Eine private Krankenzusatzversicherung ist eine ergänzende Versicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Oft reichen die Zahlungen der GKV nicht aus, die tatsächlich entstandenen Kosten einer medizinischen Behandlung zu bezahlen.
Zudem erbringt die GKV manchmal auch gar keine Leistung, in diesen Fällen ist die Nutzung einer privaten Krankenzusatzversicherung besonders sinnvoll. Da die Tarifmodelle/ Tarifbedingungen der privaten Krankenzusatzversicherung je nach Gesellschaft sehr unterschiedlich sein können, empfiehlt sich ein genauer Vergleich, um die individuellen Bedürfnisse zu berücksichtigen.
Innerhalb der privaten Krankenzusatzversicherung kommen unterschiedliche Bausteine (Tarife) vor, die der Versicherte einzeln oder in verschiedenen Kombinationen abschließen kann. Die unterschiedlichen Tarife der privaten Krankenzusatzversicherung sind:
- Ambulante Tarife (leisten z. B. für Heilpraktiker, Sehhilfen, alternative Heilmethoden)
- Stationäre Tarife (leisten z. B. für Ein-/ Zweibettzimmer im Krankenhaus, Chefarztbehandlung)
- Zahntarife (leisten z. B. für Zahnersatz, Zahnbehandlung, Zahnprophylaxe)
- Pflegezusatztarife (leisten z. B. für ambulante und/ oder stationäre Pflegekosten)
In der privaten Krankenzusatzversicherung gelten allgemeine und besondere Wartezeiten. Die allgemeinen Wartezeiten betragen drei Monate und betreffen alle Leistungsbereiche des Versicherungsvertrages einer privaten Krankenzusatzversicherung.
Während dieser ersten drei Monate ist der Versicherer von seiner Leistungspflicht teilweise oder völlig befreit. Die besonderen Wartezeiten der privaten Krankenzusatzversicherung betragen acht Monate, d. h. dass der Versicherer unterdessen von der Leistungspflicht für Entbindungen, Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie und Psychotherapie befreit ist.
Die Prämie einer privaten Krankenzusatzversicherung bemisst sich anhand des gewünschten Versicherungsschutzes (Tarifbaustein/e), des Eintrittsalters und des Geschlechts der zu versichernden Person.
Weiterhin sind zur Prämienermittlung der privaten Krankenzusatzversicherung die evtl. vereinbarte Selbstbeteiligung, der Gesundheitszustand bei Eintritt, ggf. die Laufzeit und die Zahlweise entscheident.
Gängige Zahlungsweisen der privaten Krankenzusatzversicherung sind: monatliche, viertel-, halb- oder jährliche Beiträge.
Tipp
Bei einer privaten Krankenzusatzversicherung ist besonders darauf zu achten, dass sie auch Leistungen unabhängig von der Vorleistung der gsetezlichen Krankenversicherung (GKV) erbringt, damit der Versicherte einer privaten Krankenzusatzversicherung ohne „unglückliche Zu- sammenhänge“ abgesichert ist.
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