Seite wählen

Angebote anfordern ›         Informieren ›         Fragen? ›         Kundenmeinungen ›

Angebot-Versicherung-Privat-Gewerbe-Firmen-Versicherungsmakler-Berlin
Home 9 Verslexeintrag 9 Privathaftpflichtversicherung

Privathaftpflichtversicherung

9. Oktober 2024
Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors
finanzlexeintrag
urteileintrag
verslexeintrag
expertenbeitrag
tippeintrag
experte
glossareintrag

Versicherungslexikon » Übersicht

PrivatHaftpflichtversicherung-Agentin-private-Haftpflichtversicherung-Versicherungsmakler-Berlin-Andre-Boettcher-Agentin

» Beratung

Anzeige

030.56 555 940

» 030.56 555 940

Makler-Service

Makler-Service

E-Mail senden

✰ Rezensionen

Menü  Themenauswahl

3

Versicherungen

Vorsorge

Verbrauchertipps

Experten

Urteile

Übersicht

Privathaftpflichtversicherung

Eine Privathaftpflichtversicherung schützt den Versicherten vor Schadenersatzansprüchen Dritter*, infolge von Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. In sehr alten Tarifen der Privathaftpflichtversicherung sind Vermögensschäden ggf. nicht mitversichert.

Gesetzliche Grundlagen | vertragliche Grundlagen

Die Schadensersatzpflicht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (kurz BGB) verankert. Die gesetzliche Regelung findet man im § 823 des BGB. Die Leistungspflicht des Versicherers ist im § 100 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) festgeschrieben.

In dem Versicherungsschein – auch Police genannt – und den dazugehörigen Versicherungsbedingungen der Privathaftpflichtversicherung (AHB) kann jedermann nachlesen, was versichert ist und was nicht zu einer Leistung aus dem abgeschlossenen Versicherungsvertrag verpflichtet. Es ist durchaus möglich, dass Weiteres in den Besonderen Bedingungen zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer geregelt wird.

Fuehrerscheinregelung-Autoversicherung-Kfz-Versicherung-Einstufung-Versicherungsmakler-Berlin-Andre-Boettcher

André Böttcher – Versicherungsmakler Berlin

» Fragen? Berlin  030.56 555 940 | Nachricht schreiben

In diesem Zusammenhang prüft der Versicherer der Privathaftpflichtversicherung immer für seinen Versicherungsnehmer inwieweit aufgrund der gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts (Zivilrecht) eine Schadensersatzpflicht besteht.

Das bedeutet für den Versicherungsnehmer, dass ein passiver Rechtsschutz in dem Vertrag der Privathaftpflichtversicherung inbegriffen (siehe § 100 VVG) ist. Sollte die Prüfung des Versicherers ergeben, dass die Ansprüche unberechtigt sind und es notwenig wird, wehrt der Versicherer für seinen Versicherungsnehmer den Anspruch ab. Im ärgsten Fall auch vor Gericht.

Der aktive Rechtsschutz* ist in der Rechtsschutzversicherung* versichert und sollte, je nach Bedarf, parallel geprüft werden.

Rechtsschutzversicherung-Berlin-Versicherungsmakler-Berlin-Rechtsschutz-vergleichen-abschliessen-Agentin-Andre-Boettcher

Versicherte Leistungen

Versicherte Leistungen der Privathaftpflichtversicherung

Grundsätzlich leistet ein Versicherer der Privathaftpflichtversicherung zum Zeitwert und nicht wie z.B. in der Hausratversicherung zum Neuwert oder Wiederbeschaffungswert. Insbesondere bei elektronischen Geräten kann dies einen deutlich finanziellen Unterschied ausmachen. Schließlich ist der Verlust – auch aufgrund der ransanten Entwicklungsfortschritte in der Elektronik – nach kurzer Zeit enorm. Eine Handyversicherung, eine Gegenstandsversicherung oder die Instrumentenversicherung bietet hierzu sehr wahrscheinlich einen deutlich besseren Schutz gegen unerwünschte Schäden.

Tipp: Seit einiger Zeit bieten diverse Versicherer der Privathaftpflichtversicherung einen Schadensersatz zum Neuwert an. Jedoch ist die Schadenssumme oft begrenzt, z.B. max. 3.000 Euro.

Personen- und Sach- und Vermögensschädensschäden

Die Deckungssumme für Personenschäden, Sachschäden und Vermögenssschäden beträgt in der Privathaftpflichtversicherung zwischen 3- und 50 Mio. EUR je Versicherungsfall und gilt weltweit. Manche Versicherer bieten sogar eine unbegrenzte Versicherungssumme an.

Maximal steht die doppelte Leistung je Versicherungsfall und je Versicherungsjahr zur Verfügung. Die Versicherungssumme für Vermögensschäden beträgt in älteren Verträgen (ältere Bedingungen) der Privathaftpflichtversicherung zumeist 50.000 Euro – 100.000 EUR pro Versicherungsfall – Geltung weltweit. Wem dieser Part wichtig ist, der sollte genau im Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen seiner Privathaftpflichtversicherung  nachlesen!

Fuehrerscheinregelung-Autoversicherung-Kfz-Versicherung-Einstufung-Versicherungsmakler-Berlin-Andre-Boettcher

André Böttcher – Versicherungsmakler Berlin

» Fragen? Berlin  030.56 555 940 | Nachricht schreiben

Kaution zur Sicherstellung von Leistungen im Ausland

Muss im Ausland durch einer behördlichen Anordung zur Sicherstellung von Leistungen aufgrund deiner gesetzlichen Haftpflicht hinterlegt werden, gilt z.B., dass der Versicherer je Versicherungsfall und Versicherungsjahr eine bestimmte Summe zur Verfügung stellt (z.B. 30.000 Euro).

Privathaftpflichtversicherung-private-Haftpflichtversicherung-Versicherungsmakler-Berlin-Andre-Boettcher-Agentin-Versicherungslexikon

Wer ist versichert?

