Inhaltsverzeichnis » Privathaftpflichtversicherung
» Gesetzliche Grundlagen
» Versicherte Leistungen
» Versicherte Leistungen der Privathaftpflichtversicherung
» Personen- Sach- und Vermögensschädensschäden
» Kaution
» Wer ist versichert
» Single
» Paare
» Familie
» Besonderheit
» Außnahmen | Einschränkungen
» Defintion Arbeitsverhältnis
» Pflegebedürftige Kinder
» Im Haushalt beschäftigte Personen
» Gastkinder | Au-pair
» Berufliche- oder dienstliche Tätigkeiten
» Halten und Hüten von Tieren
» Forderungsausfalldeckung
» Mietsachschäden
» Schlüsselverlust
» Gefälligkeitsschäden
» Deliktunfähigkeit von Kindern
» Internetschäden
» Versicherungsprämie (Versicherungsbeitrag)
» Gängige Zahlungsweisen
» Tipps
Eine Privathaftpflichtversicherung schützt den Versicherten vor Schadenersatzansprüchen Dritter*, infolge von Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. In sehr alten Tarifen der Privathaftpflichtversicherung sind Vermögensschäden ggf. nicht mitversichert.
Gesetzliche Grundlagen | vertragliche Grundlagen
Die Schadensersatzpflicht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (kurz BGB) verankert. Die gesetzliche Regelung findet man im § 823 des BGB. Die Leistungspflicht des Versicherers ist im § 100 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) festgeschrieben.
In dem Versicherungsschein – auch Police genannt – und den dazugehörigen Versicherungsbedingungen der Privathaftpflichtversicherung (AHB) kann jedermann nachlesen, was versichert ist und was nicht zu einer Leistung aus dem abgeschlossenen Versicherungsvertrag verpflichtet. Es ist durchaus möglich, dass Weiteres in den Besonderen Bedingungen zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer geregelt wird.
André Böttcher – Versicherungsmakler Berlin
» Fragen? Berlin ✆ 030.56 555 940 | Nachricht schreiben
In diesem Zusammenhang prüft der Versicherer der Privathaftpflichtversicherung immer für seinen Versicherungsnehmer inwieweit aufgrund der gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts (Zivilrecht) eine Schadensersatzpflicht besteht.
Das bedeutet für den Versicherungsnehmer, dass ein passiver Rechtsschutz in dem Vertrag der Privathaftpflichtversicherung inbegriffen (siehe § 100 VVG) ist. Sollte die Prüfung des Versicherers ergeben, dass die Ansprüche unberechtigt sind und es notwenig wird, wehrt der Versicherer für seinen Versicherungsnehmer den Anspruch ab. Im ärgsten Fall auch vor Gericht.
Der aktive Rechtsschutz* ist in der Rechtsschutzversicherung* versichert und sollte, je nach Bedarf, parallel geprüft werden.
Versicherte Leistungen
Versicherte Leistungen der Privathaftpflichtversicherung
Grundsätzlich leistet ein Versicherer der Privathaftpflichtversicherung zum Zeitwert und nicht wie z.B. in der Hausratversicherung zum Neuwert oder Wiederbeschaffungswert. Insbesondere bei elektronischen Geräten kann dies einen deutlich finanziellen Unterschied ausmachen. Schließlich ist der Verlust – auch aufgrund der ransanten Entwicklungsfortschritte in der Elektronik – nach kurzer Zeit enorm. Eine Handyversicherung, eine Gegenstandsversicherung oder die Instrumentenversicherung bietet hierzu sehr wahrscheinlich einen deutlich besseren Schutz gegen unerwünschte Schäden.
Tipp: Seit einiger Zeit bieten diverse Versicherer der Privathaftpflichtversicherung einen Schadensersatz zum Neuwert an. Jedoch ist die Schadenssumme oft begrenzt, z.B. max. 3.000 Euro.
Personen- und Sach- und Vermögensschädensschäden
Die Deckungssumme für Personenschäden, Sachschäden und Vermögenssschäden beträgt in der Privathaftpflichtversicherung zwischen 3- und 50 Mio. EUR je Versicherungsfall und gilt weltweit. Manche Versicherer bieten sogar eine unbegrenzte Versicherungssumme an.
