Die private Pflegepflichtversicherung ist eine selbstständige Versicherung der Sozialversicherung und dient zur Absicherung des Risikos der Pflegbe- dürftigkeit (Pflegefall). Im elften Sozial-gesetzbuch (SGB XI) werden die Grundlagen der privaten Pflegepflicht- versicherung geregelt.
Die Versicherten der privaten Pflegepflichtversicherung
Jedes Mitglied der privaten Krankenversicherung (PKV), Beamte, Personen, die Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben und privat oder gar nicht krankenversichert sind, gehören zu den Pflichtversicherten der privaten Pflegepflichtversicherung.
Des Weiteren sind Mitglieder der Postbeamtenkrankenkassen, der Krankenversorgung der Deutschen Bahn und Abgeordnete, die privat oder gar nicht krankenversichert sind, durch die private Pflegeversicherung abgesichert. Als Mitglieder der privaten Pflegepflichtversicherung gelten auch Personen, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren und in die PKV gewechselt haben.
Kinder von Mitgliedern der privaten Pflegepflichtversicherung werden beitragsfrei mitversichert und Ehepartner bekommen eine günstigere Prämie. Wenn ein PKV-Mitglied das Versicherungsunternehmen wechseln möchte, wechselt er in dem Zusammenhang auch die private Pflegepflichtversicherung. Das vorherige Versicherungsunternehmen der zukünftigen PKV bescheinigt dem Versicherten den Bestand der Vorversicherung, so dass der Versicherte diesen Nachweis an die neue PKV weitergeben kann.
Leistungen der privaten Pflegepflichtversicherung
Laut Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) muss die private Pflegepflichtversicherung übereinstimmende Leistungen mit der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung gewähren. Daher werden auch die Begriffe Pflegebedürftigkeit, Pflegestufe und Vorversicherungszeiten gleichartig definiert.
Die private Pflegepflichtversicherung leistet auf verschiedene Arten:
- Pflegegeld: wenn der Pflegebedürftige die hauswirtschaftliche Versorgung & Grundpflege z.B. nicht durch Familienmitglieder, Nachbarn oder Freunde gewährleisten kann.
- Pflegestufe I: 225 Euro (ab 1.1.2012: 235 Euro) pro Monat
- Pflegestufe II: 430 Euro (ab 1.1.2012: 440 Euro) pro Monat
- Pflegestufe III: 685 Euro (ab 1.1.2012: 700 Euro) pro Monat
Das Pflegegeld gilt (auch wenn andere einkommensabhängige Sozialleistungen gezahlt werden) nicht als Einkommen. Wenn ein Pflegebedürftiger Pflegegeld erhält, muss er die Bedürftigkeit bei Pflegestufe I und II mind. alle sechs Monate, bei Pflegestufe III mind. alle drei Monate nachweisen. Ansonsten werden die Leistungen aus der privaten Pflegepflichtversicherung gekürzt.
- Sachleistungen: können zusammen mit dem Pflegegeld gewährt werden; grundsätzlich für sechs Monate. In der privaten Pflegepflichtversicherung werden Sachleistungen und Pflegegeld je nach Inanspruchnahme bereitgestellt.
- Häusliche Pflegehilfe als Pflegesachleistung: d. h. Fürsorge durch professionelle, ambulante Pflegeeinrichtungen.
Je nach Grad der Pflegebedürftigkeit / Pflegestufe leistet die private Pflegepflichtversicherung:
- Pflegestufe I: bis 440 Euro (ab 1.1.2012 450 Euro) pro Monat
- Pflegestufe II: bis 1040 Euro (ab 1.1.2012 1100 Euro) pro Monat
- Pflegestufe III: bis 1510 Euro (1.1.2012 1550 Euro) pro Monat
- Härtefallregelung: Bei einem Fall von besonders schwerer Pflege (außergewöhnlich hoher, intensiver Pflegeaufwand) kann der
Bedürftige bis 1.918 Euro pro Monat von der privaten Pflegeversicherung erhalten.