Unabhängig welcher Tarif der Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen wurde: Es ist immer der Versicherungsnehmer versichert.

» Single

Versichert ist der Versicherungsnehmer, wenn er Single oder alleinerziehend ist. Demzufolge sind überwiegend auch Kinder mitversichert. Hierzu zählen die leiblichen Kinder, Stiefkinder und Pflegekinder. Der Wohnort und das Alter kann unter bestimmten Umständen, in den neueren Tarifen, nicht unbedingt maßgebend für den Versicherungsschutz sein.

» Paare:

Versichert ist der Versicherungsnehmer, der Partner / die Partnerin  (Ehepaar oder als Paar ohne Trauschein) zusammenlebend an derselben Meldeadresse (Wohnung/Haus).

» Familie:

In der Privathaftpflichtversicherung ist der Versicherungsnehmer, der Ehegatte oder der mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Partner mitversichert. Hierzu zählen natürlich die leiblichen Kinder, Stiefkinder und Pflegekinder. Der Wohnort und das Alter kann unter bestimmten Umständen, in den neueren Tarifen, nicht unbedingt maßgebend für den Versicherungsschutz sein.

Fuehrerscheinregelung-Autoversicherung-Kfz-Versicherung-Einstufung-Versicherungsmakler-Berlin-Andre-Boettcher

André Böttcher – Versicherungsmakler Berlin

» Fragen? Berlin  030.56 555 940 | Nachricht schreiben

» Besonderheit:

In den Tarifen in denen „alle zum Haushalt gehörenden Personen“ mitversichert sind, gibt es keine Unterteilung in der Privathaftpflichtversicherung. Die Voraussetzung ist lediglich die identische Meldeadresse (Personalausweis).

» Außnahmen & Einschränkungen

Der Versicherungsschutz der Privathaftpflichtversicherung endet mit Ablauf des Versicherungsjahres (der Versicherungsperiode), in dem die Kinder erstmalig in ein Arbeitsverhältnis eintreten oder heiraten. Es gibt auch Tarife, in denen z.B. die Definition „alle zum Haushalt gehörenden Personen“ mitversichert sind. In den Bedingungen der Privathaftpflichtversicherung dient als Voraussetzung, dass die Meldeadresse identisch mit der des Versicherungsnehmers ist.

» Defintion Arbeitsverhältnis

Es zählt dazu nicht ein Ferienjob und sozialversicherungsfreie Beschäftigungen oder selbstständige nebenberufliche Tätigkeiten bis zu einem Umsatz von 17.500 Euro je Kalenderjahr (umsatzsteuerfreie Regelung nach dem Steuerrecht der BRD).

» Pflegebedürftige Kinder

Weiterhin sind pflegebedürftige Kinder (ab Pflegestufe 0 / Pflegegrad 1 – Altregelung / Neuregelung in der Pflegepflichtversicherung) versichert, sofern diese im selben Haushalt oder in einem Pflegeheim bzw. ähnlichen betreuenden Einrichtungen wohnen.

» Im Haushalt beschäftigte Personen

Sollte die im Haushalt beschäftigte Person während ihrer Tätigkeit jemanden einen Schaden zufügen, ist dies ebenso in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen. Gleiches gilt für Personen, die aus Gefälligkeit oder auf Grundlage eines Arbeitsvertrages Ihre Wohnung, Ihr Haus und Ihren Garten betreuen. Sofern ein Freund, Bekannter oder Nachbar z.B. den Streudienst (Verkehrssicherungspflicht
§ 823 BGB) während einer Urlaubsreise übernimmt, ist auch dieser in gleicher Form versichert.

» Gastkinder | Au-pair:

Der Versicherungsschutz für Gastkinder und Au-pairs, die Sie in Ihren Haushalt aufnehmen, sind im gleichen Umfang mitversichert wie Sie selbst als Versicherungsnehmer der Privathaftpflichtversicherung.

Berufliche- oder dienstliche Tätigkeiten

Für dienstliche oder berufliche Tätigkeiten besteht in den aktuelleren Tarifen der Privathaftpflichtversicherung Versicherungsschutz in folgendem Umfang:

  • berechtigte Ansprüche bei Schäden an Sachen des Arbeitgebers
  • berechtigte Ansprüche bei Schäden an Sachen von Arbeitskollegen

Die Leistungshöhe weicht jedoch von der vereinbarten Versicherungssumme für die Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab und ist z.B. auf 5.000 Euro oder 10.000 Euro beschränkt. (Verweis: Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung)

Halten und Hüten von Tieren

Das Halten und Hüten von zahmen Haustieren ist in die Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen. Hierzu zählen z.B. Katzen, Mäuse etc. Sogar Blindenführhunde sind in den neueren Tarifen der Privathaftpflichtversicherung beitragsfrei mitversichert.

Forderungsausfalldeckung

Eine Forderungsausfalldeckung schützt den Versicherungsnehmer vor der Zahlungsunfähigkeit Dritter*, die ihm oder Mitversicherten einen ersatzpflichtigen Schaden aus der gesetzliche Haftpflicht (privat) zugefügt haben. Versichert sind Personenschäden und Sachschäden.

Der Vermögensschaden ist ´nur´ als Folge eines Personen- oder Sachschadens versichert. Weiterhin ist der Geltungsbereich der Forderungsausfalldeckung begrenzt. So sind zumeist die Mitgliedstaaten der EU (Europäischen Union) & ein paar weitere Staaten eingeschlossen.

Oft gilt die Forderungsausfalldeckung jedoch erst für Schäden ab 1.500 EUR oder ab 2.500 EUR (je nach Tarif/Generation) und im Regelfall wenn ein rechtskräftiges Urteil (Titel) durch ein Gericht Bestandskraft erworben hat.

Denn letztlich kauft der Versicherer den Titel oder das notarielle Schuldanerkenntnis gegen den Schadensverursacher auf und leistet im Gegenzug die Schadenszahlung.