Maximal steht die doppelte Leistung je Versicherungsfall und je Versicherungsjahr zur Verfügung. Die Versicherungssumme für Vermögensschäden beträgt in älteren Verträgen (ältere Bedingungen) der Privathaftpflichtversicherung zumeist 50.000 Euro – 100.000 EUR pro Versicherungsfall – Geltung weltweit. Wem dieser Part wichtig ist, der sollte genau im Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen seiner Privathaftpflichtversicherung nachlesen!
André Böttcher – Versicherungsmakler Berlin
» Fragen? Berlin ✆ 030.56 555 940 | Nachricht schreiben
Kaution zur Sicherstellung von Leistungen im Ausland
Muss im Ausland durch einer behördlichen Anordung zur Sicherstellung von Leistungen aufgrund deiner gesetzlichen Haftpflicht hinterlegt werden, gilt z.B., dass der Versicherer je Versicherungsfall und Versicherungsjahr eine bestimmte Summe zur Verfügung stellt (z.B. 30.000 Euro).
Wer ist versichert?
Unabhängig welcher Tarif der Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen wurde: Es ist immer der Versicherungsnehmer versichert.
» Single
Versichert ist der Versicherungsnehmer, wenn er Single oder alleinerziehend ist. Demzufolge sind überwiegend auch Kinder mitversichert. Hierzu zählen die leiblichen Kinder, Stiefkinder und Pflegekinder. Der Wohnort und das Alter kann unter bestimmten Umständen, in den neueren Tarifen, nicht unbedingt maßgebend für den Versicherungsschutz sein.
» Paare:
Versichert ist der Versicherungsnehmer, der Partner / die Partnerin (Ehepaar oder als Paar ohne Trauschein) zusammenlebend an derselben Meldeadresse (Wohnung/Haus).
» Familie:
In der Privathaftpflichtversicherung ist der Versicherungsnehmer, der Ehegatte oder der mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Partner mitversichert. Hierzu zählen natürlich die leiblichen Kinder, Stiefkinder und Pflegekinder. Der Wohnort und das Alter kann unter bestimmten Umständen, in den neueren Tarifen, nicht unbedingt maßgebend für den Versicherungsschutz sein.
André Böttcher – Versicherungsmakler Berlin
» Fragen? Berlin ✆ 030.56 555 940 | Nachricht schreiben
» Besonderheit:
In den Tarifen in denen „alle zum Haushalt gehörenden Personen“ mitversichert sind, gibt es keine Unterteilung in der Privathaftpflichtversicherung. Die Voraussetzung ist lediglich die identische Meldeadresse (Personalausweis).
» Außnahmen & Einschränkungen
Der Versicherungsschutz der Privathaftpflichtversicherung endet mit Ablauf des Versicherungsjahres (der Versicherungsperiode), in dem die Kinder erstmalig in ein Arbeitsverhältnis eintreten oder heiraten. Es gibt auch Tarife, in denen z.B. die Definition „alle zum Haushalt gehörenden Personen“ mitversichert sind. In den Bedingungen der Privathaftpflichtversicherung dient als Voraussetzung, dass die Meldeadresse identisch mit der des Versicherungsnehmers ist.
» Defintion Arbeitsverhältnis
Es zählt dazu nicht ein Ferienjob und sozialversicherungsfreie Beschäftigungen oder selbstständige nebenberufliche Tätigkeiten bis zu einem Umsatz von 17.500 Euro je Kalenderjahr (umsatzsteuerfreie Regelung nach dem Steuerrecht der BRD).
» Pflegebedürftige Kinder
Weiterhin sind pflegebedürftige Kinder (ab Pflegestufe 0 / Pflegegrad 1 – Altregelung / Neuregelung in der Pflegepflichtversicherung) versichert, sofern diese im selben Haushalt oder in einem Pflegeheim bzw. ähnlichen betreuenden Einrichtungen wohnen.
» Im Haushalt beschäftigte Personen
Sollte die im Haushalt beschäftigte Person während ihrer Tätigkeit jemanden einen Schaden zufügen, ist dies ebenso in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen. Gleiches gilt für Personen, die aus Gefälligkeit oder auf Grundlage eines Arbeitsvertrages Ihre Wohnung, Ihr Haus und Ihren Garten betreuen. Sofern ein Freund, Bekannter oder Nachbar z.B. den Streudienst (Verkehrssicherungspflicht ➟
§ 823 BGB) während einer Urlaubsreise übernimmt, ist auch dieser in gleicher Form versichert.