Teilstationäre Pflege: falls häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang dargestellt werden kann, zahlt die private Pflegepflichtversicherung:
- Pflegestufe I bis 440 Euro (ab 1.1.2012 450 Euro) pro Monat
- Pflegestufe II bis 1040 Euro (ab 1.1.2012 1100 Euro) pro Monat
- Pflegestufe III bis 1510 Euro (ab 1.1.2012 1550 Euro) pro Monat
Pflegehilfsmittel und technische Hilfen (wenn die GKV nicht zuständig ist): z.B. Desinfektionsmittel, Pflegebetten, Hebegeräte etc.
Die private Pflegepflichtversicherung leistet:
Pflegehilfsmittel und technische Hilfen (wenn die GKV nicht zuständig ist): z.B. Desinfektionsmittel, Pflegebetten, Hebegeräte etc.
Die private Pflegepflichtversicherung leistet:
- für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 31 Euro pro Monat
- für andere zahlen Versicherte (18. Lebensjahr vollendet) 10 Prozent, max. jedoch 25 Euro dazu
Härtefallregelung: eine Befreiung der Zuzahlung ist möglich, des Weiteren kann die private Pflegepflichtversicherung zusätzliche Gelder bis zu 2.557 Euro insgesamt zahlen.
Kurzzeitpflege: in Krisensituationen oder während einer Übergangszeit hat der Versicherte der privaten Pflegepflichtversicherung Anspruch auf Kurzzeitpflege (teil- oder vollstationär)max. für vier Wochen p. a. und insgesamt 1550 Euro.
Leistungen für die Pflegeperson: d. h. die private Pflegepflichtversicherung zahlt z. B. für Pflegekurse.
Vollstationäre Pflege: falls häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich/ ausreichend ist. Die private Pflegepflichtversicherung zahlt:
- bis zu 1.510 Euro (ab 1.1.2012: 1550 Euro) pro Monat
- in bes. Ausnahmefällen bis zu 1825 Euro (ab 1.1.2012: 1.918 Euro) p. M., wenn ein außergewöhnlich hoher und intensiver Pflegeaufwand erforderlich ist, der das übliche Maß der Pflegestufe III weit übersteigt.
Grundsätzlich muss der Pflegebedürftige der privaten Pflegepflichtversicherung darüber hinaus fällig werdende Kosten selbst begleichen. Wenn seine Einkünfte nicht ausreichen, kann er einen Antrag auf Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II stellen.
Wenn ein Versicherter der privaten Pflegepflichtversicherung Leistungen in Anspruch nehmen möchte/ muss, ist es notwendig, dass er in den letzten zehn Jahren vor Antragstellung mind. fünf Jahre in der privaten Pflegeversicherung versichert war.
Beiträge zur privaten Pflegepflichtversicherung
Die Finanzierung der privaten Pflegepflichtversicherung erfolgt durch Versicherungsbeiträge. Laut SGB darf die Prämie der privaten Pflegepflichtversicherung nicht ausschließlich nach Risiko bemessen werden, sondern darf max. den Höchstbeitrag der gesetzlichen Pflegeversicherung (1,95% der beitragspflichtigen Einnahmen des Versicherten gem. Beitragsbemessungsgrenze der GKV, zzgl. 0,25% Zuschlag für kinderlose Versicherte ab dem 23. Lebensjahr) betragen.
Beihilfeberechtigte zahlen max. 50% des Höchstbeitrages in eine private Pflegepflichtversicherung ein. In der privaten Pflegepflichtversicherung werden familienversicherte Kinder beitragsfrei abgesichert und nicht erwerbstätige Ehepartner erhalten eine Prämienvergünstigung, so dass
beide Ehepartner bei der privaten Pflegepflichtversicherung zusammen max. 150% des Höchstbeitrages der gesetzlichen Pflegeversicherung zahlen. Bei Angestellten leistet der Arbeitgeber seinen Anteil in dem Maße, wie er in die gesetzliche Pflegeversicherung einzahlen würde, allerdings max. 50% der zu zahlenden Prämie.
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