Privathaftpflichtversicherung-Versicherungsmakler-Berlin-private-Haftpflichtversicherung-Andre-Boettcher-Agentin-Versicherungslexikon

Mietsachschäden

Für Schäden an gemieteten Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen sind überweigend in den Versicherungsschutz der Privathaftpflichtversicherung integriert. In den neueren Versicherungsbedingungen sind ebenso Beschädigungen an Hotelzimmern, Ferienwohnungen und Ferienhäusern mitversichert. Mietsachschäden sollten in einer angemessenen Höhe in der Privathaftpflichtversicherung versichert sein.

Schlüsselverlust

Versichert sind Schlüssel (auch Handsender und Codekarten) in der Privathaftpflichtversicherung, die sich nicht im privaten Eigentum, also im Besitz des Versicherungsnehmers oder der mitversicherten Personen befinden. Zum Beispiel der Wohnungsschlüssel und Haustürschlüssel zu deiner Mietwohnung.

Ersetzt wird durch die Privathaftpflichtversicherung der notwendige Austausch von Schließanlagen und Schlössern Dritter*. Auch vorübergehende Sicherungsmaßnahmen sind in den Versicherungsschutz eingeschlossen. Zumeist sind diese auf 14 Tage begrenzt.

Weiterhin ist die Versicherungssumme nicht mit der für Personen-, Sach- und Vermögensschäden identisch, sondern deutlich gemindert z.B. 30.000 EUR. Folgeschäden des Schlüsselverlustes bleiben in der Privathaftpflichtversicherung ausgeschlossen. Für denjenigern, der den Schlüsselverlust angemessen mitversichert wissen möchte, sollte auf die Höhe der Versicherungssumme für Schlüsselverlust in der Privathaftpflichtversicherung achten.

Gefälligkeitsschäden

Das bedeutet, dass die Schadenursache aufgrund einer gefälligen Handlung entstanden ist (z. B. Hilfe beim Umzug). Da man zwar laut Gesetz nicht für Schäden, die aus Gefälligkeiten entstehen haftbar gemacht werden kann, ist es trotzdem ratsam, wenn die Privathaftpflichtversicherung diese Schäden einschließt.

Deliktunfähigkeit von Kindern

Die Privathaftpflichtversicherung sollte Schäden, die von minderjährigen Kindern verursacht werden mit mindestens 20.000 EUR Schadenssumme abdecken. Außerdem bieten manche Versicherer der Privathaftpflichtversicherung an, auch Schäden, die von Kindern im Straßenverkehr verursacht werden, zusätzlich abzusichern.

Internetschäden

Wenn durch die Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten (E-Mail, surfen im Internet) ein versicherter Schaden auftritt, bieten die neueren als auch leistungsstärkeren Tarife einer Privathaftpflichtversicherung hierzu den Versicherungsschutz.

Versicherungsprämie (Versicherungsbeitrag) Berechnungsgrundlagen

Die Prämie einer Privathaftpflichtversicherung richtet sich nach folgenden Kriterien:

  • Tarifart (Single, Paar/Familie),
  • der gewünschten Versicherungssumme und
  • dem Umfang der Versicherungsleistungen, z.B. Basis, Kompakt, Premium etc.

Weiterhin kann sich die Prämie der Privathaftpflichtversicherung anhand der Laufzeit der Vertrages (1-3) Jahre bemessen und danach, ob es Vorschäden gab.

Gängige Zahlungsweisen der Privathaftpflichtversicherung sind:

  • monatliche,
  • viertel-,
  • halb- oder
  • jährliche Beiträge.

Die Versicherer verzichten bei der jährlicher Zahlungsweise in der Privathaftpflichtversicherung auf einen Ratenzahlungszuschlag.

Tipps

Schlüssel, die ausschliesslich für eine Wohnungtür vom Vermieter überlassen werden, sind nicht über den Schlüsselverlust einer Privathaftpflichtversicherung mitversichert.

Anders verhält es sich, wenn der Wohnungsschlüssel auch als Haustürschlüssel genutzt wird, da eine spezielle Schliessanlage vohanden ist und somit derselbe Schlüssel für Haus- und Wohnungstür verwendbar ist.

Im Übrigen sind die überlassenen Schlüssel (auch Handsender oder Codekarten), welche vom Arbeitgeber übergeben wurden, in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert.

Falls nicht (ältere Tarife der Privathaftpflichtversicherung): Bestenfalls ist dieses Risiko über den Arbeitgeber selbst mitversichert. Hierzu schadet es nicht diesen Umstand genau beim Arbeitgeber zu hinterfragen, um eventuell hohen Kosten für den Schadensersatz des Schlüsselverlustes zu vermeiden.

Wie Sie den vorangegangenen Zeilen vermutlich unschwer entnehmen können, ist es oft gar nicht so einfach mal schnell zu erfassen, was nun wie genau versichert ist und im Schadensfall über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt wird.

Allein aufgrund der gefühlt unendlichen Anzahl von Tarifgenerationen, die am Markt zu der Privathaftpflichtversicherung präsent sind, kann ich hier leider nur eine grobe Übersicht bieten.