» Gastkinder | Au-pair:
Der Versicherungsschutz für Gastkinder und Au-pairs, die Sie in Ihren Haushalt aufnehmen, sind im gleichen Umfang mitversichert wie Sie selbst als Versicherungsnehmer der Privathaftpflichtversicherung.
Berufliche- oder dienstliche Tätigkeiten
Für dienstliche oder berufliche Tätigkeiten besteht in den aktuelleren Tarifen der Privathaftpflichtversicherung Versicherungsschutz in folgendem Umfang:
- berechtigte Ansprüche bei Schäden an Sachen des Arbeitgebers
- berechtigte Ansprüche bei Schäden an Sachen von Arbeitskollegen
Die Leistungshöhe weicht jedoch von der vereinbarten Versicherungssumme für die Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab und ist z.B. auf 5.000 Euro oder 10.000 Euro beschränkt. (Verweis: Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung)
Halten und Hüten von Tieren
Das Halten und Hüten von zahmen Haustieren ist in die Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen. Hierzu zählen z.B. Katzen, Mäuse etc. Sogar Blindenführhunde sind in den neueren Tarifen der Privathaftpflichtversicherung beitragsfrei mitversichert.
Forderungsausfalldeckung
Eine Forderungsausfalldeckung schützt den Versicherungsnehmer vor der Zahlungsunfähigkeit Dritter*, die ihm oder Mitversicherten einen ersatzpflichtigen Schaden aus der gesetzliche Haftpflicht (privat) zugefügt haben. Versichert sind Personenschäden und Sachschäden.
Der Vermögensschaden ist ´nur´ als Folge eines Personen- oder Sachschadens versichert. Weiterhin ist der Geltungsbereich der Forderungsausfalldeckung begrenzt. So sind zumeist die Mitgliedstaaten der EU (Europäischen Union) & ein paar weitere Staaten eingeschlossen.
Oft gilt die Forderungsausfalldeckung jedoch erst für Schäden ab 1.500 EUR oder ab 2.500 EUR (je nach Tarif/Generation) und im Regelfall wenn ein rechtskräftiges Urteil (Titel) durch ein Gericht Bestandskraft erworben hat.
Denn letztlich kauft der Versicherer den Titel oder das notarielle Schuldanerkenntnis gegen den Schadensverursacher auf und leistet im Gegenzug die Schadenszahlung.
Mietsachschäden
Für Schäden an gemieteten Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen sind überweigend in den Versicherungsschutz der Privathaftpflichtversicherung integriert. In den neueren Versicherungsbedingungen sind ebenso Beschädigungen an Hotelzimmern, Ferienwohnungen und Ferienhäusern mitversichert. Mietsachschäden sollten in einer angemessenen Höhe in der Privathaftpflichtversicherung versichert sein.
Schlüsselverlust
Versichert sind Schlüssel (auch Handsender und Codekarten) in der Privathaftpflichtversicherung, die sich nicht im privaten Eigentum, also im Besitz des Versicherungsnehmers oder der mitversicherten Personen befinden. Zum Beispiel der Wohnungsschlüssel und Haustürschlüssel zu deiner Mietwohnung.
Ersetzt wird durch die Privathaftpflichtversicherung der notwendige Austausch von Schließanlagen und Schlössern Dritter*. Auch vorübergehende Sicherungsmaßnahmen sind in den Versicherungsschutz eingeschlossen. Zumeist sind diese auf 14 Tage begrenzt.
Weiterhin ist die Versicherungssumme nicht mit der für Personen-, Sach- und Vermögensschäden identisch, sondern deutlich gemindert z.B. 30.000 EUR. Folgeschäden des Schlüsselverlustes bleiben in der Privathaftpflichtversicherung ausgeschlossen. Für denjenigern, der den Schlüsselverlust angemessen mitversichert wissen möchte, sollte auf die Höhe der Versicherungssumme für Schlüsselverlust in der Privathaftpflichtversicherung achten.
Gefälligkeitsschäden
Das bedeutet, dass die Schadenursache aufgrund einer gefälligen Handlung entstanden ist (z. B. Hilfe beim Umzug). Da man zwar laut Gesetz nicht für Schäden, die aus Gefälligkeiten entstehen haftbar gemacht werden kann, ist es trotzdem ratsam, wenn die Privathaftpflichtversicherung diese Schäden einschließt.
Deliktunfähigkeit von Kindern
Die Privathaftpflichtversicherung sollte Schäden, die von minderjährigen Kindern verursacht werden mit mindestens 20.000 EUR Schadenssumme abdecken. Außerdem bieten manche Versicherer der Privathaftpflichtversicherung an, auch Schäden, die von Kindern im Straßenverkehr verursacht werden, zusätzlich abzusichern.
