Was bisher für die Bundesländer Berlin, Sachsen-Anhalt und Hamburg galt, trifft ab Juli außerdem in Niedersachsen zu. Ab dem 01.07.2011 gilt nun auch in Niedersachsen die Versicherungspflicht für sämtliche Hunderassen. Das bedeutet, dass jeder Halter von Hunden – die älter als sechs Monate sind – verpflichtet ist, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. Bisher war die Regelung, dass die Hundehaftpflichtversicherung zumeist für Kampfhunde eine Pflichtversicherung war, da es hier zu häufigeren Schäden kam.
Der Versicherungsumfang der Hundehaftpflichtversicherung muss mindestens 500.000 Euro für Personen- und mindestens 250.000 Euro für Sach- und Vermögensschäden betragen, damit der Versicherte der Hundehaftpflicht- versicherung einem Teil seiner Pflichten nachgekommen ist. Denn schließlich soll die Hundehaftpflichtversicherung den Hundehalter vor finanziellen Einbußen schützen, wenn „Wuffi“ nicht nur spielen will, sondern zubeißt oder anderen Schaden anrichtet.
Falls ein Hundehalter keine Hundehaftpflichtversicherung abschließt, muss er im Schadenfall eigens für den Schaden – in unbegrenzter Höhe – aufkommen, dies kann je nach Situation recht teuer werden, daher empfiehlt sich der Abschluss der Hundehaftpflichtversicherung auch in den Bundesländern, wo die Versicherungspflicht in der Hundehaftpflicht- versicherung noch nicht greift.
Im Übrigen kann es zu empfindlichen Geldbußen für den Hundehalter führen, wenn man den neuen Vorgaben in Niedersachsen nicht Folge leistet. Die Beiträge für die Hundehaftpflichtversicherung variieren je nach Hunderasse, Laufzeit des Vertrages (1-3 Jahre), vereinbartem Selbstbehalt (z.B. 150 Euro) und der Versicherungssumme der Hundehaftpflicht- versicherung.
Tipp im Tpp
Bei einigen Tarifen der Hundehaftpflichtversicherung können auch Mietsachschäden versichert werden. Daher lohnt sich ein genauer Vergleich verschiedener Anbieter, damit man im Schadenfall optimal versichert ist.