Daher empfehle ich Ihnen entweder selbst ein paar ‚Hausaufgaben‘ in Angriff zu nehmen oder mich anzurufen und wir vereinbaren ein persönliches Gespräch, um Ihre Fragen zu klären: 030.56 555 940

 

*Dritter | Dritte/n = eine/r andere/n Person – zurück zum Beginn

« vorheriger Eintrag

Alle Begriffe mit ‚P‘

nächster Eintrag »

nächster Eintrag »

Alle Begriffe mit ‚P‘

« vorheriger Eintrag

Vorschau ‚P‚ und  » verwandte Themen

Probandenhaftpflichtversicherung

Probandenhaftpflichtversicherung

Eine Probandenhaftpflichtversicherung ist nach Arzneimittel- und Medizinproduktgesetz eine Pflichtversicherung. Mithilfe der Probandenhaftpflichtversicherung werden sowohl Probanden/ Patienten ...
Pensionskasse

Pensionskasse

Die Pensionskasse ist seit dem 01.01.2005 kaum von der Direktversicherung zu unterscheiden. Einzig der Auftritt dieser Einrichtungen differenziert die Pensionskasse zur Direktversicherung, da es ...
Pensionszusage

Pensionszusage

(wird auch Direktzusage genannt)Die Pensionszusage wird durch das Gesetz zu Verbesserung betrieblicher Altersvorsorge (BetrAVG) und durch § 6a EStG geregelt. Hierbei erteilt der Arbeitgeber ...
Pferdehaftpflichtversicherung

Pferdehaftpflichtversicherung

Eine Pferdehaftpflichtversicherung schützt den Versicherten vor Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die das Pferd des Versicherten gegenüber Dritten, also anderen Personen, ...
Pflegekostenversicherung

Pflegekostenversicherung

Eine Pflegekostenversicherung ist eine ergänzende Versicherung zur gesetzlichen/ privaten Pflegepflichtversicherung. Der Versicherte der Pflegekostenversicherung erhält bei Pflegebedürftigkeit ...
Pflegetagegeldversicherung

Pflegetagegeldversicherung

Eine Pflegetagegeldversicherung ist eine ergänzende Versicherung zur gesetzlichen oder privaten Pflegepflichtversicherung. Der Versicherte der Pflegetagegeldversicherung erhält bei Eintritt von ...
Photovoltaikversicherung

Photovoltaikversicherung

Die Photovoltaikversicherung schützt den Versicherten vor den finanziellen Schäden, die ihm im Zusammenhang mit seiner Photovoltaikanlage entstehen können. Versicherte Risiken einer ...
Privat-Rechtsschutzversicherung

Privat-Rechtsschutzversicherung

Die Privat-RechtsschutzversicherungIm Versicherungslexikon blättern»  Vorschau  »  verwandte Themen« vorheriger EintragAlle Begriffe mit 'P'nächster Eintrag »nächster Eintrag »Alle Begriffe mit ...
Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherung

Unter der Privaten Krankenversicherung (PKV) versteht man sämtliche privatrechtlich organisierten Versicherungen oder Versicherungen auf Gegenseitigkeit, die gegen einen Beitrag eine Absicherung ...
Private Krankenzusatzversicherung

Private Krankenzusatzversicherung

Eine private Krankenzusatzversicherung ist eine ergänzende Versicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Oft reichen die Zahlungen der GKV nicht aus, die tatsächlich entstandenen ...
Private Pflegepflichtversicherung

Private Pflegepflichtversicherung

Die private Pflegepflichtversicherung ist eine selbstständige Versicherung der Sozialversicherung und dient zur Absicherung des Risikos der Pflegbe- dürftigkeit (Pflegefall). Im elften ...
Private Rentenversicherung

Private Rentenversicherung

(klassisch & fondsgebunden) Eine private Rentenversicherung ist eine Versicherung auf das Erleben eines bestimmten Zeitpunkts (Renteneintritt). Die private Rentenversicherung gehört zur 3. ...
Private Unfallversicherung

Private Unfallversicherung

Die private Unfallversicherung zahlt die vereinbarte Leistung, wenn durch einen Unfall eine dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigung vorliegt. Darüber hinaus sind überwiegend der ...
Probandenhaftpflichtversicherung

Probandenhaftpflichtversicherung

Eine Probandenhaftpflichtversicherung ist nach Arzneimittel- und Medizinproduktgesetz eine Pflichtversicherung. Mithilfe der Probandenhaftpflichtversicherung werden sowohl Probanden/ Patienten ...
Produkthaftpflichtversicherung

Produkthaftpflichtversicherung

Eine Produkthaftpflichtversicherung schützt Firmen vor Sach-, Personen- und Vermögensschäden, die durch Fehler ihres Produktes entstehen. Die rechtlichen Grundlagen der Produkthaftpflicht- ...
Pensionsfonds

Pensionsfonds

Ein Pensionsfonds ist wie die Direktzusage eine versicherungsähnliche, rechtlich selbstständige Institution (daher auch rechtlich unabhängig vom Arbeitgeber), die dem Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Leistung gewährt. Die Regularien für den Pensionsfonds sind ebenfalls durch das Betriebsrentengesetz definiert. Wichtig zu wissen ist, dass der Arbeitgeber einstehen muss wenn der ...
Pensionskasse

Pensionskasse

Die Pensionskasse ist seit dem 01.01.2005 kaum von der Direktversicherung zu unterscheiden. Einzig der Auftritt dieser Einrichtungen differenziert die Pensionskasse zur Direktversicherung, da es sich hier um rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung handelt, die von Unternehmen/ Arbeitgebern mit der Durchführung der betrieblichen Altersvorsorge beauftragt wird. Als gesetzliche Grundlage ...
Pensionszusage

Pensionszusage

(wird auch Direktzusage genannt)Die Pensionszusage wird durch das Gesetz zu Verbesserung betrieblicher Altersvorsorge (BetrAVG) und durch § 6a EStG geregelt. Hierbei erteilt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine Leistungszusage, so dass sich der Anspruch einer Direktzusage direkt gegen den Arbeitgeber richtet und er selbst zum Versorgungsträger wird. Wenn der Arbeitgeber die Leistungen ...
Pferdehaftpflichtversicherung

Pferdehaftpflichtversicherung

Eine Pferdehaftpflichtversicherung schützt den Versicherten vor Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die das Pferd des Versicherten gegenüber Dritten, also anderen Personen, anrichtet. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter von Reit-und Zugtieren. Hierzu gehören Pferde, Kleinpferde, Ponys, Maultiere, Esel usw. Versichert ist die gesetzliche ...
Pflegekostenversicherung