Internetschäden
Wenn durch die Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten (E-Mail, surfen im Internet) ein versicherter Schaden auftritt, bieten die neueren als auch leistungsstärkeren Tarife einer Privathaftpflichtversicherung hierzu den Versicherungsschutz.
Versicherungsprämie (Versicherungsbeitrag) Berechnungsgrundlagen
Die Prämie einer Privathaftpflichtversicherung richtet sich nach folgenden Kriterien:
- Tarifart (Single, Paar/Familie),
- der gewünschten Versicherungssumme und
- dem Umfang der Versicherungsleistungen, z.B. Basis, Kompakt, Premium etc.
Weiterhin kann sich die Prämie der Privathaftpflichtversicherung anhand der Laufzeit der Vertrages (1-3) Jahre bemessen und danach, ob es Vorschäden gab.
Gängige Zahlungsweisen der Privathaftpflichtversicherung sind:
- monatliche,
- viertel-,
- halb- oder
- jährliche Beiträge.
Die Versicherer verzichten bei der jährlicher Zahlungsweise in der Privathaftpflichtversicherung auf einen Ratenzahlungszuschlag.
Tipps
Schlüssel, die ausschliesslich für eine Wohnungtür vom Vermieter überlassen werden, sind nicht über den Schlüsselverlust einer Privathaftpflichtversicherung mitversichert.
Anders verhält es sich, wenn der Wohnungsschlüssel auch als Haustürschlüssel genutzt wird, da eine spezielle Schliessanlage vohanden ist und somit derselbe Schlüssel für Haus- und Wohnungstür verwendbar ist.
Im Übrigen sind die überlassenen Schlüssel (auch Handsender oder Codekarten), welche vom Arbeitgeber übergeben wurden, in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert.
Falls nicht (ältere Tarife der Privathaftpflichtversicherung): Bestenfalls ist dieses Risiko über den Arbeitgeber selbst mitversichert. Hierzu schadet es nicht diesen Umstand genau beim Arbeitgeber zu hinterfragen, um eventuell hohen Kosten für den Schadensersatz des Schlüsselverlustes zu vermeiden.
Wie Sie den vorangegangenen Zeilen vermutlich unschwer entnehmen können, ist es oft gar nicht so einfach mal schnell zu erfassen, was nun wie genau versichert ist und im Schadensfall über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt wird.
Allein aufgrund der gefühlt unendlichen Anzahl von Tarifgenerationen, die am Markt zu der Privathaftpflichtversicherung präsent sind, kann ich hier leider nur eine grobe Übersicht bieten.
Daher empfehle ich Ihnen entweder selbst ein paar ‚Hausaufgaben‘ in Angriff zu nehmen oder mich anzurufen und wir vereinbaren ein persönliches Gespräch, um Ihre Fragen zu klären: ✆ 030.56 555 940 ✓
*Dritter | Dritte/n = eine/r andere/n Person – zurück zum Beginn
Im Versicherungslexikon blättern
« vorheriger Eintrag
Alle Begriffe mit ‚P‘
nächster Eintrag »
nächster Eintrag »
Alle Begriffe mit ‚P‘
« vorheriger Eintrag
Vorschau ‚P‚ und » verwandte Themen
Probandenhaftpflichtversicherung
Pensionskasse
Pensionszusage
Pferdehaftpflichtversicherung
Pflegekostenversicherung
Pflegetagegeldversicherung
Photovoltaikversicherung
Privat-Rechtsschutzversicherung
Private Krankenversicherung
Private Krankenzusatzversicherung
Private Pflegepflichtversicherung
Private Rentenversicherung
Private Unfallversicherung
Probandenhaftpflichtversicherung
Produkthaftpflichtversicherung
Pensionsfonds
Pensionskasse
Pensionszusage
Pferdehaftpflichtversicherung
Pflegekostenversicherung
Pflegetagegeldversicherung
Photovoltaikversicherung
Privat-Rechtsschutzversicherung
Private Krankenversicherung
Private Krankenzusatzversicherung
Private Pflegepflichtversicherung
Private Rentenversicherung
Private Unfallversicherung
Probandenhaftpflichtversicherung
Produkthaftpflichtversicherung
Vorschau
Verwandte Themen
Verwandt zur Privathaftpflichtversicherung