Eine Probandenhaftpflichtversicherung ist nach Arzneimittel- und Medizinproduktgesetz eine Pflichtversicherung. Mithilfe der Probandenhaftpflichtversicherung werden sowohl Probanden/ Patienten als auch Prüfärzte während der Durchführung von medizinischen Studien abgesichert.
Die Probandenhaftpflichtversicherung dient zur Absicherung des finanziellen Risikos, falls ein Mensch getötet oder der Körper und die Gesundheit eines Menschen verletzt wird. Daher muss die Probandenhaftpflichtversicherung in einem angemessenen Verhältnis zum Risiko der Studie stehen und im Todesfall oder bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit mindestens 600.000 Euro pro versicherter Person betragen.
Die Probandenhaftpflichtversicherung gilt als besondere Art der Unfallversicherung zugunsten eines Dritten (Schadensversicherung), da sie nur den eingetretenen Schaden ersetzt. Spätschäden, die z. B. drei Jahre nach Abschluss der klinischen Studie eintreten, sind in der Probandenhaftpflichtversicherung nicht versichert.
Der Versicherungsschutz der Probandenhaftpflichtversicherung besteht während der Durchführung der Studie und endet grundsätzlich mit der Nachsorgeuntersuchung. Teilweise bieten Versicherer auch einen Versicherungsschutz bis zu max. zwei Jahren nach Beendigung der Studie an.
Die Prämie einer Probandenhaftpflichtversicherung richtet sich nach der Versicherungssumme, der Anzahl der versicherten Personen, ggf. nach der Vertragsdauer und der Zahlweise.
Gängige Zahlungsweisen der Probandenhaftpflichtversicherung sind: monatliche, viertel-, halb- oder jährliche Beiträge, wobei viele Versicherer bei jährlicher Zahlungsweise der Probandenhaftpflichtversicherung auf den Ratenzahlungszuschlag verzichten.
Im Versicherungslexikon blättern
« vorheriger Eintrag
Alle Begriffe mit ‚P‘
nächster Eintrag »
nächster Eintrag »
Alle Begriffe mit ‚P‘
« vorheriger Eintrag
Vorschau ‚P‚ und » verwandte Themen

Pensionsfonds

Pensionskasse

Pensionszusage

Pferdehaftpflichtversicherung

Pflegekostenversicherung

Pflegetagegeldversicherung

Photovoltaikversicherung

Privat-Rechtsschutzversicherung

Private Krankenversicherung

Private Krankenzusatzversicherung

Private Pflegepflichtversicherung

Private Rentenversicherung

Private Unfallversicherung

Privathaftpflichtversicherung

Produkthaftpflichtversicherung
Vorschau
Verwandte Themen
Verwandt zur Probandenhaftpflichtversicherung

Hundebiss nicht versichert

Haftung auch im Zweifelsfall

Kein Regressanspruch einer Gebäudeversicherung an Hundehaftpflichtversicherung

Gesetzliche Krankenversicherung fordert Regress bei Hundehalter

Transportversicherung

Hundehaftpflichtversicherung: Versicherungspflicht für Hundehalter ab dem 01.07.2011 in Niedersachsen

Gesetzliche Krankenversicherung fordert Regress bei Hundehalter

Haftung auch im Zweifelsfall

Hundebiss nicht versichert

Kein Regressanspruch einer Gebäudeversicherung an Hundehaftpflichtversicherung

Tierkrankenversicherung

Abwehranspruch

Tierlebensversicherung