Pflegekostenversicherung

Eine Pflegekostenversicherung ist eine ergänzende Versicherung zur gesetzlichen/ privaten Pflegepflichtversicherung. Der Versicherte der Pflegekostenversicherung erhält bei Pflegebedürftigkeit die tatsächlich anfallenden Kosten je nach Versicherungsumfang der Pflegekostenversicherung erstattet. So kann es vorkommen, dass die Pflegekostenversicherung die tatsächlich entstandenen Kosten zu ...
Pflegetagegeldversicherung

Pflegetagegeldversicherung

Eine Pflegetagegeldversicherung ist eine ergänzende Versicherung zur gesetzlichen oder privaten Pflegepflichtversicherung. Der Versicherte der Pflegetagegeldversicherung erhält bei Eintritt von Pflegebedürftigkeit eine zuvor fest vereinbarte Summe pro Tag (z. B. 50 Euro pro Tag). Wichtig zu wissen ist, dass die Zahlung aus einer Pflegetagegeldversicherung unabhängig von den realen Kosten der ...
Photovoltaikversicherung

Photovoltaikversicherung

Die Photovoltaikversicherung schützt den Versicherten vor den finanziellen Schäden, die ihm im Zusammenhang mit seiner Photovoltaikanlage entstehen können. Versicherte Risiken einer Photovoltaikversicherung sind zumeist (können je Versicherung auch unterschiedlich sein): Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit Feuer, Brand, Blitzschlag, Explosion Kurzschluss, ...
Privat-Rechtsschutzversicherung

Privat-Rechtsschutzversicherung

Die Privat-RechtsschutzversicherungIm Versicherungslexikon blättern»  Vorschau  »  verwandte Themen« vorheriger EintragAlle Begriffe mit 'P'nächster Eintrag »nächster Eintrag »Alle Begriffe mit 'P'« vorheriger EintragVorschauVersicherungslexikonVorschau 'P' und  » verwandte ThemenVorschauVerwandte ThemenVerwandt zur Privat-Rechtsschutzversicherung
Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherung

Unter der Privaten Krankenversicherung (PKV) versteht man sämtliche privatrechtlich organisierten Versicherungen oder Versicherungen auf Gegenseitigkeit, die gegen einen Beitrag eine Absicherung für medizinisch notwendige Heilbehandlungen, Unfallfolgen und sonstige vereinbarte Leistungen bei einem privaten Versicherungsunternehmen anbieten. Die privaten Krankenversicherungen sind im Verband ...
Private Krankenzusatzversicherung

Private Krankenzusatzversicherung

Eine private Krankenzusatzversicherung ist eine ergänzende Versicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Oft reichen die Zahlungen der GKV nicht aus, die tatsächlich entstandenen Kosten einer medizinischen Behandlung zu bezahlen. Zudem erbringt die GKV manchmal auch gar keine Leistung, in diesen Fällen ist die Nutzung einer privaten Krankenzusatzversicherung besonders sinnvoll. Da ...
Private Pflegepflichtversicherung

Private Pflegepflichtversicherung

Die private Pflegepflichtversicherung ist eine selbstständige Versicherung der Sozialversicherung und dient zur Absicherung des Risikos der Pflegbe- dürftigkeit (Pflegefall). Im elften Sozial-gesetzbuch (SGB XI) werden die Grundlagen der privaten Pflegepflicht- versicherung geregelt. Die Versicherten der privaten Pflegepflichtversicherung Jedes Mitglied der privaten Krankenversicherung ...
Private Rentenversicherung

Private Rentenversicherung

(klassisch & fondsgebunden) Eine private Rentenversicherung ist eine Versicherung auf das Erleben eines bestimmten Zeitpunkts (Renteneintritt). Die private Rentenversicherung gehört zur 3. Schicht der Altersvorsorge, wird somit nicht staatlich gefördert und genießt keinen Hartz-IV-Schutz. Die Leistung der privaten Rentenversicherung erfolgt durch Auszahlung des gesamten Kapitals oder ...
Private Unfallversicherung

Private Unfallversicherung

Die private Unfallversicherung zahlt die vereinbarte Leistung, wenn durch einen Unfall eine dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigung vorliegt. Darüber hinaus sind überwiegend der Unfalltod und weitere Leistungen mitversichert. Bei Unfallfolgen, die nicht dauerhaft sind, zahlt die private Unfallversicherung diverse Zusatzleistungen - je nach Tarif. Ein messbarer Vorteil ist, dass ...
Probandenhaftpflichtversicherung

Probandenhaftpflichtversicherung

Eine Probandenhaftpflichtversicherung ist nach Arzneimittel- und Medizinproduktgesetz eine Pflichtversicherung. Mithilfe der Probandenhaftpflichtversicherung werden sowohl Probanden/ Patienten als auch Prüfärzte während der Durchführung von medizinischen Studien abgesichert. Die Probandenhaftpflichtversicherung dient zur Absicherung des finanziellen Risikos, falls ein Mensch getötet oder der ...
Produkthaftpflichtversicherung

Produkthaftpflichtversicherung

Eine Produkthaftpflichtversicherung schützt Firmen vor Sach-, Personen- und Vermögensschäden, die durch Fehler ihres Produktes entstehen. Die rechtlichen Grundlagen der Produkthaftpflicht- versicherung werden durch das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) geregelt. Insbesondere für produzierende Unternehmen kann eine Produkthaftpflichtversicherung eine sehr sinnvolle Ergänzung zur ...

