus Juli 2020 an.
Im Juni 2021 veröffentlicht
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