Vorschau

Verwandte Themen

Verwandt zur Privathaftpflichtversicherung

Transportversicherung

Transportversicherung

Eine Transportversicherung schützt den Versicherten vor den finanziellen Folgen durch Beschädigung oder Verlust der transportierten Ware. Des Weiteren kann die Transportversicherung als ...
Hundehaftpflichtversicherung: Versicherungspflicht für Hundehalter ab dem 01.07.2011 in Niedersachsen

Hundehaftpflichtversicherung: Versicherungspflicht für Hundehalter ab dem 01.07.2011 in Niedersachsen

Was bisher für die Bundesländer Berlin, Sachsen-Anhalt und Hamburg galt, trifft ab Juli außerdem in Niedersachsen zu. Ab dem 01.07.2011 gilt nun auch in Niedersachsen die Versicherungspflicht ...
Hundebiss nicht versichert

Hundebiss nicht versichert

Wird ein Familienmitglied von einem gehaltenen Hund gebissen, kann ein Anspruch aus Tierhalterhaftung entfallen, Thüringer Oberlandesgericht – 4 U 420/09. Hintergrund dieser Entscheidung war, ...
Haftung auch im Zweifelsfall

Haftung auch im Zweifelsfall

Der Hundehalter bzw. die Haftpflichtversicherung eines Hundehalters muss für den von einem Hund verursachten Schaden in voller Höhe haften, wenn nicht zweifelsfrei geklärt ist, dass der Schaden ...
Kein Regressanspruch einer Gebäudeversicherung an Hundehaftpflichtversicherung

Kein Regressanspruch einer Gebäudeversicherung an Hundehaftpflichtversicherung

Eine Gebäudeversicherung kann nicht unbedingt Rückgriff bei einem Halter eines Hundes nehmen, dessen Tier durch Zerfetzen einer Klorolle das Waschbecken verstopft und dadurch einen Wasserschaden ...
Gesetzliche Krankenversicherung fordert Regress bei Hundehalter

Gesetzliche Krankenversicherung fordert Regress bei Hundehalter

Eine gesetzliche Krankenversicherung kann Anspruch wegen Kosten der Behandlung der bei ihr Versicherten gegenüber einem Tierhalter haben; Urteil des Landgericht Coburg vom 22.7.2011 – Az.: 13 O ...
Tierkrankenversicherung

Tierkrankenversicherung

Eine Tierkrankenversicherung schützt den Halter von Hunden, Katzen oder Pferden vor finanziellen Risiken, die eintreten können, sobald das versicherte Tiere erkrankt. Da manche Tiere (z. B. ...
Abwehranspruch

Abwehranspruch

Den Begriff Abwehranspruch findet man in der privaten- und gewerblichen Haftpflicht- versicherung. Im Fall eines versicherten Schadens, prüft der Versicherer den Anspruch auf Schadenersatz. ...
Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung schützt den Versicherten vor finanziellen Risiken, die Rechtsstreitigkeiten oder die Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen nach sich ziehen können. Bei der ...
Transportversicherung

Transportversicherung

Eine Transportversicherung schützt den Versicherten vor den finanziellen Folgen durch Beschädigung oder Verlust der transportierten Ware. Des Weiteren kann die Transportversicherung als alleinstehender Vertrag oder als integriertes Risiko - z.B. in eine Inhaltsversicherung - abgeschlossen werden. Was hier tatsächlich sinnvoller ist, muss wie so oft im Einzelfall entschieden werden. Die ...
Hundehaftpflichtversicherung: Versicherungspflicht für Hundehalter ab dem 01.07.2011 in Niedersachsen

Hundehaftpflichtversicherung: Versicherungspflicht für Hundehalter ab dem 01.07.2011 in Niedersachsen

Was bisher für die Bundesländer Berlin, Sachsen-Anhalt und Hamburg galt, trifft ab Juli außerdem in Niedersachsen zu. Ab dem 01.07.2011 gilt nun auch in Niedersachsen die Versicherungspflicht für sämtliche Hunderassen. Das bedeutet, dass jeder Halter von Hunden - die älter als sechs Monate sind - verpflichtet ist, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. Bisher war die Regelung, dass ...
Gesetzliche Krankenversicherung fordert Regress bei Hundehalter

Gesetzliche Krankenversicherung fordert Regress bei Hundehalter

Eine gesetzliche Krankenversicherung kann Anspruch wegen Kosten der Behandlung der bei ihr Versicherten gegenüber einem Tierhalter haben; Urteil des Landgericht Coburg vom 22.7.2011 – Az.: 13 O 150/11. Eine Frau war gesetzlich krankenversichert. Sie lief auf dem Gehweg. Plötzlich rannte ein Hund, der an langer Leine angeleint war, laut bellend und knurrend auf die Frau zu. Deswegen stürzte ...
Haftung auch im Zweifelsfall

Haftung auch im Zweifelsfall

Der Hundehalter bzw. die Haftpflichtversicherung eines Hundehalters muss für den von einem Hund verursachten Schaden in voller Höhe haften, wenn nicht zweifelsfrei geklärt ist, dass der Schaden auch ohne Verschulden des Hundes eingetreten wäre; OLG Hamm, Urteil vom 21.7.2008 – Az. 6 U 60/08. Hintergrund dieser Entscheidung war ein Hund, der entgegen einer städtischen Verordnung nicht ...
Hundebiss nicht versichert

Hundebiss nicht versichert

Wird ein Familienmitglied von einem gehaltenen Hund gebissen, kann ein Anspruch aus Tierhalterhaftung entfallen, Thüringer Oberlandesgericht – 4 U 420/09. Hintergrund dieser Entscheidung war, dass ein Familienmitglied einer Großfamilie, dass wenig Kontakt zu dem im Hause gehaltenen Schäferhund hatte, diesen befreien wollte, als sich das Tier an seiner eigenen Kette verfing. AnzeigeDaraufhin ...
Kein Regressanspruch einer Gebäudeversicherung an Hundehaftpflichtversicherung

Kein Regressanspruch einer Gebäudeversicherung an Hundehaftpflichtversicherung

Eine Gebäudeversicherung kann nicht unbedingt Rückgriff bei einem Halter eines Hundes nehmen, dessen Tier durch Zerfetzen einer Klorolle das Waschbecken verstopft und dadurch einen Wasserschaden verursacht; Urteil des Landgericht Hannover vom 23.3.2000 -Az.:19 S 1968/99. Ein Hundehalter sperrte seinen Hund in die Toilette ein. In der Toilette zerkratzte das eingesperrte Tier eine ...
Tierkrankenversicherung

Tierkrankenversicherung

Eine Tierkrankenversicherung schützt den Halter von Hunden, Katzen oder Pferden vor finanziellen Risiken, die eintreten können, sobald das versicherte Tiere erkrankt. Da manche Tiere (z. B. Perserkatzen oder Möpse) anfälliger für Krankheiten sind als andere, kann der Abschluss einer Tierkrankenversicherung sinnvoll sein. Bei der Tierkrankenversicherung gibt es grundsätzlich zwei ...
Abwehranspruch

Abwehranspruch

Den Begriff Abwehranspruch findet man in der privaten- und gewerblichen Haftpflicht- versicherung. Im Fall eines versicherten Schadens, prüft der Versicherer den Anspruch auf Schadenersatz. Sollte bei dieser Prüfung festgestellt werden, dass der Anspruch gar nicht oder nur teilweise besteht und der Geschädigte der Auffassung ist den Anspruch gerichtlich durchsetzen zu "müssen", tritt der ...
Tierlebensversicherung

Tierlebensversicherung

Eine Tierlebensversicherung sichert Haus-, Zucht- und Nutztiere (z. B.  Rinder und Schafe) des Versicherten gegen unterschiedliche Risiken ab. Versicherte Gefahren der Tierlebensversicherung sind Fälle von Tod oder Nottötung, Transport und Raub der versicherten Tiere, Abschlachten in diebischer Absicht sowie dauernde Zuchtunbrauchbarkeit. Der Versicherungsschutz einer Tierlebensversicherung ...
Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung schützt den Versicherten vor finanziellen Risiken, die Rechtsstreitigkeiten oder die Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen nach sich ziehen können. Bei der Rechtsschutzversicherung gibt es verschiedene Tarifmodelle, die zumeist einzeln oder auch in Kombination abgeschlossen werden können. Die verschiedenen Tarifmodelle der Rechtsschutzversicherung ...

Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors
finanzlexeintrag
urteileintrag
verslexeintrag
expertenbeitrag
tippeintrag
experte
glossareintrag

Anzeige

Fragen?  »  ✆ 030.56 555 940

✉ Kontakt

Anzeige

Verbraucherüberblick

Glossar

Finanzlexikon

Anzeige

Hausratversicherung-Berlin-vergleichen-und abschliessen-Versicherungsmakler-Berlin-Andre-Boettcher-Agentin

⇪ Gutschein sichern

Anzeige

Rechtsschutzversicherung-Berlin-vergleichen-und-abschliessen-Rechtschutz-Berlin-Agentin-Versicherungsmakler-Berlin-Andre-Boettcher

Anzeige

Autoversicherung-Berlin-vergleichen-abschliessen-30-11-2021-Versicherungsmakler-Berlin-Agentin

Anzeige

Rechtsschutzversicherung-Berlin-vergleichen-abschliessen-Versicherungsmakler-Berlin-Agentin-Andre-Boettcher

Anzeige

Anzeige

Anzeige

Rechtsschutzversicherung-Berlin-vergleichen-abschliessen-Versicherungsmakler-Berlin-Agentin-Andre-Boettcher

Anzeige

Anzeige

Autoversicherung Berlin

Anzeige

Rechtsschutzversicherung-Berlin-abschliessen-Rechtsschutz-Berlin-vergleichen-Versicherungsmakler-Berlin-Andre-Boettcher-Agentin

Anzeige

Autoversicherung Berlin

Anzeige

André Böttcher
Versicherungsmakler Berlin

RechtsschutzVergleich »

André Böttcher Versicherungsmakler Berlin: Das sagen Kunden und Interessenten über mich

Kundenmeinungen → Rezensionen auf Google

D. Winkelmann
⭐⭐⭐⭐⭐

„Immer ein korrektes Auftreten gepaart mit Erfahrung und Einfühlungsvermögen in die jeweils aktuelle Situation zeichnen Herrn Böttcher aus. Seit einigen Jahren werde ich sehr gut betreut und bin nie enttäuscht worden. Er findet immer die beste Lösung die zur jeweiligen Person passt. An dieser Stelle möchte ich herzlichen Dank sagen für eine schnelle und kompetente Beratung in der aktuellen Angelegenheit, ein Gespräch mit Ihnen ist immer eine Bereicherung 👍“

Kathrin Cowan
⭐⭐⭐⭐⭐

André Böttcher steht mir jetzt seit 17 Jahren stets zuverlässig, kompetent und hilfreich zur Seite, wenn es um Versicherungen aller Art geht. Er ist immer bereit, mir alles genau zu erklären, geduldig und freundlich dabei.Ich fühle mich sehr gut aufgehoben & sehe meine Interessen gewahrt.
Ich kann ihn guten Gewissens weiter empfehlen.

Kenneth

⭐⭐⭐⭐⭐

Das Gespräch mit Herrn Böttcher war sehr angenehm. Er konnte all unsere Fragen beantworten und hat jeweils gute Tipps gegeben, wo man noch nachbessern könnte. Für alle, die sich einen Überblick über ihre Versicherungen verschaffen möchten, ist diese Beratung einfach perfekt.

T. Machnick

⭐⭐⭐⭐⭐

Sehr gute und kompetente Beratung. Man fühlt sich gut aufgehoben und bekommt immer ein optimal ausgearbeitetes Angebot. Herr Böttcher nimmt sich die Zeit, Themen verständlich zu erläutern und das auf eine sehr nette und unkomplizierte Art.

Benjamin Himmler

⭐⭐⭐⭐⭐

„Sehr hilfsbereit und freundlich, ohne aufdringlich zu sein oder unangenehm zu einer Entscheidung zu drängen. So sollte Beratung sein.“

Patrick Dimke

⭐⭐⭐⭐⭐

Nach einer Empfehlung stellte ich schnell fest: Schön, dass es auch Makler gibt, die nicht ausschließlich auf Profit aus sind. Ein schönes Fundament ist und bleibt Vertrauen – meins hat er!

S. Kluge

⭐⭐⭐⭐⭐

Professionelle Analyse meiner bisher abgeschlossenen Versicherungen und kompetente Beratung.
Sehr zu empfehlen!

E. Pasko

⭐⭐⭐⭐⭐

Lieber Herr Böttcher,
ich bedanke mich vielmals für Ihren Einsatz!
Der beste Versicherungsmakler, den ich je kannte.
Professionell, hilfsbereit und vor allem sehr menschlich!
1000.000.000.000 mal zu empfehlen.

Marco Aldinger

⭐⭐⭐⭐⭐

Klärt alle Sachverhalte, auch Probleme, schnell und unkompliziert. Fühle mich in sehr guten Händen.

Folkert Janke

⭐⭐⭐⭐⭐

Ich habe Herrn Böttcher über die Jahre als zuverlässigen Geschäftsmann kennengelernt. Zusagen werden eingehalten. Die Kommunikation mit ihm erfolgt schnell, unkompliziert und reibungslos.

Kiljan Schneider

⭐⭐⭐⭐⭐

Ich bin sehr zufrieden mit ihm, da ich überhaupt keine Ahnung hatte wegen den Versicherungen. Er hat mich gut beraten und ist auch auf meine Wünsche eingegangen. Kann ich nur weiterempfehlen.

A.S.

⭐⭐⭐⭐⭐

Ich bedanke mich ganz herzlich für sehr professionelle, kompetente Beratung von Herrn Böttcher. Top Angebote, Top Leistung, sehr angenehme Gespräche. Äußerst Empfehlungswert.

E. Geretschläger

⭐⭐⭐⭐⭐

Seit 1999 bin ich Kunde von Herrn Böttcher. Begonnen hat damals alles mit einer Kfz-Versicherung. Seitdem läuft alles zuverlässig und ohne jegliche Probleme. Ich bin froh, dass Herr Böttcher seit einiger Zeit Versicherungsmakler ist, denn dadurch konnte er mir meine Haurat- und Haftpflichtversicherung um rund 50% preiswerter machen.

Tomasz Gingold

⭐⭐⭐⭐⭐

Sehr engagiert und authentisch.

M. Behrendt

⭐⭐⭐⭐⭐

Herr Böttcher ist bereits seit 15 Jahren unser Ansprechpartner. Es verläuft immer alles zuverlässig und unkompliziert. Selbst wenn es einmal unübersichtlich wird, löst er unsere Probleme mit Ruhe und Weitblick. Dadurch sind wir sorgenfrei. Herrn Böttcher möchte ich allen ans Herz legen, die kompetente Hilfe in allen Versichungsbelangen brauchen und möchten.
In diesem Sinne.

Steve Schumann

⭐⭐⭐⭐⭐

Bei mir gab es durch die letzte Versicherung einige Probleme, aber auch die wurden durch Herr Böttcher professionell und schnellstmöglich aus der Welt geschafft… Herr Böttcher ist wirklich sehr freundlich und nimmt sich für alles viel Zeit, um eine bestmögliche Beratung zu gewährleisten.

Mirko „Platonymous“ Bravo

⭐⭐⭐⭐⭐

Seit Jahren betreut mich André Böttcher höchst professionell. Nur zu empfehlen.

S. Puhlmann

⭐⭐⭐⭐⭐

Herr Böttcher ist stets erreichbar und zuverlässig. Seit über 5 Jahren ist er mein Ansprechpartner, auch in Sachen der nachhaltigen Vermögenssicherung. Alle Informationen sind immer transparent, ehrlich und verständlich. Weiterhin möchte ich hier noch erwähnen, dass Herr Böttcher keinen Druck ausübt und mir auch zusätzlich den nervigen Papierkram mit den Versicherungen abnimmt (z.B. Versicherungsordner sortieren, Schreiben erstellen etc.). Kurzum: Eine zweifelsfreie 5-Sterne-Weiterempfehlung! Vielen Dank!

Nicel

⭐⭐⭐⭐⭐

Kompetent, fachlich, freundlich steht mit Rat und tat zur Seite und nimmt sich Zeit, kann ich nur weiterempfehlen bin sehr zufrieden ☺️

helm holz

⭐⭐⭐⭐⭐

Mein Mann & ich waren sehr zufrieden mit Hr. Böttcher. Wir möchten Ihn gerne weiterempfehlen, da er sehr zuverlässig ist & uns mit seiner Kompetenz sehr gut beraten hat.
Vielen Dank für alles!!

Gute Gründe

R

Unabhängig

Als Versicherungsmakler arbeite ich ausschließlich für Sie, meine Kunden. Das verschafft Ihnen ein hohes Maß an Transparenz und die Sicherheit sich das möglichst beste ‚Preis-Leistungs-Verhältnis‘ einzukaufen.

030.56 555 940

Heute-Experte-werden-Andre-Boettcher-Agentin-Versicherungsmakler-Berlin

Persönlich

Vereinbaren Sie einen persönlichen Termin und erfreuen Sie sich an dem Nutzen. Telefonisch, online oder offline – Sie entscheiden. Auch im Schadensfall erhalten Sie meine umfassende Unterstützung.

030.56 555 940

Versorgt

Im Mittelpunkt stehen Ihre Wünsche und Ziele. Dadurch bringen wir nachhaltige und wesentliche Ergebnisse hervor, die zu Ihnen passen. Auch das Miteinander halten wir zusammen für Sie fest. Denn eine ‚Partnerschaft‘ ist immer individuell.

030.56 555 940

AGENTIN-André-Böttcher-Versicherungsmakler-Berlin-Versicherung-Vorsorge

André Böttcher – Versicherungsmakler Berlin

Ihre Nachricht an mich

Datenschutz

4 + 14 =

Ich stimme den Datenschutzbestimmungen zu.

Anzeigen powered by TarifCheck24 GmbH